…Einnahmen her' um einen Bestandteil des Vereines, ohne den der Vereinszweck nicht erreicht werden könne, bzw. die Kantine stelle einen zur Erreichung des gemeinnützigen Zweckes unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar, ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Verwirklichung des Vereinszweckes, nämlich die Förderung und Ausübung des Körpersportes nicht…
…angeführten Programmpunkte nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates den Statuten entsprechend den Zweck der Unterhaltung. "Das Kommunikationszentrum": Der Betrieb des vom Bw. als Kommunikationszentrum bezeichneten Vereinslokals kann schon deshalb kein unentbehrlicher oder entbehrlicher Hilfbetrieb sein, da dieses Lokal auch auf die Förderung eines nicht gemeinnützigen Zweckes…
…weil eine konkrete Hilfe/Pflege sodann immer noch fehlen würde. Es liegt daher aus den genannten Überlegungen auch unter Außerachtlassung der sonstigen Kriterien kein unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor. Zudem tritt der Verein in Konkurrenz zu anderen "privatwirtschaftlich" geführten Pflegevermittlungsbetrieben und Altenbetreuungseinrichtungen. Im Ergebnis war daher davon…
…lit. a EStG 1988 stünden, wonach keine Kapitalertragsteuer abzuziehen sei, wenn der Empfänger dem zum Abzug Verpflichteten schriftlich erkläre, dass die Zinserträge als Betriebseinnahmen eines in- oder ausländischen Betriebes zu erfassen seien. In der Verwaltungspraxis sei es unbestritten, dass auch unentbehrliche Hilfsbetriebe nach § 45 Abs…
…gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 stattzugeben gewesen, weil die Bw. nur für ein volles Kalendervierteljahr der Mindestbesteuerung unterliegt, denn sie wurde erst am 7. Dezember 2006 gegründet, weshalb sie in diesem Jahr noch kein volles Quartal existierte. Graz, am 12. Juli 2013
…Betrieb erreicht werden. Durch den Beschäftigungsbetrieb gehe keine konkrete lokale Wettbewerbswirkung aus. Der Betrieb nehme nur in jenem Ausmaß am Wettbewerb mit steuerpflichtigen, kommerziellen Unternehmen teil, das zur Erfüllung der begünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Der unentbehrliche Hilfsbetrieb sei durch sein Leistungsangebot und insbesondere durch seine…
…Eine Bilanzierung werde auch zeigen, dass keine wesentlichen Mittel vorhanden waren. Sollte dies nicht möglich sein, werde beantragt, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach der Nettomethode durchzuführen. Im Übrigen vertritt der Bw. die Auffassung, sämtliche Vereinsaktivitäten wären als unentbehrlicher Hilfsbetrieb anzusehen, auch wenn zwangsläufig erhebliche wirtschaftliche…
…mit seinem unentbehrlichen Hilfsbetrieb von der Körperschaftsteuerpflicht ohne Einschränkung befreit sei, so unterliege er nach Maßgabe der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht der Kapitalertragsteuer, da diese eine besondere Erhebungsart der Körperschaftsteuer darstelle. Es könne daher durch das bloße Zufließen kein Steuertatbestand begründet werden. Abschließend kam…
…durchgeführten, die Veranlagungsjahre 1998 bis 2000 betreffenden Betriebsprüfung ergaben sich keine Feststellungen, die zu iner Änderung der veranlagten bzw. erklärten Besteuerungsgrundlagen führten. In den berufungsgenständlichen Jahren ging das Finanzamt also im Veranlagungsverfahren entsprechend den Bestimmungen der BAO davon aus, dass unentbehrliche Hilfsbetrieben vorgelegen seien. Deshalb…
…Der Verein lebe die §§ 35 bis 44 BAO. Die Tätigkeit sei ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb, daher falle keine Umsatzsteuer an. Der Bw. müsse den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 bekämpfen, da die Einkünfte ihm zugerechnet worden seien. Der Bw. habe vom Verein pro Einsatztag eine Aufwandsentschädigung…
…Zur Erreichung des Vereinszieles sei die Abhaltung von Kursen bzw. der Kursbetrieb ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb. Durch den Betrieb der Erwachsenenbildung sei somit kein Verstoß gegen die Ausschließlichkeit als auch die Unmittelbarkeit der Förderung begünstigter Zwecke gegeben, weil die Kurse die Förderung der Allgemeinheit ermöglichen und…
…nur sehr klein sein kann. Nach § 37 BAO sind solche Zwecke mildtätig, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Nach § 45 Abs. 2 BAO entfällt die Steuerpflicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn dieser sich als ein zur Erreichung des begünstigten Zwecks unentbehrlicher Hilfsbetrieb darstellt…
…aber zum Verlust der abgabenrechtlichen Begünstigungen. Eine Betätigung, die in der Rechtsgrundlage einer Körperschaft jedoch keine Deckung findet, kann somit selbst bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen somit nicht als - steuerbefreiter - unentbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden (Renner in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine9, 172). Da…
…dass kein Gewinn entstehe, sondern ein möglichst hochqualitatives Umfeld für die Aufführungen der Vereinsmitglieder geschaffen werde. Die Höhe des Umsatzes zeuge von der erfolgreichen Tätigkeit des Bw. zur Erreichung ihres ideellen Zweckes. Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb sei jener von einer begünstigte Zwecke verfolgenden Körperschaft geführte wirtschaftliche…
…2 BAO Bedacht zu nehmen. Demnach entfällt die Abgabepflicht hinsichtlich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, wenn dieser sich als zur Erreichung des begünstigten Zweckes unentbehrlicher Hilfsbetrieb darstellt. Dies trifft zu, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb muss in seiner Gesamtrichtung auf die Erfüllung…
…Erteilung Voraussetzung, dass ohne Absehen von der Abgabepflicht der vom Rechtsträger verfolgte begünstigte Zweck vereitelt oder gefährdet wäre. Aufgrund der zu erwartenden hohen Umsatzsteuernachzahlungen beim unentbehrlichen Hilfsbetrieb Seniorenwohnheim bei Wegfall der Gemeinnützigkeit könne davon ausgegangen werden, dass der begünstigte Zweck zumindest wesentlich gefährdet wäre, weshalb…
…Sie sei ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht…
…Sie sei ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht…
…Sie sei ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht…
…die GmbH, habe einmal im Monat eine erfolgsabhängige Zahlung für die vom Verein abgehaltenen Unterrichtseinheiten an den Verein als Vorweggewinn geleistet. Der Verein habe einen Teil dieser Gewinnanteile als unentbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinn des § 45 BAO bezogen und teils für Aus- und Fortbildung, den größeren…