…ca. 30 bis 45 minütige Einheit beinhalteten, die von seinem persönlichen Coach durchgeführt worden seien. Er habe keine (Kosten-)Ersätze von dritter Seite erhalten. 2011 habe die Tätigkeit eines Verkaufsleiters bei der Tageszeitung "XY" und beim "XX" ausgeübt. H) Mit einem weiteren Ergänzungsersuchen vom 26…
…meisten Kopien ist nicht erkennbar, was konkret der Bw damit beweisen möchte, denn es werden nahezu keine beweismittelbezogenen Überlegungen angestellt. Originalunterlagen (zB Grundaufzeichnungen zu den Betriebsfahrten) werden nicht übergeben. Im Zuge einer Befragung des Bw durch die FLDWNB als Abgabenbehörde 2. Instanz legt der Bw…
…könnten, als Beweismittel vorliegen würden. Mit Schreiben vom 11. Juni 2007 teilte der Bw. dem FA mit, dass er Bezug nehmend auf eine Zahlungsaufforderung seinen "Einkommensteuerausgleich 2005" hiermit zurückziehe. Laut Steuerberatung seien vom FA etliche Dinge nicht einberechnet worden. Der Bw. beziehe keine weiteren Einkünfte…
…Reiseverlauf zeigt keinen Unterschied zu der von Reiseveranstaltern für den allgemeinen Interessentenkreis angebotenen Besichtigungsreise. Die vom Abgabepflichtigen besichtigten Orte Bamako, Ségou, Mopti, Timbuktu, sowie die Durchquerung der Wüste sind auch als touristische Standardzielpunkte bzw. Aktivitäten in den Reisekatalogen angeführt. Da der Steuerpflichtige keine Beweismittel darüber…
…darstellen. Keine Beweismittel sind zB Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3. Aufl., Wien 2005, Tz 11-12 zu § 303 sowie die dort angeführte Jud.). Die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates stellte demnach weder eine neu hervorgekommene Tatsache noch ein Beweismittel dar…
…die Wohnungserwerber, sondern die Verkäufer gewesen. Hinsichtlich der nicht erwähnten Wohnungskäufer dürften die tatsächlichen Verhältnisse ähnlich gelagert sein; es gäbe aber keine Beweismittel in der Qualität der übrigen Fälle, daher erscheine es der Amtspartei aus taktischen Gründen vertretbar, diese Vorgänge nicht weiter zu verfolgen. Aus…
…die Wohnungserwerber, sondern die Verkäufer gewesen. Hinsichtlich der nicht erwähnten Wohnungskäufer dürften die tatsächlichen Verhältnisse ähnlich gelagert sein; es gäbe aber keine Beweismittel in der Qualität der übrigen Fälle, daher erscheine es der Amtspartei aus taktischen Gründen vertretbar, diese Vorgänge nicht weiter zu verfolgen. Aus…
…die Wohnungserwerber, sondern die Verkäufer gewesen. Hinsichtlich der nicht erwähnten Wohnungskäufer dürften die tatsächlichen Verhältnisse ähnlich gelagert sein; es gäbe aber keine Beweismittel in der Qualität der übrigen Fälle, daher erscheine es der Amtspartei aus taktischen Gründen vertretbar, diese Vorgänge nicht weiter zu verfolgen. Aus…
…die Wohnungserwerber, sondern die Verkäufer gewesen. Hinsichtlich der nicht erwähnten Wohnungskäufer dürften die tatsächlichen Verhältnisse ähnlich gelagert sein; es gäbe aber keine Beweismittel in der Qualität der übrigen Fälle, daher erscheine es der Amtspartei aus taktischen Gründen vertretbar, diese Vorgänge nicht weiter zu verfolgen. Aus…
…die Wohnungserwerber, sondern die Verkäufer gewesen. Hinsichtlich der nicht erwähnten Wohnungskäufer dürften die tatsächlichen Verhältnisse ähnlich gelagert sein; es gäbe aber keine Beweismittel in der Qualität der übrigen Fälle, daher erscheine es der Amtspartei aus taktischen Gründen vertretbar, diese Vorgänge nicht weiter zu verfolgen. Aus…
