…Schuldausschließungsgrund des Notstandes im Sinne des § 10 FinStrG beruft, ist ihm entgegenzuhalten: Gemäß § 10 FinStrG ist eine Tat nicht strafbar, wenn sie durch Notstand (§ 10 StGB) entschuldigt oder, obgleich sie dem Tatbild eines Finanzvergehens entspricht, vom Gesetz geboten oder erlaubt ist. Entschuldigender Notstand im Sinne…
…wie aus der Aktenlage zu erschließen, sogar eine zumindest wissentliche Vorgangsweise zu verantworten. Ein Schuldausschließungsgrund in Form eines entschuldigenden Notstandes nach § 10 FinStrG (entspricht § 10 Strafgesetzbuch [StGB]) liegt dabei mit Sicherheit nicht vor. Ein solcher entschuldigender Notstand wäre gegeben, wenn jemand eine mit Strafe bedrohte…
…wird. Soweit sich der Bf. auf den (vermeintlichen) Schuldausschließungsgrund des (entschuldigenden) Notstandes iSd. § 10 FinStrG bzw. § 10 StGB) bezieht, ist, abgesehen davon, dass schon die Art und die Dauer des rechtswidrigen Verhaltens gegen eine akute Notstandssituation des Bf. sondern eher für eine gleichgelagerte Interessenslage aller…
…einem entschuldigenden Notstand befunden. 2. Zum Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung: Zur Annahme der vorsätzlichen Tatbegehung durch die Finanzstrafbehörde werde übersehen, dass sich der Bw im fraglichen Zeitraum in materieller Insolvenz befunden habe. Zur Vermeidung des strafbaren Tatbestandes des § 158 StGB durfte der Bw keine…
…für den Fall seiner persönlichen Verhinderung nicht Vorsorge getroffen habe, dass die Meldungen vorgenommen worden seien. Der Beschuldigte hätte sich in einem entschuldigenden Notstand befunden, er wäre ausschließlich aufgrund seiner persönlichen gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage gewesen, die erforderlichen Veranlassungen rechtzeitig zu treffen. Der…
…119 ff BAO und § 42 EStG 1988 bzw. zu dessen durch Arbeitsüberlastung oä. hervorgerufene psychische Ausnahmesituation weder konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Irrtums iSd. § 9 FinStrG bzw. einer entschuldigenden Notstandssituation nach § 10 FinStrG, noch für eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd. § 7 Abs. 1 FinStrG, zu…
…Der derzeitige Aktenstand erlaubt es der Rechtsmittelbehörde jedoch nicht, von sich aus einzelne Zeiträume aus dem Strafvorwurf auszuscheiden. Schließlich ist zur eingewendeten unverschuldeten Notlage - und damit zum entschuldigenden Notstand - noch anzumerken, dass sich dieser wohl keinesfalls auf den gesamten Tatzeitraum von rund 14 Monaten erstrecken…
…da § 33 lit.a SchenkStG die Herausgabe des Geschenkes voraussetzt. In dem fristgerecht eingebrachten Vorlagebericht hielt der Bw. dagegen, dass es sich bei den Betrag € 31.410,70.-um keine Schenkung ohne Gegenleistung, sondern um einen. ihm im vorstehend angeführten Vergleich, von M.B…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Peter Sellemond, Dr. Walter Platzgummer, Mag. Robert Sellemond, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Speckbacherstraße 25, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…dass der stationäre Aufenthalt des D in Y im März 2008 beendet war und er nunmehr [in Wien] von der Notstandshilfe lebte (übermittelte Therapiebestätigung der Wiener Betreuungsstelle P: "Herr D ist nach seinem stationären Therapieaufenthalt in der Y nun seit Anfang März 2008 in unserer…
…Angehörigen gewährt worden seien, nicht zugesagt. Daher sei keine Veranlassung gegeben diese beantragten Aufwendungen als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. In der Begründung zum Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 gab das Finanzamt ergänzend an, dass Werbungskosten Aufwendungen zur Erhaltung, Sicherung und Erwerb von…
…den geforderten Geldbetrag zu leisten, da sie lediglich über einen Bruttolohn von monatlich € 1.000.- verfügen würde. Sie besitze sonst kein nennenswertes Vermögen und wäre nicht einmal Eigentümerin von Wohnungseinrichtungsgegenständen. Mit Schreiben des Zollamtes Wien vom 7. Oktober 2004 wurde der Bf. - unter Anführung…
…Beschwerdeführer sich infolge der Eintreibung der Abgabenschuld wirtschaftlich nicht erholen könne. Eine Anstellung im Ausland sei ihm verwehrt, da ihm aufgrund der Verurteilung auch kein Reisepass ausgestellt werden könne. Dies habe auch die Konsequenz, dass es ihm nicht möglich sei ein Bankkonto zu eröffnen oder…
…Bf. (persönliche Übernahme des Erkenntnisses und nicht rechtzeitige Übermittlung der Berufung trotz Kenntnis der Berufungsfrist) ausdrücklich als grob fahrlässig bezeichnet. Dieser Beurteilung schließt sich die erkennende Behörde an. Den Antragsteller darf an der Versäumung der Frist kein Verschulden treffen. Ein derartiges Nichtverschulden wurde vom Bf…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen WK, arbeitslos, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Alfred Windhager, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Flußgasse 15, über die Beschwerde des Beschuldigten…
…Er sei unter Berücksichtigung der üblichen Gegebenheiten auch rechtzeitig weggefahren, so dass ihm auch kein Verschulden an der Versäumung zur Last gelegt werden könne. Zum Antragsvorbringen sei auszuführen, dass bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verkehrsproblemen (unter anderem Stau) danach zu…
…dass durch die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von achtzehn Tagen und acht Stunden im aktuellen Gesundheitszustand des Bf. eine spürbare Verschlechterung eintreten würde. Insbesondere gehen aus den diesbezüglich vorgelegten Unterlagen keine aktuellen, als so akut bzw. als so gravierend einzustufenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Bf…
…Exekutionsordnung, (EO), Notstandshilfeempfängern zustehendem unpfändbaren Freibetrag von € 871,00 liegt. Da der Bf. somit nicht über Vermögen verfügt, in welches vollstreckt werden könnte, besteht für ihn auch keine Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Darüber hinaus ist bereits durch die vom Zollamt Wien der Bf. laut…
…Dem hierauf vom Bf. gestellten Antrag auf Strafaufschub wurde von der Finanzstrafbehörde I. Instanz mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge gegeben. Begründend führt die Finanzstrafbehörde aus, dass in Ansehung des Umstandes der Aussicht auf eine fixe Arbeitsstelle ab Sommer 2007 ein Haftantritt im April 2007…
…Zollamt konnte sich am 5. Dezember 2011 zur Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung auf Tatsachenfeststellungen berufen, die keine vagen Annahmen oder bloße Vermutungen sind. Das Zollamt hat zu den Gründen, die eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung darstellen würden, zu Recht angeführt…