…2005 bis 14. 2. 2008 illegal im Bundesgebiet aufgehalten haben. Nach einem Fristablauf von sechs Monaten - gegenständlich liegt eine Fristablauf von über zwanzig Monaten vor - nach dem Ende der Gültigkeitsdauer des letzten Aufenthaltstitels sind eben keine Verlängerungsanträge, sondern nur mehr Erstanträge möglich. Nur Verlängerungsanträge sehen…
…auf einen Aufenthaltstitel gestellt, der jedoch abgewiesen worden sei. Ein weiterer Antrag sei im April 2005 gestellt worden. Somit hätten sich die Kinder bis zur positiven Erledigung dieses Antrages im März 2009 illegal in Österreich aufgehalten. Da ab 1.1.2006 der rechtmäßige Aufenthalt in…
…dass die Tochter der Bw. regelmäßig geimpft wurde. Rechtliche Würdigung In der Begründung zur Berufungsvorentscheidung führt das Finanzamt aus, dass ein illegaler Aufenthalt in Österreich nicht zum Bezug der Familienbeihilfe berechtige. Im Erstbescheid und im Vorlagebericht wird hingegen darauf verwiesen, das Kind habe sich im…
…0., A..-Str 18, bekannt. 4) Eine Anhaltemeldung des Referats für Menschenhandel und Prostitution vom 1. September 2005 betreffend Verdacht der Geheimprostitution, illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet weist als Tatort die Angabe "Kl.0, A-Str. 18, Sauna für Saunafreunde ehemals A-Sauna ehemals D. Sauna…
…die beiden polnischen Staatsbürger U. und B. im Rahmen einer Baustellenkontrolle in 1080 Wien in verschmutzter Arbeitskleidung am Boden knieend bei Parkettbodenverlegungsarbeiten angetroffen wurden, ohne im Besitz einer Aufenthalts- bzw. Beschäftigungsbewilligung zu sein. Seitens der Bundespolizeidirektion Wien wurde weiters erhoben, dass die Bodenlegearbeiten auf dieser…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge Bw.) betreibt das Hotel-Restaurant AZ. Erhebungsorgane des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten, Abteilung 2 (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung), in Wien, haben im Zuge einer am 25. März 1998 in den Betriebsräumlichkeiten…
…und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen vorliegt und • kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Rechtfertigung für Tagesgelder als Reisekosten liegt in dem bei einer Reise in typisierender Betrachtungsweise aus der Ortsunkenntnis resultierenden Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß …
…Firmen aufgetreten seien und denen er in kurzer Zeit hohe Barbeträge ausbezahlt haben wolle nicht nennen können. Die Bw. sei bereits zwei Mal im Zusammenhang mit Erhebungen der KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) aufgefallen. In beiden Fällen seien mehrere Personen ohne Beschäftigungsbewilligung für sie tätig geworden…
…wollte er Abnehmer in der R. nicht nennen, von seinem ungarischen Hauptlieferanten wisse er nur den Vornamen "Peter", aber weder eine Handynummer noch ein Fahrzeugkennzeichen noch einen Aufenthaltsort. Nur bei ihm, dem Bf., wisse er wegen der Kontakte zwecks Flohmarkthandel genau Bescheid und belaste ihn…
…geht außerdem hervor, dass das Finanzamt auf Basis dieses Sachverhaltes gegen die handelsrechtlichen Geschäftsführer der genannten GmbH einen Strafantrag wegen Übertretung des AuslBG erhoben hat. Es wurde in der Folge auch eine Strafe wegen "illegaler Beschäftigung" verhängt. Der Bw. gab am 10. August 2010 überdies…
…einvernommene polnische Staatsbürger B stellte den Zigarettenhandel mit Bw und S in Abrede. Er bestätigte zwar die Fahrt der drei Personen nach Bratislava und erklärte, dass der Bw. ihn bei diesem Bratislava-Aufenthalt gefragt habe, ob er, B , nicht in seinem Auto Zigaretten schmuggeln wolle…
…das Finanzamt habe im gegenständlichen Abweisungsbescheid ein falsches Datum der Antragstellung und darüber hinaus verabsäumt über seinen ältesten Sohn F. zu entscheiden. Die K.I.A.B. (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) hat in einem Schriftsatz vom 13. Jänner 2009 zum vorliegenden Sachverhalt ausgeführt, dass der Bw…
…illegaler Waffenbesitz, angebliche Drohung mit erweitertem Selbstmord etc.) abgelaufen ist. Wohl aus diesem Grund hat die (Ex)Schwiegermutter der Bw. Aufzeichnungen hinsichtlich des Verbleibs von M. geführt. Hiezu wurden laufend Eintragungen in Jahreskalendern durchgeführt, aus denen der Aufenthalt des Kindes beim Vater dokumentiert werden sollte…
…tatsächlich um Bruttobeträge gehandelt habe. Der Begründung, wonach die im Ausmaß von öS 500.000.- vorgenommene Zuschätzung zu den erklärten Umsätzen unter anderem, auf dem Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern beruhe, sei angesichts der Urkundenvorlage, aus welcher die Vornahme der Anmeldung der im Jahr…
…bereit sei, namens des Berufungswerbers für die beantragten amerikanischen Zeugen samt Begleitpersonen Reise-, Aufenthalts- und Dolmetscherkosten zu tragen und für diese Sicherheit zu leisten und ob er weiters bereit sei, die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung der vorgelegten amerikanischen Prozess- und Pressematerialien zu übernehmen. Er…
…Leistungen, der Qualität und Normen sowie der Termine (Beilage 2). Eine organisatorische Eingliederung werde von der Bw. nicht angestrebt und wäre auch aufgrund der meist kurzen Aufenthaltsdauer in Österreich, der großen Entfernung der Baustellen zur Firma der Bw. und der mangelnden deutschen Sprachkenntnisse nicht möglich…
…im Zuge einer Betriebsprüfung ausgewertet worden seien. Zu a): Im Zuge der Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass beim Musikhandel auch illegal vervielfältigte Kassetten verkauft worden seien. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bemessungsgrundlagen für den Musikhandel und die Videothek haben vom Prüfer nicht nachvollzogen werden können…
…und Wochenkarten, Telefonwertkarte samt Starterset, pauschal angegebene Aufenthaltskosten und Familienheimfahrtskosten zu entnehmen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Rechtmäßigkeit der Abweisung des Antrages um Gewährung von Familienbeihilfe für das am 01.07.2005 geborene, bei seiner Mutter in Polen lebende Kind. Gem. § 5…
…M gab der dortige Handlungsbevollmächtigte an, dass auch seine Subfirma eigenverantwortlich gearbeitet haben soll, obwohl diese Subfirma weder Dienstnehmer beschäftigt hatte, noch auffindbar ist (Firmensitz ist nicht existent, GF seit 1992 unbekannten Aufenthaltes). Die Bp unterstellt daher, dass die ER v. 7.1.1994 gem. …
…Antrag wurde vom Finanzamt mit (Sammel-)Bescheid vom 7. November 2008 abgewiesen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung nimmt die Berufungswerberin zu den Begriffen "Wohnsitz", "ständiger Aufenthalt" und Mittelpunkt der Lebensinteressen" Stellung und führt auszugsweise aus: "...möchte ich anführen, dass mein Ehegatte ... mit der Versicherungsnummer ..…