…die Arbeitnehmer inländischer Betriebe (lit. a) für eine begünstigte Auslandstätigkeit (lit. b) von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. a) Inländische Betriebe sind Betriebe von inländischen Arbeitgebern oder inländische Betriebstätten von im Ausland ansässigen Arbeitgebern. b…
…die Arbeitnehmer inländischer Betriebe (lit. a) für eine begünstigte Auslandstätigkeit (lit. b) von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. a) Inländische Betriebe sind Betriebe von inländischen Arbeitgebern oder inländische Betriebstätten von im Ausland ansässigen Arbeitgebern. b…
…die Arbeitnehmer inländischer Betriebe (lit. a) für eine begünstigte Auslandstätigkeit (lit. b) von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. a) Inländische Betriebe sind Betriebe von inländischen Arbeitgebern oder inländische Betriebstätten von im Ausland ansässigen Arbeitgebern. b…
…Bezug nimmt, verwiesen: "Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt…
…Bezug nimmt, verwiesen: "Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt…
…a. im Inland tätigen Dienstnehmer beschäftigt wurde von Seiten des zuständigen Finanzamtes Wien 1/23 nach Durchführung einer Nachschau gemäß § 144 BAO vom Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte ausgegangen und ein Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheid für das Jahr 2007 erlassen. Mit Eingabe vom 18. September 2007 erhob die Bw…
…folgt: Gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 müssten beschränkt Steuerpflichtige genauso wie unbeschränkt Steuerpflichtige ihre Verluste, die in inländischen Betriebsstätten entstanden sind, vorrangig mit ihren übrigen positiven Einkünften desselben oder eines Folgejahres verrechnen. Ein Verlustvortrag sei daher nur insoweit zulässig, als er die…
…eine objektive Rechtfertigung bestehe (vgl. z. B. EuGH 13.11.1984 Rs 283/83 Racka). Grundsätzlich würden Einkünfte österreichischer Betriebsstätten von Steuerausländern, welche gem. § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, gleich behandelt wie jene vergleichbarer inländischer Unternehmer. Die Einschränkung hinsichtlich des Verlustabzuges gem. § 102 Abs…
…zustehen. Eine Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung iSd § 102 Abs 2 Z 2 EStG 1988 kommt unter dem Aspekt des Diskriminierungsverbotes des Doppelbesteuerungsabkommens daher nicht in Betracht. Der inländischen Betriebsstätte der Bw. ist in gleicher Weise die Verlustvortragsmöglichkeit einzuräumen wie einem unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen, ohne Rücksicht darauf…
…2005/115/0076) mit der Begründung aufgehoben hat, hinsichtlich der Beratung inländischer Unternehmen stehe Österreich das Besteuerungsrecht zu. Über die dagegen gerichtete Berufung entschied das Finanzamt mit verbösernder Berufungsvorentscheidung unter Hinweis auf die Ergebnisse einer zwischenzeitlich durchgeführten Außenprüfung. Zu 2.) Mit der Berufung vom 30…
…gleichzeitiger Versagung der Verlustverwertung in Frankreich führe somit zu einer Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit. Da aufgrund des Territorialitätsprinzips der Verlustausgleich in Frankreich nicht möglich sei, müsse die Verwertung des inländischen Betriebstättenverlustes in Österreich gewährt werden. Dies sei sachgerecht und notwendig, da die österreichische Betriebstätte der Bw…
…nach Art. 24 Abs. 3 DBA verbotene Diskriminierung darstellen. Weiters gebiete Art 48 EGV die Erstreckung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung auf Betriebstätten von in der EU ansässigen Kapitalgesellschaften. Würde nämlich die X-B.V. . eine inländische Tochtergesellschaft gründen, könnte diese von der Eigenkapitalzuwachsverzinsung Gebrauch machen. Insbesondere in…
…Einkünften aus Gewerbebetrieb in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Diese im innerstaatlichen Recht verwurzelte Betrachtung, dass die von den Mitunternehmern (somit auch vom türkischen Mitunternehmer) erzielten Gewinne in inländischen Betriebsstätten erwirtschaftet worden seien, sei auch für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Dies bedeute im Verhältnis zur Türkei…
…seit 2005 ausländisches Gruppenmitglied der X-AG. Die Bw. habe eine inländische Betriebsstätte und sei ausschließlich in Österreich tätig. Die in den KStR 2001 Rz 423 vor dem Wartungserlass 2007 (BMF-010216/0095-CI/6/2008) angeführte Rechtsmeinung entspreche nach Ansicht der Bw. dem Gemeinschaftsrecht…
…die Arbeitnehmer inländischer Betriebe (lit. a) für eine begünstigte Auslandstätigkeit (lit. b) von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht, von der Einkommensteuer befreit. Inländische Betriebe sind Betriebe von inländischen Arbeitgebern oder inländische Betriebsstätten von im Ausland…
…übertragen bedeutet dies, dass der bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigte Berufungswerber jedenfalls eine Auslandstätigkeit ausgeübt hat. Allerdings ist zu beachten, dass die innerstaatliche Beschränkung der Steuerbegünstigung auf Arbeitnehmer inländischer Betriebstätten nur insoweit verdrängt wird, als mit dieser Beschränkung eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern eintritt, die dieselbe…
…dies, dass der bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigte Bw. jedenfalls eine Auslandstätigkeit ausgeübt hat. Allerdings ist zu beachten, dass die innerstaatliche Beschränkung der Steuerbegünstigung auf Arbeitnehmer inländischer Betriebstätten nur insoweit verdrängt wird, als mit dieser Beschränkung eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern eintritt, die dieselbe Tätigkeit ausüben…
…11 Abs. 2 KStG 1988 eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung auch der inländischen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zusteht."); EAS 2286 (vom 12. Juni 2003, UFS-Akt Bl 92: "Das DBA-Deutschland-1954 enthält kein dem Artikel 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebstättendiskriminierungsverbot. Dieses…
…seine steuerliche Vorgangsweise damit, dass hinsichtlich Prag und Bratislava erst ab dem Jahr 1993 eigenständige Betriebsstätten vorlagen. Diese Annahme hätte jedoch vorausgesetzt, dass für die Ermittlung der ESt sowohl die inländischen als auch die ausländischen Einkünfte im Wohnsitzstaat (Österr.) offen zulegen bzw. zu erklären gewesen…
…wenn Grund zu der Sorge besteht, dass der inländischen Gesellschaft zustehende Gewinne in das (steuergünstige) Ausland abgesaugt werden (vgl EAS 1512 vom 23.8.1999 sowie EAS 1061 vom 21.4.1997). Nach dem allgemeinen, dem Steuerrecht innewohnenden Grundsatz der Einkünftezurechnung sowie unter dem Aspekt…