…betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Der Verwaltungsgerichtshof teilt daher die Auffassung…
…32) steht dem nicht entgegen, betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. ..." Verwiesen…
…des EuGH Romana Slanina steht dem nicht entgegen, betraf diese Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter für Kinder gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist." Hinzuzufügen ist, dass die im Beschwerdefall anwendbare Verordnung Nr…
…des EuGH Romana Slanina steht dem nicht entgegen, betraf diese Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter für Kinder gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist." Hieraus ergibt sich, dass entgegen der Rechtsansicht der Bw…
…1 FLAG die Mutter als haushaltsführende Person und hat somit vorrangig Anspruch auf die Familienbeihilfe. Dem anderen Elternteil kann die Beihilfe dann gewährt werden, wenn er nachweist, dass er den Haushalt überwiegend führt, oder die Mutter auf ihren Anspruch schriftlich verzichtet. Entscheidend für den Anspruch…
…Kindesmutter als haushaltsführenden Elternteil Familienbeihilfe gewährt. Diese kann auch dann, wenn der im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und dem Kind lebende Vater die Familienbeihilfe beantragt, weil er den Haushalt nachweislich überwiegend führt, diesem nur für Zeiträume gewährt werden, für die die Mutter die Familienbeihilfe…
…Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, für Kinder, die bei ihnen haushaltszugehörig sind oder für die sie überwiegend die Unterhaltskosten tragen. Die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge stünden grundsätzlich der haushaltsführenden Mutter zu (siehe § 2 a Abs. 1 FLAG). Dies bedeute, dass…
…der andere Pflege und Erziehung. Daher ist es nur allzu logisch, wenn der Geldunterhaltspflichtige den Pauschbetrag absetzen kann. Schließlich ist die Familienbeihilfe in erster Linie für den haushaltsführenden Elternteil gedacht, der Pauschbetrag hingegen stellt ausschließlich auf die Tatsache der Kostentragung ab! Gemäß der Vergleichsausfertigung des…
…wie folgt: "Wien, August 2011 Bestätigung über Zahlungsempfang Sehr geehrte Damen und Herren! Ich, Sohn, bestätige, dass meine Mutter XX, wohnhaft in L., für meine monatlichen Lebenskosten und anteilige Wohnungskosten bei meiner Schwester, mir monatlich ca. 300 Euro bar bezahlt hat. Diese Unterstützung erhalte ich…
…der Anspruch des Elternteils, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteils vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Gemäß § 7 FLAG 1967 wird für ein Kind Familienbeihilfe nur einer Person gewährt. Gem. § 167 Abs…
…ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen (§ 94 Abs. 1 ABGB). Der haushaltsführende Ehegatte, der seinen Unterhalt nicht durch eigene Berufstätigkeit decken kann, hat gegen den anderen Ehegatten einen Unterhaltsanspruch. Das Finanzamt Melk stellte in seiner Begründung fest, dass der Ehegatte zur Verschaffung des Unterhaltes seiner…
…Unterhalt primär in natura zu leisten. Zum Naturalunterhalt zählten das Zurverfügungstellen einer Wohnung und auch ein angemessenes Taschengeld für die individuelle Befriedigung höchstpersönlicher Bedürfnisse. Das dringende Wohnbedürfnis der Tochter sei daher zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages mit der Mutter, der Bw., erfüllt gewesen. Die…
…557, geschaffen, um im Hinblick auf den gesetzlichen Stand der Gütertrennung in der Ehe und darauf, dass der den Haushalt führende, unterhaltsberechtigte Ehegatte keinen Anspruch auf Erwerb eines Miet- oder Eigentumsrechtes an der gemeinsamen Ehewohnung hat, den gemeinsamen Kauf eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder eines…
…überwiesen werden konnte. Da die Berufungswerberin somit während des gesamten Zeitraumes die Familienbeihilfe bezogen habe, stehe auch die erhöhte Familienbeihilfe für den Zeitraum Mai 2002 bis Februar 2006 ihr als Haushaltsführende zu. 2. Selbst wenn der Unabhängige Verwaltungssenat von einem Verzicht im Sinne des § 2…
…zur gesamten Unterhaltsbemessungsgrundlage des Vaters (UBGV) und der Mutter (UBGM) zusammen abzüglich des zweifachen Unterhaltsexistenzminimums (Seite 13). Diese Berechnung zeigt klar, dass grundsätzlich nicht auf ein Durchschnittseinkommen sondern entweder ausschließlich auf das Einkommen des nicht haushaltsführenden Elternteils oder auf das Einkommen beider Elternteile zusammen abzustellen…
…oben ausgeführt, wird gemäß § 2a Abs. 1 FLAG 1967 vermutet, dass die Mutter von I haushaltsführend ist und geht der Anspruch des haushaltsführenden Elternteils vor. Eine Verzichtserklärung gemäß § 2a Abs. 2 FLAG 1967 hat die Ehegattin des Bw. bislang nicht abgegeben. Der Bw. wird daher…
…überwiesen werden konnte. Da die Berufungswerberin somit während des gesamten Zeitraumes die Familienbeihilfe bezogen habe, stehe auch die erhöhte Familienbeihilfe für den Zeitraum Mai 2002 bis Februar 2006 ihr als Haushaltsführende zu. 2. Selbst wenn der Unabhängige Verwaltungssenat von einem Verzicht im Sinne des § 2…
…Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führe, dem Anspruch des anderen Elternteiles vorgehe; bis zum Nachweis des Gegenteiles werde vermutet, das die Mutter den Haushalt überwiegend führe. Es könne der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch habe, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Im Fall des…
…557, geschaffen, um im Hinblick auf den gesetzlichen Stand der Gütertrennung in der Ehe und darauf, dass der den Haushalt führende, unterhaltsberechtigte Ehegatte keinen Anspruch auf Erwerb eines Miet- oder Eigentumsrechtes an der gemeinsamen Ehewohnung hat, den gemeinsamen Kauf eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder eines…
…zeitliche Begrenzung des inländischen Aufenthaltes niemals gegeben. Die Kinder wären durchgehend bei ihrer Mutter in Österreich haushaltszugehörig gewesen. Die Bindung zur haushaltsführenden Mutter an deren Wohnort sei eine viel engere gewesen als jene zum Wohnort des nicht haushaltsführenden Vaters. Die Haushaltszugehörigkeit gelte nicht als aufgehoben…