…Pauschbetrag berücksichtigt. Der monatliche Pauschbetrag von 1.500,00 S (110,00 €) deckt die erhöhten Aufwendungen auf Grund der Auswärtigkeit ab (Fahrtkosten, Internatskosten). Die Berücksichtigung höherer tatsächlich nachgewiesener Kosten ist nach Verwaltungsübung, Lehre und Rechtsprechung unzulässig (vgl. dazu VwGH 24.2.2000, 96/15…
…Es muss die Absicht bestehen, das Ausbildungsziel durch zielstrebiges Bemühen zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen, was berufungsgegenständlich nachgewiesen wurde (E 15.12.1987, 86/14/0059, 1988, 318). Höhere tatsächlich nachgewiesene Kosten sind nicht abzugsfähig, der Selbstbehalt ist nicht anzuwenden (§ 34 Abs 6…
…von ATS 1.500,-- mtl. (03/00-12/00) berücksichtigt. Die Berücksichtigung höherer tatsächlich nachgewiesener Kosten ist unzulässig." Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Mai 2003 wurde die Einkommensteuer für 2001 mit einer Nachforderung von 1.149,47 € festgesetzt. Es wurden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft…
…etwa nachweisbare höhere Kosten geltend zu machen (VwGH 25.9.2002, 98/13/0167). Im gegenständlichen Fall ist lediglich strittig, ob anstatt der pauschalen Berücksichtigung der Aufwendungen die tatsächlich nachgewiesenen Kosten der auswärtigen Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Hiezu hat der VwGH in…
…die Zurechnung auf tatsächlich nachgewiesene Fehlbeträge zu beschränken. Soll doch der SZ gerade den zwar glaubhaften aber nicht nachweisbaren, eben den aufgrund der Aufzeichnungsmängel auch nach der Überprüfung verbleibenden, unsicheren Bereich abdecken. Dessen ungeachtet hat sich die Höhe der Zurechnung an den tatsächlichen Gegebenheiten zu…
…wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro - Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen. Auf…
…für 2007 dahingehend ab, als es als Sonderausgaben ein Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen (€ 188,92) und Kirchenbeiträge (€ 100,-) sowie als außergewöhnliche Belastungen Pauschbeträge wegen Behinderung eines Kindes (€ 588,-) und nachgewiesene Kosten aus der Behinderung eines Kindes (720,-) berücksichtigte. Weiters brachte das…
…dann ist dieser Freibetrag im Verhältnis der Kostentragung aufzuteilen. Weist einer der Steuerpflichtigen seine höheren Mehraufwendungen nach, dann ist beim anderen Steuerpflichtigen der Freibetrag um die nachgewiesenen Mehraufwendungen zu kürzen. (5) Anstelle des Freibetrages können auch die tatsächlichen Kosten aus dem Titel der Behinderung geltend…
…Berufungsvorbringen kommt daher insoweit sehr wohl Berechtigung zu, und es ist beabsichtigt, den geltend gemachten Mitgliedsbeitrag zum Milizverband von S 150,--als Werbungskosten anzuerkennen. 2.4.2 Arbeitsmittel: Nachgewiesene Kosten für Arbeitsmittel und Aufwendungen, die der beruflichen Fortbildung dienen, sind grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Im…
…tatsächliche Aufwand laut den vorgelegten Belegen bzw. Rechnungen vergütet. Die Nächtigungen werden direkt von der Firma bezahlt. Aus den vorgelegten Unterlagen des Bw geht hervor, dass nicht an allen Reisetagen belegmäßig nachgewiesene Kosten und somit Ersätze des Arbeitgebers vorlagen. Bei den Tagen an denen Kosten…
… 35 (3) EStG 1988 | -294,00 | Nachgewiesene Kosten aus der Behinderung des (Ehe)Partners nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen | -51,35 | Einkommen | 32.508,44 | 0 % für die ersten 3.640,00 | 0 | 21 % für die…
…von 3,-/m³. Umgelegt auf das gesamte Abbauvolumen von 1.300.000 m³ würde dies zu Kosten von 3.900.000,- S für den Bau der Forststraße führen. Dem stünden tatsächlich angefallene und belegmäßig nachgewiesene Kosten von 235.330,- S gegenüber. Ein Abschlag von 25…
…eigener Behinderung iHv € 363,-, Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen eigener Behinderung iHv € 612,- und nachgewiesene Kosten aus eigener Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen iHv € 325,35 als abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen anerkannt. In der Begründung führte das Finanzamt…
…Abs. 2 der Verordnung sind bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 25 % die angeführten Beträge ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten nach Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 zu berücksichtigen. Da hinsichtlich der Diätverpflegung keine entsprechende Behinderung nachgewiesen worden ist, konnte…
…eines Freibetrages ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten in Höhe von € 262,00 monatlich, vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen, zu berücksichtigen. Neben dem Freibetrag von € 262,00 bzw. bei Bezug höheren Pflegegeldes ohne Berücksichtigung des Freibetrages sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen…
…dass diese auch tatsächlich im Abgabenzeitraum geleistet wurden Voraussetzung, nur in Ausnahmefällen genügt deren Glaubhaftmachung. Seitens des Bw. bzw. seines Vertreters wurden wohl Belege über die Bezahlung der halben Wohnungskosten, jedoch keinerlei konkrete Kosten, die durch die Familienheimfahrten verursacht und im Streitzeitraum bezahlt wurden, nachgewiesen…
…auf eine Vereinbarung im Sinne eines Pauschal- Fixpreises für das zu errichtende Gebäude. Diese Feststellung steht im Einklang mit der tatsächlichen Abwicklung des Bauvorhabens des Bw., nämlich dass bei Überschreitung der Massen durch Abänderung gegenüber der vorgesehenen Varianten höhere Kosten vom Bw. zu übernehmen waren…
…eines Pauschal- Fixpreises für das zu errichtende Gebäude. Diese Feststellung steht im Einklang mit der tatsächlichen Abwicklung des Bauvorhabens der Bw., nämlich dass bei Überschreitung der Massen durch Abänderung gegenüber der vorgesehenen Varianten höhere Kosten von der Bw. zu übernehmen waren, und stimmt weiters auch…
…eines Pauschal- Fixpreises für das zu errichtende Gebäude. Diese Feststellung steht im Einklang mit der tatsächlichen Abwicklung des Bauvorhabens der Bw., nämlich dass bei Überschreitung der Massen durch Abänderung gegenüber der vorgesehenen Varianten höhere Kosten von der Bw. zu übernehmen waren, und stimmt weiters auch…
…auf eine Vereinbarung im Sinne eines Pauschal- Fixpreises für das zu errichtende Gebäude. Diese Feststellung steht im Einklang mit der tatsächlichen Abwicklung des Bauvorhabens des Bw., nämlich dass bei Überschreitung der Massen durch Abänderung gegenüber der vorgesehenen Varianten höhere Kosten vom Bw. zu übernehmen waren…