…geschickt worden. Als Arbeitsloser mit geringfügigem Einkommen könne er den Betrag i.H.v. 2.402,60 € nicht zurückzahlen. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der Bescheidadressat des angefochtenen Rückforderungsbescheides vom 22. August 2011 ist Herr B…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Rechtsmittellegitimation voraus, dass der Bescheid dem Betreffenden gegenüber wirksam bekannt gegeben ist (§ 97). Eine Berufung gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Berufungsgegenstandes zurückzuweisen (VwGH 8. 3. 1991, 88/17/0209). …
…22.03.2006, 2006/13/0001; VwGH vom 28.11.2007, 2004/15/0131). Eine Bescheidbeschwerde gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH vom 08.03.1991, 88/17/0209). Gemäß § 93 Abs. 2 BAO…
…22.03.2006, 2006/13/0001; VwGH vom 28.11.2007, 2004/15/0131). Eine Bescheidbeschwerde gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH vom 08.03.1991, 88/17/0209). Gemäß § 93 Abs. 2 BAO…
…daher ins Leere gegangen und konnten gegenüber den Erben A und B keine Rechtswirkungen entfalten. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide; Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen. Daher ist eine Berufung gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat (im Spruch) bezeichnet wird…
…Da kein Bescheidadressat mehr bestehe und kein Aktivvermögen mehr zu erwarten sei, würde das FA die Beschwerde gegen die Körperschaftsteuerbescheide nicht mehr erledigen. Am 24.01.2019 informierte das BFG das FA von der beabsichtigten Vorgangsweise (Einstellung des Verfahrens), wogegen vom FA keine Einwendungen erhoben…
…der 26. Februar 1996 und für das Jahr 1995 der 29. April 1997 gewesen, eine Einkommensteuerveranlagung nicht erfolgen können. Die Verlassenschaft sei kein Bescheidadressat und Erben seien noch nicht bekannt gewesen. Aus diesem Grunde habe die Behörde wiederholt Anfragen, zuletzt am 6. Februar 1998, an…
…6). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.1.1992, 91/10/0095; VwGH 25.6.1996, 94/17/0419) bzw. wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität…
…Feststellungsbescheide, die an eine bereits beendigte Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - im gegenständlichen Fall an eine GesbR nach deren Auflösung -ergangen sind, entfalten keine Rechtswirkungen, da diese mit deren Beendigung bzw. Auflösung die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verliert. Um dem Individualisierungserfordernis von Bescheiden gerecht zu werden…
…0066; Ritz, BAO, 6. Aufl. 2017, § 260, Rz 8). Auch eine Bescheidbeschwerde gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (vgl zB VwGH 08.03.1991, 88/17/0209; Ritz, BAO, 6. Aufl. 2017, § 260, Rz…
…2008, 2006/13/0123). (Ritz, BAO, 5 . Aufl. 2014, § 260 Rz 8). Auch eine Bescheidbeschwerde gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (vgl zB VwGH 8.3.1991, 88/17/0209). (Ritz, BAO, 5 . Aufl. 2014, …
…dem Jahr 2005 als beendet anzusehen war, sie daher kein tauglicher Bescheidadressat mehr sein konnte und die dennoch an sie gerichteten Bescheide keine Rechtswirksamkeit entfalteten und ins Leere gingen. Daraufhin erließ die Abgabenbehörde am 18.6.2009 (neue) Feststellungsbescheide, welche sich hinsichtlich der Feststellung und…
…nicht, wenn nur ein Erbe genannt wird. Ein einzelner Erbe ist kein tauglicher Bescheidadressat (VwGH 01.10.2008, 2006/13/0123). Dem angefochtenen vermeintlichen Bescheid vom 05.11.2014 kann somit ein Bescheidadressat nicht entnommen werden. Damit ist die angefochtene Erledigung jedoch jedenfalls insoweit, als…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…