…Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem dritten Mitgliedstaat, nämlich in Ungarn. Es ist daher zu prüfen, ob Österreich oder Deutschland die höhere (vergleichbare) Familienleistung im Streitzeitraum vorsieht. Wie oben bereits ausgeführt, ist das deutsche Kindergeld der österreichischen Familienbeihilfe gleichzuhalten und somit vergleichbar. Dies wird vom VwGH…
…Festzuhalten ist im weiteren, dass für die oben genannten Kinder daher ab Februar 2005 kein Anspruch auf Kindergeld in Deutschland besteht und, dass für die Kinder auch nach italienischem Recht kein Anspruch auf eine der Familienbeihilfe gleichartige Familienleistung besteht. ... 5. Gemäß § 2 Abs 1 FamLAG…
…verweist allerdings zu Recht auf Art. 76 der VO 1408/71, wonach dann, wenn die Familienleistungen in dem einen Mitgliedstaat höher sind als in dem anderen, ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages besteht. Dieses Vorbringen ist als Antrag, die allenfalls zu Recht bestehende Rückforderung der…
…des Landes zu klären, in welchem sich die Kinder tatsächlich aufhalten. Dabei können sich im Verhältnis zu österreichischen Verhältnissen höhere aber auch niedrigere Unterhaltskosten ergeben. Die Abgabenbehörde hat auf Grund der sie treffenden Pflicht zur Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes die Aufgabe, die Höhe der gesamten…
…Zeit bei der Berufungswerberin (nach der Aktenlage jedes zweite Wochenende und alle Ferien). Der Ehegatte der Berufungswerberin geht in Italien keiner Beschäftigung nach und hat daher keinen Anspruch auf italienische Familienleistungen. Die Unterhaltskosten für die beiden Kinder werden nach der Aktenlage weitaus überwiegend wenn nicht…
…in Polen wohnenden Kinder. Das Finanzamt vertritt die Rechtsansicht, dass ein Anspruch auf eine Familienleistung in Österreich auf Grundlage der VO (EWG) 1408/71 wegen der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz (BGBl. I 2004/28) nur dann gegeben ist, wenn eine selbständige…
…Finanzamt, zwecks Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen, um Vorlage einer Familienstandsbescheinigung, einer Bankbestätigung über die für die Kinder überwiesenen Beträge im Jahr 2000 und 2001 sowie einer Bestätigung über die erhaltenen ausländischen Familienleistungen (bzw. einer Bestätigung, dass solche Leistungen nicht ausbezahlt wurden). Mit seinem Antwortschreiben vom 5…
…wohnten, dort auch Anspruch auf staatliche Familienleistungen wie sie Staatsangehörigen dieses Staates zukomme. Es gehe um eine Zuteilungsregel, welcher Mitgliedstaat für Ansprüche zuständig sei. Andernfalls könnte jeder Arbeitnehmer oder Selbständige, der von einem Mitgliedstaat in einen anderen übersiedelt, die jeweils höhere Leistung jedes Mitgliedstaats auswählen…
…u. a. hervor, dass die Familienbeihilfe in Polen ab dem 1. November 2009 für Kinder im Alter von fünf bis achtzehn Jahren monatlich 91 PLN (polnische Zloty) beträgt. Ein Formular E 401 (Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen). Aus diesem geht u. a. hervor, dass…
…trage keine weitere Person zum Unterhalt seines Sohnes bei. In Polen werde für B. keine Familienleistung bezogen, weiters habe sich sein genanntes Kind im März 2008 verehelicht. Sowohl dem Bw (Schreiben des UFS vom 14. September 2011) als auch dem Finanzamt als Amtspartei (Vorhalt vom…
…wohnen, dort auch Anspruch auf staatliche Familienleistungen wie sie Staatsangehörigen dieses Staates zukommt. Es geht um eine Zuteilungsregel, welcher Mitgliedstaat für Ansprüche zuständig ist. Andernfalls könnte jeder Arbeitnehmer oder Selbständige, der von einem Mitgliedstaat in einen anderen übersiedelt, die jeweils höhere Leistung jedes Mitgliedstaats auswählen…
…die Familienleistungen im anderen Mitgliedstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art. 10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet…
…unterworfen sei, wie ein Dienstnehmer. Für den Bw. als polnischen Staatsbürger komme die VO 1408/71, wonach Familienleistungen auch dann zustehen, wenn sich die Familie ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, nicht zum Tragen, da er über eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verfügen müsse. Eine…
…des Landes zu klären, in welchem sich die Kinder tatsächlich aufhalten. Dabei können sich im Verhältnis zu österreichischen Verhältnissen höhere aber auch niedrigere Unterhaltskosten ergeben. Die Abgabenbehörde hat auf Grund der sie treffenden Pflicht zur Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes die Aufgabe, die Höhe der gesamten…
…die monatlichen Zahlungsbestätigungen beigelegt. In Österreich habe ich eine Unfall- sowie eine Lebensversicherung, beide Verträge lege ich bei." Folgende Unterlagen wurden dazu in Kopie vorgelegt: a) Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen gemäß der VO 1408/71 bzw. VO 574/72 (Formular 401), die folgende…
…September 2009 ist n1 nicht mehr in Österreich wohnhaft. Die für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2009 ausbezahlten Familienleistungen (= Familienbeihilfe inklusive Kinderabsetzbetrag) sind daher zurückzufordern. Mit Schriftsatz vom 6. April 2010 wurde im Auftrag und mit Vollmacht des Bw von der steuerrechtlichen Vertretung gegen…
…Er ersuche daher die Unterhaltsaufwendungen zu berücksichtigen. Als Beilage war dem Schreiben eine Familienstandsbescheinigung der Gemeinde A und eine Bestätigung über den Nichterhalt von Familienleistungen in BH für die Kinder X (geboren 3. Jänner 1990) und Y (geboren 11. April 1996) angeschlossen. Das Finanzamt nahm…
…Unrecht. Gemäß Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 besteht dann, wenn die Familienleistungen in dem einem Mitgliedstaat höher sind als in dem anderen, ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages. Da in der Slowakei die Familienbeihilfe monatlich etwa € 15,-- beträgt, ist selbst im Falle…
…Csaszar/ Lenneis/Wanke , FLAG, § 2 Rz 70): "Da es sich bei der FB um eine Familienleistung im klassischen Sinne und um keine unmittelbare Form der Studienförderung handelt, ist das relativ niedrig angesetzte Anforderungsniveau vertretbar (115/ME 23. GP zu Z 1)." Vgl. dazu auch UFS…
…beziehe, - eine Aufstellung der ungefähren Höhe der Unterhaltsaufwendungen für die Kinder, - Belege über tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen des Berufungswerbers. Auf Grund dieses Vorhalts übermittelte der Berufungswerber die beglaubigte Übersetzung einer Bestätigung einer Allgemein bildenden höheren Schule in Polen, wonach die geschiedene Gattin keine Familienbeihilfe beziehe, weiters…