…setzt die Bestimmung nach § 15 Abs. 3 GebG voraus, dass ein und dasselbe Rechtsgeschäft sowohl der Gebühr wie auch der Grunderwerbsteuer unterliegen würde und bezweckt somit ausschließlich die Vermeidung einer Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge (vgl. VwGH 19.12.2002, 2002/16/0203; siehe in Fellner aaO…
…Juni/8. Juli 2005 zwischen der Bw und der Erbin abgeschlossen. Es gilt daher festzuhalten, dass es sich um zwei verschiedene bzw. nicht idente Rechtsvorgänge handelt, demzufolge die Vorschreibung einer Rechtsgebühr betr. die Abfindungsvereinbarung keinerlei "Doppelbesteuerung" bewirkt. Des Weiteren gilt festzuhalten, dass zwar im Hinblick…
…§ 17 Rz 30a). Indem die belangte Behörde von zwei chronologisch nacheinander gereihten, nicht identen Rechtsvorgängen ausging, von denen der erste der Rechtsgebühren- und der zweite der Grunderwerbsteuerpflicht unterliegt, hat sie die Rechtslage verkannt und den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Der angefochtene Bescheid war…
…§ 17 Rz 30a). Indem die belangte Behörde von zwei chronologisch nacheinander gereihten, nicht identen Rechtsvorgängen ausging, von denen der erste der Rechtsgebühren- und der zweite der Grunderwerbsteuerpflicht unterliegt, hat sie die Rechtslage verkannt und den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Der angefochtene Bescheid war…
…Abgabegesetze steuerbar ist, nicht überdies noch mit einer Rechtsgebühr belegt wird. Diese Gesetzesstelle will also eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden. Eine- durch § 15 Abs. 3 GebG zu vermeidende - Doppelbesteuerung setzt somit grundsätzlich die Identität des Rechtsvorganges voraus. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein oder…
…stattfindet, da kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, steht im Gegensatz zu der Behauptung, dass die Verlosung und die Eigentumsübertragung am Grundstück idente Rechtsvorgänge sind. Für die Berufung spricht auch der Artikel Braun, Private Hausverlosung aus steuerrechtlicher Sicht, VWT 2009 H 2…
…stattfindet, da kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, steht im Gegensatz zu der Behauptung, dass die Verlosung und die Eigentumsübertragung am Grundstück idente Rechtsvorgänge sind. Für die Berufung spricht auch der Artikel Braun, Private Hausverlosung aus steuerrechtlicher Sicht, VWT 2009 H 2…
…ersparten Zinsen" festgesetzt (zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Gesellschaftsteuer siehe die Berufungsentscheidung des UFS vom 6. Dezember 2010 zu RV/3348-W/07 und RV/3342-W/07), weshalb hier kein identer Rechtsvorgang vorliegt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6. Dezember 2010
…GrEStG stattfindet, da kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, steht im Gegensatz zu der Behauptung, dass die Verlosung und die Eigentumsübertragung am Grundstück idente Rechtsvorgänge sind. Für die Meinung des Bw. spricht auch der Artikel Braun, Private Hausverlosung aus steuerrechtlicher Sicht, VWT…
…GrEStG stattfindet, da kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, steht im Gegensatz zu der Behauptung, dass die Verlosung und die Eigentumsübertragung am Grundstück idente Rechtsvorgänge sind. Für die Meinung des Bw. spricht auch der Artikel Braun, Private Hausverlosung aus steuerrechtlicher Sicht, VWT…
…Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) von der Besteuerung ausgenommen. Erkennbarer Sinn dieser Regelung ist in Bezug auf die Erbschaftssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges mit dieser Steuer und der GrESt zu vermeiden; diese Gesetzesstelle soll also eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden. Die Frage, ob ein Rechtsgeschäft unter das ErbStG…
…Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Kapitalverkehrsteuergesetz, Versicherungssteuergesetz oder Beförderungssteuergesetz fallen, von der Gebührenpflicht ausgenommen. Diese Gesetzesstelle will eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden (vgl. VwGH vom 14.1.1991, 90/15/0009 u.a.). Für die Anwendung der Abgrenzungsvorschrift genügt es dabei, dass…
…Erbschaftsteuer gemäß § 15 Abs. 3 GebG von vorne herein rechtswidrig, da demnach die Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermieden werden soll (vgl VwGH 14.1.1991, 90/15/0009). Nach obiger Sach- und Rechtslage kommt daher der Berufung in Bezug auf die Vorschreibung der Erbschaftsteuer gem. § 2…
…" oder die "GZ. " Ore. betreffend österreichische Rechtsvorgänge erstellen? Überdies ohne Bedachtnahme auf die von Ihnen erbrachten (wohl) wesentlichen Vorleistungen? Niemand Außenstehender würde zusätzlich hiefür noch (namhafte) Zahlungen leisten. Ein Umweg über die Schweiz ist vorweg nur mit angestrebten Steuerspareffekten erklärbar. Vorbehaltlich Ihrer lückenlosen Klarstellung und…
…diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass nach dem vorliegenden Bebauungsplan, die im Sinne des angeführten Teilungsplanes neu geschaffenen Baugrundstücke zur Errichtung einer Reihenhausanlage vorgesehen sind. Vom Finanzamt wurde den Käufern für diesen Rechtsvorgang mit Bescheiden vom 3. September 1992 die Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Die Bemessungsgrundlage wurde je…
…4 BAO darauf, dass "neue Tatsachen (neben Leistung der stillen Einlage waren Direktzahlungen vereinbart)" hervorgekommen seien. Die über die Rechtsvorgänge aufgenommenen Urkunden seien jedoch der Abgabenerklärung vom 15. Jänner 1999 in Kopie angeschlossen, die entsprechenden Vereinbarungen seien daher der Abgabenbehörde bereits vor Erlassung der endgültigen…
…der die primären Gebührentatbestände der einzelnen Tarifposten wiederum aushöhlt und eine negative Geltungsanordnung schafft (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis, 86-87), weswegen erst einem zweiten Schritt behandelt werden konnte, ob bei der Hausverlosung hinsichtlich Glücksspiel und Grunderwerb idente Rechtsvorgänge vorliegen. (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, September 2009, zu …
…der die primären Gebührentatbestände der einzelnen Tarifposten wiederum aushöhlt und eine negative Geltungsanordnung schafft (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis, 86-87), weswegen erst einem zweiten Schritt behandelt werden konnte, ob bei der Hausverlosung hinsichtlich Glücksspiel und Grunderwerb idente Rechtsvorgänge vorliegen. (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, September 2009, zu …
…der die primären Gebührentatbestände der einzelnen Tarifposten wiederum aushöhlt und eine negative Geltungsanordnung schafft (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis, 86-87), weswegen erst einem zweiten Schritt behandelt werden konnte, ob bei der Hausverlosung hinsichtlich Glücksspiel und Grunderwerb idente Rechtsvorgänge vorliegen. (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, September 2009, zu …
…der die primären Gebührentatbestände der einzelnen Tarifposten wiederum aushöhlt und eine negative Geltungsanordnung schafft (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis, 86-87), weswegen erst einem zweiten Schritt behandelt werden konnte, ob bei der Hausverlosung hinsichtlich Glücksspiel und Grunderwerb idente Rechtsvorgänge vorliegen. (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, September 2009, zu …