…wobei nach der letzten Ratenzahlung von € 262,00 ein Guthaben von € 13,46 ausgewiesen ist (Stand: 12. April 2010). Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist…
…Lage im Zeitpunkt der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates über das Nachsichtsansuchen (VwGH 26.06.2002, 98/13/0035; VwGH 30.07.2002, 99/14/0315). Nachsichtsgegenstand ist der zum Zeitpunkt des Nachsichtsansuchens (11. März 2009) bestehende Abgabenrückstand in Höhe von 16.404,81 €, der…
…Dass der Abgabenrückstand im Zeitpunkt der Festsetzung an den Berufungswerber mit nur mehr 18.319,26 S aushafte, gehe aus der Begründung des angefochtenen Bescheides hervor. Gemäß § 17 Abs. 1 1. Satz GebG sei für die Festsetzung der Gebühren der Inhalte über das Rechtsgeschäft errichteten…
…sind im Abgabenrückstand daher in Wahrheit noch alle zum Zeitpunkt der unrichtigen Verbuchung aushaftenden Abgabenschuldigkeiten enthalten und wird das Abgabenkonto vom Finanzamt richtig zu stellen sein. Da keine rechtswirksame Löschung erfolgt war, konnte diese auch nicht gemäß § 294 Abs. 1 BAO widerrufen werden. Der angefochtene…
…vermochte. Der Abgabenrückstand betrug im Zeitpunkt der damaligen Entscheidung € 6.151.952,90 und ist zwischenzeitlich auf mehr als € 8 Mio. angewachsen (ein Betrag in Höhe von mehr als € 9 Mio. ist gemäß § 212a BAO von der Einhebung ausgesetzt). Seit der Entscheidung…
…erledigt. Der Unabhängige Finanzsenat vertrat damals die Ansicht, dass die Bw. die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung, sowohl hinsichtlich der Vorliegens einer erheblichen Härte als auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit nicht darzulegen vermochte. Der Abgabenrückstand betrug im Zeitpunkt der damaligen Entscheidung € 6.151…
…die Entscheidungspflicht des § 311 gegeben sei. Ein Anbringen sei zurückzuweisen, wenn es unzulässig sei. Dies liege zum Beispiel bei einer entschiedenen Sache vor. "Sache" sei im konkreten Fall der im Zeitpunkt der Einbringung des Zahlungserleichterungsansuchens bestehende Rückstand am Abgabenkonto. Da über diesen Rückstand noch keine…
…Lohnkonten (im Kassabuch) ausgewiesenen Bezügen - darin eingeschlossen die dem Bericht zugrunde gelegten Bezüge - keine weiteren Zuwendungen über Aufwandskonten bezahlt oder gutgeschrieben wurden. Bei Selbstbemessungsabgaben (zB. Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag) ist maßgebend, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären. Maßgebend ist somit der Zeitpunkt der Fälligkeit…
…die Entscheidungspflicht des § 311 gegeben sei. Ein Anbringen sei zurückzuweisen, wenn es unzulässig sei. Dies liege zum Beispiel bei einer entschiedenen Sache vor. "Sache" sei im konkreten Fall der im Zeitpunkt der Einbringung des Zahlungserleichterungsansuchens bestehende Rückstand am Abgabenkonto. Da über diesen Rückstand noch keine…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz war im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung gegen den Haftungsbescheid auch nicht aktenkundig gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt…
…erledigt. Der Unabhängige Finanzsenat vertrat damals die Ansicht, dass die Bw. die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung, sowohl hinsichtlich der Vorliegens einer erheblichen Härte als auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit nicht darzulegen vermochte. Der Abgabenrückstand betrug im Zeitpunkt der damaligen Entscheidung € 6.151…
…persönlichen Unbilligkeit aus Rechtsgründen abzuweisen. Für den Fall, dass der Senat das Vorliegen einer Unbilligkeit bejahe, wurde um Entscheidung im Sinne einer Teilnachsicht des Abgabenrückstandes im Ausmaß von 90 % ersucht. In Reaktion dazu erklärte sich der Bw. vorerst mit einer Abschlagszahlung iHv. 10 % des Rückstandes…
…erledigt. Der Unabhängige Finanzsenat vertrat damals die Ansicht, dass die Bw. die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung, sowohl hinsichtlich der Vorliegens einer erheblichen Härte als auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit nicht darzulegen vermochte. Der Abgabenrückstand betrug im Zeitpunkt der damaligen Entscheidung € 6.151…
…S 3.750,- erfolgten bis zur Konkurseröffnung am 2.7.1998 keinerlei Zahlungen mehr an den Abgabengläubiger. Der Abgabenrückstand betrug im Zeitpunkt der Konkurseröffnung S 1,514.610,-. Über einen Zeitraum von rund zwei Jahren wurden die abgabenrechtlichen Zahlungspflichten somit praktisch gänzlich negiert. Über die…
…hatte. Dieses hatte sich zum einen nur auf den im Zeitpunkt der Einbringung des Ratengesuches aushaftenden Abgabenrückstand und damit nicht auf die erst am 23.4.2001 eingebuchten Lohnabgaben, insbesondere die haftungsgegenständlichen Lohnsteuern, bezogen. Selbst wenn man wie das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung davon ausginge…
…Grundsätzlich ist von der im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage auszugehen, sodass seit der Antragstellung eingetretene Veränderungen des Sachverhaltes zu berücksichtigen sind. Die im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Entscheidung, ob eine Nachsicht zu bewilligen ist, hat zur Voraussetzung, dass die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten …
…Haftungsschuld im Zeitpunkt der Geltendmachung uneinbringlich ist, der Haftungspflichtige vermögenslos ist und keine Einkünfte erzielt, da dies nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftige Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können (VwGH 25.11.2009, 2008/15/0220). Die Abgabenbehörde erster Instanz gab bei der…
…konnte er zu den Feststellungen der Betriebsprüfung keine darüber hinaus gehenden näheren Auskünfte geben. Rechtlich folgt daraus: Mit Ergehen des Umsatzsteuerjahresbescheides gilt eine gegen einen unterjährigen Festsetzungsbescheid gerichtete Berufung gemäß § 274 BAO als auch gegen den Jahresbescheid gerichtet. Ein solcher Fall liegt im Streitfall vor…
…14/0154). Da somit im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung kein Abgabenanspruch gegen die Primärschuldnerin besteht, eine neue Tatsache, auf die gemäß § 280 BAO im Berufungsverfahren Bedacht zu nehmen ist, erweist sich die Haftungsinanspruchnahme des Bw. schon aus dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung als rechtswidrig. Obwohl…
…Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraussetzen (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0376). Gemäß § 4 Abs. 1 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Vorgenannte Haftungsvoraussetzung muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung…