…eine vertragliche Willenseinigung zwischen dem Zahler und dem Gläubiger. Eine solche rechtsgeschäftliche Willenseinigung (kausales Verfügungsgeschäft) vereinbart im Wege eines formlosen Konsensualvertrages liegt unzweifelhaft zwischen der Z.Holding.GmbH und der X.V.S.GmbH vor, lässt sich dies doch in freier Beweiswürdigung aus dem Inhalt…
…Rede sein, wenn nicht nur das Titelgeschäft (das Verpflichtungsgeschäft, welches etwa in einem Kaufvertrag bestehen kann), sondern auch das die Abtretung bewirkende Verfügungsgeschäft geschlossen worden ist. Die Zession stellt ein vom Titelgeschäft/Verpflichtungsgeschäft zu unterscheidendes kausales Verfügungsgeschäft dar (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, § 33…
…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…
…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…
…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…
…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…
…eine vertragliche Willenseinigung zwischen dem Zahler und dem Gläubiger. Eine solche rechtsgeschäftliche Willenseinigung (kausales Verfügungsgeschäft) vereinbart im Wege eines formlosen Konsensualvertrages liegt unzweifelhaft zwischen der Z.Holding.GmbH und der X.GmbH vor, lässt sich dies doch in freier Beweiswürdigung aus dem Inhalt des von…
…zwischen dem Zedenten und dem Zessionar muss zumindest im Zeitpunkt der Zession schon ein Schuldverhältnis bestehen. In der Folge stellt die Zession ein sogenanntes kausales Verfügungsgeschäft dar. Bei der Beurteilung einer Forderungsabtretung kann also das Titelgeschäft nicht vom Erfüllungsgeschäft getrennt werden. Der gebührenpflichtige Tatbestand wird…
…Kindern, Wahl oder Pflegekindern oder deren Ehegatten begründet und im Grundbuch eingetragen wird (§ 364c ABGB). In solchen Fällen ist die verbotene Verfügung unwirksam. Der Übereignung (Modus, kausales Verfügungsgeschäft) steht diesfalls das absolut wirkende Veräußerungsverbot entgegen (siehe Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I, 12. Auflage, Seite…
…Abtretung (Zession) ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs. 1 GebG tritt nur ein, wenn sowohl ein Titelgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) vorliegt, das auf die entgeltliche Übertragung von Forderungen oder anderen Rechten gerichtet ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist (VwGH…
…Abs. 1 GebG unterliegen Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten nach Maßgabe des III. Abschnittes des GebG einer Gebühr 0,8 v.H.vom Entgelt. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels, jedoch keines eigenen, Publizitätszwecken dienenden Übertragungsaktes. Es…
…insofern verändert hatte, als die V-GmbH als Schuldner den Bw. als neuen Gläubiger erhielt, ließ sie die abgetretene Forderung inhaltlich unberührt. Die Abtretung von Forderungen ist ein kausales Verfügungsgeschäft, weshalb sie nur dann wirksam ist, wenn sie auf einem gültigen Verpflichtungsgeschäft beruht. Als Grundgeschäft…
…Rechte abtretbar seien. Nicht abtretbar seien Rechte, die der Person "ankleben, folglich mit ihr erlöschen" (vor allem höchstpersönliche Forderungen). Die Zession sei ein kausales Verfügungsgeschäft und bedürfe eines gültigen Titels, der z.B. wie im vorliegenden Fall in einem Kaufvertrag bestehen kann, jedoch keines eigenen…
…die Begründung gestützt, dass laut VwGH 5.9.1985, 84/16/0117 die Übereignung einer Liegenschaft unter der aufschiebenden Bedingung der Bezahlung des Kaufpreises (im gegenständlichen Fall der Leistung von Entfertigungen) nur das Verfügungsgeschäft betreffe. Die Steuerschuld entstehe hingegen bereits mit Vertragsabschluss. Hinsichtlich des Ansatzes…
…Berufungsfall blieb unstrittig, dass in der vorliegenden Fruchtgenussvereinbarung (Vertrag) der Titel (Verpflichtungsgeschäft, § 480 ABGB) für die rechtsgeschäftliche Einräumung der wechselseitig vereinbarten Fruchtgenussrechte liegt. Modus (Verfügungsgeschäft, § 481 ABGB) ist bei Liegenschaften die Eintragung ins Grundbuch. In Lehre und Rechtsprechung ist anerkannt, dass Rechte, die inhaltlich eine…
…Berufungsfall blieb unstrittig, dass in der vorliegenden Fruchtgenussvereinbarung (Vertrag) der Titel (Verpflichtungsgeschäft, § 480 ABGB) für die rechtsgeschäftliche Einräumung der wechselseitig vereinbarten Fruchtgenussrechte liegt. Modus (Verfügungsgeschäft, § 481 ABGB) ist bei Liegenschaften die Eintragung ins Grundbuch. In Lehre und Rechtsprechung ist anerkannt, dass Rechte, die inhaltlich eine…
…der Umstand nichts, dass nach Meinung des Bw. der landwirtschaftliche Betrieb ihm vom Vater in das (außerbücherliche) Eigentum übergeben worden ist. Das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft (die Übergabe) setzt nämlich zu seiner Wirksamkeit voraus, dass es in Ausführung eines gültigen (hier) Übergabsvertrages (titulus) vollzogen wird, der den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau BW, Adr, vertreten durch Merkur-Treuhand Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsges.m.b.H., 1130 Wien, St. Veit-Gasse 50, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. Jänner 2004 zu ErfNr.xxx…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. MN, geb. A, wohnhaft in B, vertreten durch die öffentlichen Notare Dr. Harald Mezriczky und Dr. Martin Roch in 2320 Schwechat, Himbergerstraße 7, vom 27. Mai 1992 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und…
…der Höhe der festgesetzten Grunderwerbsteuer trete keine Änderung ein. Die Bestimmung gemäß Vertragspunkt XXI stelle allenfalls eine Bedingung für das Verfügungsgeschäft, nicht jedoch für das Verpflichtungsgeschäft (=Anwartschaftsvertrag) dar. Binnen offener Frist wurde gegen obigen Bescheid vom 18. Oktober 2002 Berufung eingelegt mit im Wesentlichen folgender…