…ist somit nur der inländische Streckenteil steuerbar. Handelt es sich um die Beförderung von Personen mit Schiffen oder Luftfahrzeugen ist (mit Ausnahme des Bodensees) dieser Streckenteil steuerfrei. 2. Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Schiffen und Luftfahrzeugen war schon im UStG 1972 (hinsichtlich des inländischen Streckenteils) steuerbefreit…
…aufzuschlüsseln. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in Österreich zurückgelegten Strecken als inländische Strecken gelten, auch wenn Sie letztendlich im Ausland landen. Es ist Art und Weise der Verwendung des Fahrzeuges anzugeben (betrieblich/beruflich oder private Anteile). b) Welche Tätigkeiten hat die Bw…
…aufzuschlüsseln. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in Österreich zurückgelegten Strecken als inländische Strecken gelten, auch wenn Sie letztendlich im Ausland landen. Es ist Art und Weise der Verwendung des Fahrzeuges anzugeben (betrieblich/beruflich oder private Anteile). b) Welche Tätigkeiten hat der Bw…
…Vorbringen in Hinblick auf seine bereits dargestellten Lebensumstände im Jahr 2001 auch nicht glaubhaft. Die in Österreich jeweils anlässlich solcher Fahrten ohne inländische Zulassung zurückgelegte Strecke zwischen dem HW des Bw. und der Staatsgrenze führte somit jedenfalls zu einer Verletzung der Verpflichtung zur behördlichen Anmeldung…
…bei der Fa. X beschäftigt war und der Gatte der Berufungswerberin seit 1.11.2005 Pension bezieht. - Auf die Berufungswerberin waren mit dem inländischen Kennzeichen ZZZZZZ folgende weitere Fahrzeuge angemeldet: VW POLO 1,2 vom 8.11.2006 bis 26.2.2007, VW Lupo vom…
…nicht gegeben. Richtig ist damit, dass diese Wohnung ausschließlich Frau G als Wohnsitz in abgabenrechtlicher Hinsicht dient. Damit war der inländische Wohnsitz gemäß § 26 BAO nur bis 22.8.2008 aufrecht. Seit diesem Zeitpunkt ist der Bw. auf Grund des Wegfalles des Wohnsitzes (keine tatsächliche…
…Fall für die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen der Wohnung des Bw. (Gde h, B-Weg 9) und dem Bahnhof h eine Fahrt mit dem (Privat-)Pkw (nach Routenplaner "ViaMichelin" - empfohlene Strecke: Entfernung: 1,4 km, Zeit: 3 Minuten; siehe auch den Her Stadtplan unter http:/…
…nur jene Vorsteuerbeträge gemäß § 1 Abs. 2 ausgenommen, die anderen als den im Abs. 1 bezeichneten Umsätzen im Inland, wie etwa künftigen inländischen Leistungen, zuzurechnen sind. Diese Verordnung stellt die Umsetzung der 8. EG-RL vom 6.12.1979, 79/1072/EWG, und der 13…
…welcher hier nicht erbracht worden wäre) seinen dauernden Standort im Inland hätte. Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland dürften aber ohne eine inländische Zulassung nur während eines Monats ab der Einbringung im Inland verwendet werden, widrigenfalls aufgrund der rechtswidrigen Verwendung des Fahrzeuges NoVA vorzuschreiben sei…
…dass die gewährte Finanzzuweisung auch für den Betrieb dieser Linien verwendet wird. Eine Finanzzuweisung, die der LL AG zukommt und die genau dem Beteiligungsverhältnis an der LL AG und auch der von dieser betreuten Streckenlänge entspricht, begründet keine Gesellschaftsteuerpflicht. Es besteht aber kein gesetzlicher Ausschließungsgrund…
…Vertragspartner von X1 ist X2. Trotz einer möglichen Weiterveräußerung des Produktes durch X2 an einen dritten Abnehmer kann daher nicht ohne weiteres von einem Streckengeschäft gesprochen werden, weil X1 den jeweiligen Abnehmer von X2 zum Zeitpunkt der Abholung nicht kennt. Im Fall von Leistungsstörungen haftet…
…Anschrift zurückkehren könne. Nachzuweisen wäre auch an Hand entsprechender Nachweise, dass die "Genehmigung der Dienstverrichtung zu Hause" regelmäßig am deutschen und nicht am inländischen Wohnsitz genutzt wurde sowie die Erforderlichkeit eines deutschen Telekom-Anschlusses. Hinsichtlich der Verwendung des Fahrzeuges wurden entsprechende Nachweise angefordert. Dazu wurde…
…mündlich die Vollmacht für die Dauer der USO-Prüfung ausgesprochen. Aufgrund der Ungewöhnlichkeiten der im Folgenden beschriebenen Tradinggeschäfte wurden vom Prüfer "Kettenprüfungen" bei allen inländischen beteiligten Firmen angeregt und durchgeführt. (5) In Punkt 2 "Erläuterungen" wird der "Einstieg" von NV in die Tradinggeschäfte beschrieben und…
- Ungewöhnliche Umstände der Warenbewegung, weil ein "Buffer" meist die Ware als "Streckengeschäft" weiterbetreibt, dh. die Ware verbleibt als "unbewegte Lieferung" in einem Speditionslager. Der Unternehmer sollte daher auch stichprobenhaft überprüfen, ob die Ware überhaupt existiert. Bisweilen ergeben sich auch Unplausibilitäten in der Chronologie, zB wenn…
…Fahrten zum Hauptwohnsitz bzw. behaupteten Standort des Fahrzeuges aufweist, dieses somit lückenhaft ist. Wenn nicht einmal annähernd Nachweise über gefahrene Strecken, Zweck der Reise und dergleichen vorgelegt werden sondern im Grunde genommen bloß Behauptungen aufgestellt werden, muss umso mehr davon ausgegangen werden, dass den wenigen…
…Güterbeförderungen im kombinierten Verkehr Straße/Schiene durch. Zu diesem Zwecke wurden am Sitz des Unternehmens in A/Österreich und in StadtB/LandZ miteinander korrespondierende Bahnverladestellen errichtet. Grundsätzlich werden die auf dieser Strecke zu befördernden Frachten von der Berufungswerberin bei ihren Kunden in Österreich, Deutschland, Belgien…
…bei Entfernungen von ca. 4,5 km in dieser Zeit zu Fuß zu bewältigen wäre, ist auf den Namen der Berufungsführerin in der EKIS-Datenbank keine inländische Zulassung für einen PKW aufscheinend. Sie verfügt also offensichtlich gar nicht über einen eigenen PKW, zumindest um keinen…
…mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule im Inland als ordentlicher Schüler besucht oder b) eine gleichartige Schule im grenznahen Gebiet im Ausland als ordentlicher Schüler besucht, die für das Kind günstiger zu erreichen ist als eine inländische Schule, wenn bei Pflichtschulen hiefür die schulbehördliche Bewilligung vorliegt…
…eine E-Mail-Adresse mit österreichischem Provider sowie eine österreichische Bankverbindung. Der Bw hat auch die österreichische Wohnanschrift sowie die inländische Bank- und Telefonverbindung in der Einkommensteuererklärung 2006 angeführt (AS 7). In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für EinzelunternehmerInnen (E 1a) führte der Bw seine österreichische…
…ergibt sich, dass das Nachschauorgan unter "Wohnort" immer den inländischen Wohnsitz verstand. Zudem kann nicht angenommen werden, dass der Bw die Fahrtstrecke von der K1 in B zu seinem Arbeitsplatz im Krankenhaus B angeben wollte. Diese Strecke wird wohl eher zu Fuß zurück gelegt. Beim…