…geschickt worden. Als Arbeitsloser mit geringfügigem Einkommen könne er den Betrag i.H.v. 2.402,60 € nicht zurückzahlen. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der Bescheidadressat des angefochtenen Rückforderungsbescheides vom 22. August 2011 ist Herr B…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Rechtsmittellegitimation voraus, dass der Bescheid dem Betreffenden gegenüber wirksam bekannt gegeben ist (§ 97). Eine Berufung gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Berufungsgegenstandes zurückzuweisen (VwGH 8. 3. 1991, 88/17/0209). …
…daher ins Leere gegangen und konnten gegenüber den Erben A und B keine Rechtswirkungen entfalten. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide; Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen. Daher ist eine Berufung gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat (im Spruch) bezeichnet wird…
…der 26. Februar 1996 und für das Jahr 1995 der 29. April 1997 gewesen, eine Einkommensteuerveranlagung nicht erfolgen können. Die Verlassenschaft sei kein Bescheidadressat und Erben seien noch nicht bekannt gewesen. Aus diesem Grunde habe die Behörde wiederholt Anfragen, zuletzt am 6. Februar 1998, an…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…
…der Name des Bw. genannt und gibt es kein Adressfeld. Im Lichte der zitierten Judikatur des VwGH kann daher der vom Bw. in Berufung gezogenen Mitteilung auch wegen Fehlens des Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukommen. Aus all diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 18…
…keine Steuererklärungen (für die behauptete "Mitunternehmerschaft") mehr abzugeben. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Der gegenständliche Devolutionsantrag wird damit begründet, dass den (beiden) vom Finanzamt erlassenen Erledigungen betreffend Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften für die Jahre 1992 bis 1995 mangels Nennung des Bescheidadressaten…
…im Adressfeld des Bescheides der - gemäß § 93 Abs. 2 BAO unverzichtbare - Bescheidadressat, nämlich die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, genannt werde. Daher würden für die Jahre 1996 und 1997 keine (wirksamen) Feststellungsbescheide vorliegen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dem Finanzamt daraufhin einen Auftrag iSd. § 311 Abs…
…1989 zu Grunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Der auf Grundlage des Nichtbescheides erlassene - gemäß § 295 BAO geänderte - Einkommensteuerbescheid 1989 vom 6. November 1997…
…1989 zu Grunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Der auf Grundlage des Nichtbescheides erlassene - gemäß § 295 BAO geänderte - Einkommensteuerbescheid 1989 vom 23. April 1997…
…1989 zu Grunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Der auf Grundlage des Nichtbescheides erlassene - gemäß § 295 BAO geänderte - Einkommensteuerbescheid 1989 vom 23. Juni 1999…
…1989 zu Grunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Der auf Grundlage des Nichtbescheides erlassene - gemäß § 295 BAO geänderte - Einkommensteuerbescheid 1989 vom 30. April 1997…
…1989 zu Grunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Der auf Grundlage des Nichtbescheides erlassene - gemäß § 295 BAO geänderte - Einkommensteuerbescheid 1989 vom 13. Mai 1997…
…1989 zu Grunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Der auf Grundlage des Nichtbescheides erlassene - gemäß § 295 BAO geänderte - Einkommensteuerbescheid 1989 vom 22. Jänner 1999…