…die Wohnungserwerber, sondern die Verkäufer gewesen. Hinsichtlich der nicht erwähnten Wohnungskäufer dürften die tatsächlichen Verhältnisse ähnlich gelagert sein; es gäbe aber keine Beweismittel in der Qualität der übrigen Fälle, daher erscheine es der Amtspartei aus taktischen Gründen vertretbar, diese Vorgänge nicht weiter zu verfolgen. Aus…
…die Wohnungserwerber, sondern die Verkäufer gewesen. Hinsichtlich der nicht erwähnten Wohnungskäufer dürften die tatsächlichen Verhältnisse ähnlich gelagert sein; es gäbe aber keine Beweismittel in der Qualität der übrigen Fälle, daher erscheine es der Amtspartei aus taktischen Gründen vertretbar, diese Vorgänge nicht weiter zu verfolgen. Aus…
…die Wohnungserwerber, sondern die Verkäufer gewesen. Hinsichtlich der nicht erwähnten Wohnungskäufer dürften die tatsächlichen Verhältnisse ähnlich gelagert sein; es gäbe aber keine Beweismittel in der Qualität der übrigen Fälle, daher erscheine es der Amtspartei aus taktischen Gründen vertretbar, diese Vorgänge nicht weiter zu verfolgen. Aus…
…Finanzamt seine schon seit längerem bestehende Rechtsansicht geteilt habe. Aus den obigen Ausführungen ist erkennbar, dass er mit diesem Vorbringen daher keine neuen Tatsachen geltend macht oder ein neues Beweismittel beibringt, sondern eine andere rechtliche Einordnung eines bekannten Sachverhaltes beantragt. Der Hinweis in der Berufung…
…dass die Firma von dem Bw. das Objekt angemietet hätte, wären keine Beweismittel vorgelegt worden. Insbesondere wären konkrete Angaben über den Vertragsinhalt des behaupteten mündlichen Mietvertrages des Jahres 2000 nachzureichen gewesen. Die Betriebsprüfung ging daher nach wie vor davon aus, dass es sich bei der…
…Tatsache, dass f(gemeint g ) weder über Bankkonten noch eine Sozialversicherung verfügt, ist zwar außergewöhnlich, jedoch kann daraus noch keine Berechtigung zur Schätzung auf ein Einkommen eines Angestellten abgeleitet werden. Der Schätzung liegen keine Beweismittel zugrunde, die dies rechtfertigen. Es handelt sich lediglich um Annahmen…
…dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Ebenso wären zum im Ansuchen angeführten Gerichtsverfahren keine Beweismittel vorgelegt worden. In der dagegen am 15. Februar 2012 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte der Bw. ein, dass bezüglich seiner Gerichtsverfahren keine weiteren Unterlagen von ihm verlangt worden wären. Er übermittle daher Auszüge…
…Der Bf. konnte zwar zum Beweis für die Anlieferung des Schotters Rechnungen vorlegen, für die Anlieferung an beitragsfreiem Material durch die Straßenverwaltung legte er jedoch keine Beweismittel vor. Im Rahmen seiner gemäß §115 BAO gebotenen Ermittlungspflicht kontaktierte das Hauptzollamt Graz die Baubezirksleitung L. bezüglich Abschüttungen…
…keine Möglichkeit geboten, auf die unzutreffenden Behauptungen der BP einzugehen. Sie erachtet sich daher in ihrem gesetzlichen Recht auf Gewährung des Parteiengehörs in qualifizierter Weise verletzt. Die Berufungswerberin wurde in der Schlussbesprechung auch mehrfach unterbrochen und konnte ihre Argumente nicht artikulieren bzw. auch keine Beweismittel…
…hatten, ein Entgelt hätte bezahlen sollen. Darüber hinaus, liegen- dem h.o. Wissenstand nach- keine Ermittlungsergebnisse bzw. Beweismittel vor, welche den o.a. urteilsmäßigen Feststellungen widersprechen. Es kann daher- dem heutigen Wissensstand nach- nicht als erwiesen angesehen werden, dass für die Rechnung der X. im…