…Abgabenbehörde I. Instanz dem Arbeitgeber, Fa. Sch. P. GmbH in D. (DL), die Erfassung des Bw mit zugehöriger Steuernummer. Dem steuerlichen Vertreter wird am 24. Juli 2003 von der Abgabenbehörde I. Instanz mitgeteilt, dass keine steuerfreie Auslandstätigkeit vorliege, da kein inländischer Arbeitgeber vorhanden sei. Mit…
…94/15/0181). Sofern die Bezüge im Inland durch einen inländischen Arbeitgeber nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden, hat auch der inländische Arbeitgeber für die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges entsprechende Unterlagen beizubringen. Liegt so wie im gegenständlichen Fall kein inländischer lohnsteuerabzugsverpflichteter Arbeitgeber vor, obliegt die Beweisführung dem…
…Z 10 EStG 1988 beim innerstaatlichen Rechtsvollzug in Fällen mit Gemeinschaftsbezug hinsichtlich seines Anspruchserfordernisses "inländischer Betrieb" unangewendet zu bleiben. Bei Zutreffen der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen finde § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 demnach auch für Arbeitnehmer Anwendung, die bei im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Arbeitgebern beschäftigt seien…
…auf inländische Kreditinstitute stellt nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates auch keine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Die Hinterlegung von Aktien bei einer inländischen Bank ist einem bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigten (unbeschränkt steuerpflichtigen) Arbeitnehmer grundsätzlich in derselben Weise möglich wie einem bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigten…
…Bei einer Auslandsentsendung durch einen inländischen Betrieb wären gemäß der Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sämtliche mit dem Auslandseinsatz im Zusammenhang stehenden Einkünfte steuerfrei zu belassen. Im vorliegenden Fall mache die Abgabenbehörde die Besteuerung seiner Einkünfte vom Sitz seines Arbeitgebers abhängig…
…volle Verfügungsmacht lag bei ihm, es bestand keine Bindung seitens des bisherigen oder neuen Arbeitgebers. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die zuerst geplante Neuveranlagung bei seinem inländischen Arbeitgeber U Versicherungs AG erfolgen sollte. Vielmehr zeigt die Rückabwicklung und Einbringung in die betriebliche Kollektiv…
…BMGFJ-510104/0001-II/1/2007 vom 24.5.2007) führt zur Zuständigkeit in Familienbeihilfensachen aus: "1. Die Zuständigkeit für die Erledigung von Familienbeihilfenanträgen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der BAO. Besteht kein inländischer Wohnsitz (mehr), ergibt sich die Zuständigkeit aus § 70 BAO. 2…
…die Steuerbegünstigung nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG jedenfalls dann nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Auch der Unabhängige Finanzsenat hat bereits im mehreren Berufungsentscheidungen (RV/0174-K/02 v. 24.2.2004…
…August 2005, 2002/13/0024, hat der VwGH ausgesprochen, dass die angeführte Steuerbegünstigung jedenfalls dann nicht darauf abstellt, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung…
…Vorschriften anlangt, ist dieser zu erwidern, dass sich bereits aus dem Vorgesagten kein Widerspruch der Anwendung innerstaatlichen Normen mit dem Unionsrecht ergibt, wenn durch die Vornahme des Steuerabzuges an der Quelle eine Sicherung des inländischen Besteuerungsanspruches (Besteuerung von Arbeitslöhne, für im Inland geleistete Arbeiten, die…
…hat. Während der Berufungswerber den Standpunkt vertritt, dass sein inländischer Arbeitgeber im Ausland als Subunternehmer an der Errichtung des dortigen Projektes beteiligt war und er in dessen Auftrag dort tätig geworden ist, wurde ihm die Steuerbefreiung im Sinn der oben zitierten gesetzlichen Regelung deshalb versagt…
…Ungarn verzogen ist. Inländisches Grundvermögen desselben konnte ebenso wenig festgestellt werden wie ein inländischer Arbeitgeber des Berufungswerbers. Auch im Kraftfahrzeugzentralregister schien keine Vormerkung auf. In weiterer Folge versuchte das Finanzamt den Wohnsitz des Berufungswerbers in Ungarn und dessen dortige wirtschaftliche Verhältnisse zu erheben. Im Rahmen…
…b EStG 1988 genannten Tätigkeiten auf die "Errichtung von Anlagen im Ausland" beziehen müssten. In der Sanierung eines Kanals könne keine "Errichtung von Anlagen" erblickt werden. Aufgrund eines Auskunftsersuchens des Unabhängigen Finanzsenates teilte die P-GmbH (der inländische Arbeitgeber des Bw.) gemäß § 143 BAO mit…
…August 2005, 2002/13/0024, hat der VwGH ausgesprochen, dass die angeführte Steuerbegünstigung jedenfalls dann nicht darauf abstellt, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung…
…Juni 2010 wurden die angefochtenen Einkommensteuerbescheide insofern geändert, als die bisher als sonstige Einkünfte angesetzten Beträge nunmehr in gleicher Höhe als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von welchen bisher kein inländischer Steuerabzug vorgenommen wurde, erfasst wurden; eine Änderung der Höhe der festgesetzten Einkommensteuern der Streitjahre ergab…
…Auf Grund der obigen Tatsache - Ansässigkeit in Österreich und keinen Wohnsitz in Deutschland - können auch keine Kosten aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Da aus dem § 3 Abs. 1 Z 10 eindeutig hervorgeht, dass für eine begünstigte Auslandstätigkeit ein inländischer Arbeitgeber Voraussetzung ist…
…Übergangsregelungen nicht der Bundesdienst selbst. Es war für die Übergangsvergütung keine Gemeinschaftssteuer zu entrichten. Die Übergangsvergütung unterliegt der nationalen österreichischen Besteuerung. 4. Subsumption unter die zutreffende Rechtsgrundlage des österr. EStG Eine Abfertigung nach § 67 EStG ist insbesondere eine a.) einmalige Entschädigung b.) durch den Arbeitgeber…
…überschritten, und davon wird jedenfalls dann auszugehen sein, wenn ein Arbeitnehmer an mehr als 20 % der Arbeitstage nicht pendelt, so besteht keine Grenzgängereigenschaft und kein inländische Besteuerungsanspruch. Dabei ist es nach dem Abkommenswortlaut und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.11.1962, 364/61) unerheblich…
…Oktober 2004 wurde Folgendes bekannt gegeben: 1. Arbeitgeber war immer die Fa. B. in Österreich. 2. Es liege kein richtiger Entsendungsvertrag vor. | 3. Dauer der Entsendung: Zeitraum | Ort der Entsendung | 30.1.01-27.5.01 | Tschechien -P. | 28.5…
…Auftraggeber und Entsender ist ein inländischer Betrieb (Arbeitgeber =Fa.B.I.. ).Die Tätigkeiten entsprechen dem begünstigten Arbeitsfeld (Inbetriebnahmeunterstützung -siehe Punkt 2 des Entsendungsvertrages, Einschulung und Beratung des dortigen Personals- vgl. diverse Bestätigungen des Arbeitgebers). Es bestehen für den unabhängigen Finanzsenat keine Zweifel an der Richtigkeit…