…1999). In der dagegen mit Schreiben vom 21. November 2001 gerichteten Berufung führte der steuerliche Vertreter aus, dass eine Einkunftsquelle und kein Voluptuarbetrieb anzunehmen sei. Weiters verneint der steuerliche Vertreter einen umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausch und betont die Anwendung der sog. Anwachsenstheorie auf den strittigen Anteilsverkauf. …
…Dabei wurde zu Beginn der Prüfungen Selbstanzeige erstattet und [in der Folge] die Bemessungsgrundlage aus den vorgelegten Unterlagen ermittelt. Der Selbstanzeige hätte keine strafbefreiende Wirkung zukommen können, da die verkürzten Abgaben nicht innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet worden seien. Ungeachtet dieser Prüfung seien die Beschuldigten…
…00) zu verkürzen versucht, indem sie die Einreichung entsprechender Steuererklärungen unterlassen hat mit dem Plan, das genannte Finanzamt werde dann, wenn keine weiteren aktuellen Veranlassungen auftauchen, von der Festsetzung der Abgaben Abstand nehmen, und hiedurch eine fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG [Faktum a…
…deren Gründung als Kommanditist beteiligt gewesen sei. Das Finanzamt habe im Jahre 2007 bescheidmäßig festgestellt, dass ab dem 30.11.2004 Liebhaberei vorliege und demnach keine Einkunftsquelle mehr gegeben sei. Er (Bw.) habe aufgrund der nachträglichen Inanspruchnahme aus Haftungen, welche er als Kommanditist der X…
…die sog. Liebhabereiverordnung (BGBI 1993/33 in der geltenden Fassung) ist zu untersuchen, ob eine steuerlich relevante Einkunftsquelle vorliegt. Dies scheint gegenständlich nicht der Fall zu sein, da keine Tendenz erkennbar ist, wonach in absehbarer Zeit ein Gesamtgewinn erwirtschaftet werden wird. Das Finanzamt beabsichtigt, gemäß…
…dass die Annahme eines Voluptuarbetriebes ungerechtfertigt erscheine. Betreffend Einkommensteuer 1998 führte der Bw. aus, dass der Hinweis betreffend den im Jahr 2000 vorliegenden Überschuss deutlich die Gewinnerzielungsabsicht zeige. Der zitierten Verordnung sei kein Hinweis auf einen innerhalb eines dreijährigen Zeitraums zu erzielenden Gesamtüberschuss zu entnehmen…
…2007 verwiesen. Aus dieser Begründung geht zusammengefasst hervor, dass insgesamt ein Voluptuarbetrieb (Liebhaberei) vorliege und die Befreiungserklärungen für die Einbehaltung der Kapitalerträge nicht zutreffend seien und die Zinserträge im Prüfungszeitraum nachträglich der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen seien. In der fristgerecht gegen die gemäß § 295 Abs. 3…
…für die Beratungs- und Verkaufstätigkeit zur Verfügung stehende Zeit. Wenn bei einer Tätigkeit nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung positiver Einkünfte von Vornherein aussichtslos sei, so liege ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium sei nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit Gewinne zu erwirtschaften…
…Hinblick auf die für die Beratungs- und Verkaufstätigkeit zur Verfügung stehenden Zeit. Wenn bei einer Tätigkeit nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung positiver Einkünfte von vornherein aussichtslos ist, so liegt ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium ist nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit…
…Betätigung davon auszugehen, dass die Tätigkeit vor Erzielen eines Gesamtüberschusses/-gewinnes wieder eingestellt wird. Eine solche Tätigkeit stellt keine Einkunftsquelle dar und es sind somit auch die im Anlaufzeitraum entstandenen Verluste nicht anzuerkennen." Gegen diese Bescheide erhob der Abgabepflichtige mit Schreiben vom 25. Mai 2009…
…Die Finanzverwaltung führte eine Betriebsprüfung (BP) durch und anerkannte den Anspruch auf Energieabgabenvergütung für die bezeichneten Zeiträume nicht, weil der Bäderbetrieb der Gesellschaft als Voluptuarbetrieb einzustufen war. 3. Gegen die aufgrund der BP erlassenen Bescheide betreffend Energieabgabenvergütung 10/2001 bis 9/2004 wurde Berufung eingelegt…
…Annahme von Liebhaberei unter Berücksichtigung des beim Wechsel von einer Einkunftsquelle zu einem Voluptuarbetrieb zwingend - unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige selbst eine Aufgabe oder Veräußerung beabsichtigt - zu ermittelnden Aufgabegewinnes ein Gesamtgewinn - und damit letzten Endes doch keine Liebhaberei - vorliegt. Selbst wenn der Betrieb der H…
…Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, | 4. | Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die angebotenen Leistungen, | 5. | Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, | 6. | Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen…
…einen eine Anerkennung als steuerlichen Abzugsposten erforderlich - ] einem Fremdvergleich nicht standhielten, wenn keine schriftlichen Aufzeichnungen über Zinszahlungen und Rückzahlungen der Darlehen existierten. Dennoch sei bei einer neuerlichen Betriebsprüfung [im Jahre 2002 für die Veranlagungsjahre 1998 bis 2000] festgestellt worden, dass von der Y Immobilien GmbH…
…Fischereirecht zu verzichten, auszuzahlen. 5. Gewährleistung Der Verkäufer haftet dafür, dass keine sonstigen Rechte dritter Personen bestehen oder erfolgreich geltend gemacht werden können und dass der Kaufgegenstand frei von Pachtrechten ist. In diesem Zusammenhang nimmt die K zur Kenntnis, dass der einzige Pächter, EAG, geb…
…August 2003 dargestellten, Feststellungen getroffen: Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung Die Bw. habe im Prüfungszeitraum Verluste aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erklärt und in den Jahren 1998 und 1999 keine Umsatzerlöse erzielt. Als Geschäftszweig der Bw. werde die Sanierung, der Um- und Ausbau sowie die…
…der Firma FBH. Privatstiftung in den Jahren 2004/2005/2006 in Höhe von 3.715.281,00 S/3.096.068,00 S sowie 2.064.045,00 S berücksichtigt worden sind. Die im Jahre 2004 getätigte Zuwendung könne keine Berücksichtigung erfahren, da diese erst…
…bis 2002 ergeben, der Umsatz 2001 sei steigend der Verlust fallend. Auch die unter Punkt 2 und 3 der Kriterienprüfung angeführten Behauptungen seien unzutreffend. Es gebe keine Vergleichsbetriebe, "Vervielfältigungsbetriebe nach einfachem Verfahren" seien alle eingegangen. Es seien sehr wohl permanent Marketingaktivitäten gesetzt worden, AGB: Gründung…
…vorgehalten, dass nach ihren eigenen Berechnungen für die Damwildhaltung und Ribiselkulturen unter Berücksichtigung von Abschreibungen, Personalkosten und Fahrtkosten (W-G) nur ein negatives Betriebsergebnis zu erzielen sei und auch auf Dauer keine Gewinne zu erwarten seien. Zu diesem Vorhalt äußerten sich die Bw. dahingehend, dass…
…analysieren. Ohne Kenntnis jener Besonderheiten, die den vermuteten Voluptuarbetrieb von einem nach wirtschaftlichen Kriterien geführten Betrieb unterscheiden, lässt sich bei einem nach dem äußeren Erscheinungsbild typischen Gewerbebetrieb keine verlässliche Aussage über das (ausnahmsweise) Vorliegen von Liebhaberei machen. So kommt insbesondere Art des Güter- und Leistungsangebotes…