…womit ein Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber vorliegt. Der gegenständliche Fall ist insoweit nicht mit einer formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform zu vergleichen, als eine solche Umwandlung nicht zu einem ersten Erwerb von Gesellschaftsrechten führt. …
…haben unbeschränkt steuerpflichtige inländische Gesellschaften mit beschränkter Haftung für jedes Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Stammkapitales, somit € 437,50, zu entrichten. Nach § 5 Z 6 KStG 1988 sind Gesellschaften mit beschränkter…
…der im inländischen H angesiedelten CPL GmbH tätig. In den Jahren bis einschließlich 2002 waren seine Bezüge aus der Tätigkeit für die Schweizer Gesellschaft vom Finanzamt als "ausländische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt" bei der Ermittlung der Einkommensteuer berücksichtigt worden. Die von der inländische Gesellschaft bezogenen Geschäftsführereinkünfte…
…als Leistende zuzurechnen ist, und es sich bei der Bw., die den Kapitalzuschuss erhalten hat, um eine inländische Kapitalgesellschaft handelt, unterliegt dieser Zuschuss auf Grund des § 2 Z 4 lit. a KVG der Gesellschaftsteuer. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. Oktober 2013
…des § 6 Abs. 2 HGB treffe nur solche Körperschaften des privaten Rechtes, die in das Firmenbuch eingetragen seien, also inländische Gesellschaften. Werde ein Unternehmen in das Firmenbuch freiwillig eingetragen, welches ein Nebengewerbe zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb darstelle, so sei auf Grund der Vorschrift des …
…264/96 ICI). Die genannten Bestimmungen sollen im Ergebnis sicherstellen, dass eine nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedsstaates gegründete Gesellschaft, welche von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht hat, wie eine inländische Gesellschaft behandelt wird. Dies gilt auch im Bereich der direkten Steuern. Diese fallen zwar…
…Auskunftsersuchen an die inländische Gesellschaft abzuklären. Eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes setze im Übrigen die Kenntnis der Vereinbarung mit der KF Österreich und der britischen Gesellschaft voraus. Das Schreiben vom 10.9.2002 sei jedenfalls nur eine "Vereinbarung" zwischen dem Bw und der britischen Gesellschaft…
…Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwesterngesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen seien, habe die für den Steuerabzug haftungspflichtige inländische Gesellschaft vorzusorgen, dass die Abkommensberechtigung für die Steuerentlastung einwandfrei nachgewiesen werde. Der Verdacht der Bp sei im Verlauf des Ermittlungsverfahrens nicht entkräftet worden, sodass trotz…
…Was aber für Gewinnanteile gilt (s. Doralt § 27, Tz 24), nämlich dass auch Anteile von mit inländischen Kapitalgesellschaften vergleichbaren ausländischen Gesellschaften zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, ist auch für die beiden anderen in § 27 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 genannten Bereiche …
…dass die inländische Gesellschaft Betriebsstätte der Beteiligten sei. Im konkreten Fall sei aber Art. 5 Abs. 6 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und der Türkei (DBA-Türkei) zu beachten, in welchem angeordnet sei: "Allein dadurch, dass eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder…
…Es läge eine klare Diskriminierung von beschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften im Vergleich zu unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften vor. Inländische Gruppenträger bzw. Gruppenmitglieder würden davon abgehalten, in Beteiligungen an Gesellschaften zu investieren, die in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterlägen (Verweise auf Autorenmeinungen). Derartige Diskriminierungen und/oder Beschränkungen…
…vertraglichen Verpflichtung der unmittelbaren Gesellschafterin sondern auf Grund eigener (vertraglicher) Verpflichtungen der Großmuttergesellschaft H. A. erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: Fest steht, dass es sich bei der Rechtsvorgängerin im Zeitpunkt der Forderungsverzichte um eine inländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelte. Gesellschafter der Rechtsvorgängerin bis…
…wenn Grund zu der Sorge besteht, dass der inländischen Gesellschaft zustehende Gewinne in das (steuergünstige) Ausland abgesaugt werden (vgl EAS 1512 vom 23.8.1999 sowie EAS 1061 vom 21.4.1997). Nach dem allgemeinen, dem Steuerrecht innewohnenden Grundsatz der Einkünftezurechnung sowie unter dem Aspekt…
…02). Dies ergebe sich aus dem Normzweck der Regelung über die Dividendenbesteuerung, wonach Doppelbesteuerungen vermieden werden sollen und sich inländische Gesellschafter mit inländischen Beteiligungen gegenüber solchen mit ausländischen Beteiligungen in einer vergleichbaren Situation befinden würden. Rechtfertigungsgründe für eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit seien nicht zu erkennen…
…Bw. behauptet - in Ungarn einen (weiteren) Wohnsitz haben und mit einer Ungarin verheiratet sein soll, Geschäftsführer von neun ungarischen Gesellschaften und für die Bw. sowie für eine weitere inländische Gesellschaft (ausschließlich) in Ungarn tätig sein soll, ist es für die Berufungsbehörde weder glaubhaft noch nachvollziehbar…
…hingewiesen) und führte dazu im Wesentlichen aus, dass die strittigen Lizenzgebühren an eine inländische Gesellschaft entrichtet worden seien, bei welcher sie sich steuerlich ausgewirkt hätten. Die R-GmbH als Empfängerin sei ein selbständiges Unternehmen, das gesellschaftsrechtlich mit der Bw. nicht verbunden sei. Nach Einholung der…
…im 'herkömmlichen Sinn' vorliege, sei daher zu erschließen, dass sich daraus keine Zurechnung der Einkünfte an den inländischen Gesellschafter ableiten lasse. Es sei nicht erkennbar, weswegen die Zurechnung der Einkünfte bis 2000 aus Überlegungen betreffend Vorliegen einer 'Domizilgesellschaft' abgeleitet werde. Dies widerspreche den gegebenen Auskünften…
…eines Unternehmers derart untergeordnet, dass sie keinen eigenen Willen hat. Österreich wurde anlässlich des Beitritts zu den Europäischen Gemeinschaften die Beibehaltung der Organschaftsreglung - eingeschränkt auf inländische Gesellschaften - vom Beratenden Ausschuss für die Mehrwertsteuer zugestanden (Zehetner, Das UStG 1994 auf dem Prüfstand - erste Erfolge, ÖStZ 1995…
…im Firmenbuch erfolgte am 3. März 2010. Stifter waren Frau AA und Herr BB (benannt als "Erste Stifterlinie") sowie zwei inländische Gesellschaften (M-GmbH&CoOG - benannt als "zweite Stifterlinie" und MGmbH - benannt als "dritte Stifterlinie"). Die den Stiftern nach Gesetz, Stiftungsurkunde und Zusatzurkunde vorbehaltenen Rechte…
…02). Dies ergebe sich aus dem Normzweck der Regelung über die Dividendenbesteuerung, wonach Doppelbesteuerungen vermieden werden sollen und sich inländische Gesellschafter mit inländischen Beteiligungen gegenüber solchen mit ausländischen Beteiligungen in einer vergleichbaren Situation befinden würden. Rechtfertigungsgründe für eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit seien nicht zu erkennen…