…01.2005 beabsichtigte die Bw ihre Managementtätigkeiten auszugliedern und schloss dafür mit der Firma CG eine Managementvereinbarung (12.01.2005), die folgende Tätigkeiten umfasst: | a) | Kaufmännische und strategische Leitung (Beratung) des Unternehmens. | b) | Planung, Erstellung und Überwachung der detaillierten Jahresbudgets inkl…
…Damit würden die an die KG ausbezahlten Honorare auch nicht der DB-Pflicht unterliegen. Zudem beziehe sich die Ansicht der Finanzverwaltung betreffend der direkten Zurechnung von höchstpersönlichen Tätigkeiten nur auf Kapitalgesellschaften, nicht jedoch auf Personengesellschaften so wie die KG. Über die Berufung wurde erwogen: Die…
…Abschluss der Managementverträge erfolgte, dass die Annahme nicht von der Hand zu weisen ist, dass sie eigens für diesen Zweck gegründet wurden. Wird eine höchstpersönliche Tätigkeit nicht direkt durch eine natürliche Person, sondern durch eine unter ihrem Einfluss stehende Kapitalgesellschaft ausgeübt, so ist dies aus…
…3.1.5 Der Berufungswerber rügte weiters die Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil durch die Direktzurechnung der Einkünfte mit den Argumenten "einer unzulässigen Zwischenschaltung einer GmbH und Entlohnung für eine höchstpersönliche Tätigkeit" eine Argumentation vertreten werde, die im bisherigen Verfahren nicht einmal ansatzweise ins Treffen geführt…
…Finanzamtes vom 9. Dezember 2010 sei festgestellt worden, dass die Werbeberatung in diesem Fall keine höchstpersönliche Tätigkeit darstelle und die gewählte Vorgangsweise nicht im Widerspruch zu den Ausführungen in Rz 104 EStR 2000 stehe. Der Fachbereich habe weiters ausgeführt, dass zu untersuchen sei, ob die…
…von dieser auch nicht an den Bw. weitergeleitet werde bzw. auch keine Zurechnung aufgrund einer höchstpersönlichen Tätigkeit im Sinne der EStR Rz 104 vorgenommen werden könne, seien die streitgegenständlichen Einkünfte in Höhe von € 2.256,79 nicht dem Bw. zuzurechnen. Über die Berufung wurde…
…von dieser auch nicht an den Bw. weitergeleitet werde bzw. auch keine Zurechnung aufgrund einer höchstpersönlichen Tätigkeit im Sinne der EStR 2000 Rz 104 vorgenommen werden könne, seien die streitgegenständlichen Einkünfte in Höhe von € 1.031,56 nicht dem Bw. zuzurechnen. Über die Berufung…
…X R 32/05). Diese Voraussetzungen sind mangels fremdüblichem Einbringungsvertrag und mangels tatsächlicher Übertragung des rein tätigkeitsbezogenen, höchstpersönlichen Betriebes des Berufungswerbers nicht gegeben. Die Bestimmungen des Art. III UmgrStG kommen damit nicht zur Anwendung und eine steuerliche Rückwirkung des Vorganges ist ausgeschlossen. Der Vorgang durch…
…Gesprächen im Rahmen dieser Erstellung der Sanierungsvereinbarung sei niemals eine höchstpersönliche Tätigkeit vereinbart worden. In der Sanierungsvereinbarung sei sogar ausdrücklich festgehalten, dass die Geschäftsführungstätigkeit im Rahmen des Beratungsbetriebes ausgeführt werde und nach dessen Einbringung die Beratungstätigkeit und die GF-Tätigkeit - soweit sie den Anstellungsbereich betrifft -…
…Reputation, bei dem die höchstpersönliche Stimmkompetenz, welche nur mit täglichem Training im häuslichen Übungszimmer zu erhalten sei, von ausschlaggebender Bedeutung für den Bestand der Professur sei, sei eine Differenzierung aber gerechtfertigt. So betrachte der VwGH etwa das Arbeitszimmer einer Opernsängerin als Mittelpunkt ihrer Tätigkeit, da…
…Die Entwicklung dieser Patente steht - wie auch leicht nachvollziehbar - in keinem sachlichen Zusammenhang mit meinen Tätigkeiten im Rahmen des TB. Mit Verkauf meiner Anteile an der GmbH an die P Co GmbH habe ich auch als für den Verkauf wichtige Rahmenbedingungen meine Patente an P…
…Herren B und C. Insgesamt seien € 397.744,01 für die Jahre 2002 bis 2005 auf diese Weise zur Auszahlung gelangt. Laut Abrechnung seien die Tätigkeiten nach Stunden verrechnet worden. Die genannten Personen würden bei der GKK angemeldet und DB, DZ und Kommunalsteuer nachberechnet…
…15. Unter Punkt III. des Vertrages wurde einer der übergebenden Partei, nämlich der Mutter des Bw., als Gegenleistung für die erfolgte Übergabe das alleinige, höchstpersönliche, unentgeltliche und uneingeschränkte Fruchtgenussrecht im Sinne der §§ 509 ff. ABGB bis zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung eingeräumt (ausgenommen davon die von…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den Erstbescheiden zu entnehmen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein deutscher Staatsbürger, übte im Streitjahr 2005 in Deutschland die Tätigkeit eines freiberuflichen Grafikers aus. Laut Bauträgervertrag bzw. Kaufvertrag erwarb der Bw…
…den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin Bw. wurde im Jahr 1999 mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und sonstigen Einkünften in Höhe von S 600.000,- aus dem Verkauf des Grundstückes K. veranlagt. Dieses Grundstück K…
…stehenden Steuerpflichtigen ab Februar 2004 die Voraussetzungen für eine beruflich veranlasste, doppelte Haushaltsführung nicht mehr vorgelegen seien. In der dagegen eingebrachten Berufung verwies der Bw. einerseits auf "höchstpersönliche "Familienstrukturen" (Kind/verwitwete Mutter/behinderte Schwester)" bzw. anderseits darauf, dass das Erlangen von "Auswärtserfahrungen" zu einer gleichzeitig…
…dass die Zuwiderhandlung, die zu dieser Bestrafung geführt hat, nicht in den Rahmen der normalen beruflichen Tätigkeit fällt sondern im schuldhaften Verhalten des Abgpfl. ihre auslösende Ursache hat. Durch die steuerliche Abzugsfähigkeit und der damit verbundenen teilweisen steuerlichen Entlastung würde der Pönalcharakter der Strafe und…
…Dem Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer sei dieser Anspruch verwehrt, mangels Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und zum IESG-Fonds, weil nach dem GSVG erhalte er im Insolvenzfall keinerlei Leistungen. Vielmehr würden ihn höchstpersönliche Haftungen aus seiner GF-Tätigkeit (nicht nur deliktische) treffen, wie jene gegenüber der Finanzbehörde (§§ 9…
… 6 Abs. 1 Z 11 lit b so zu verstehen, dass die unterrichtende Tätigkeit von Privatlehrern eine höchstpersönliche Wissensvermittlung von natürlichen Personen ist, und daher die unechte Befreiung nur für natürliche Personen greift. Die GmbH kann nur durch ihre Vertreter nach außen tätig werden und…
…seit 15.02.2011, ein, jedoch betraglich beschränkt mit 50% (50 Prozent) der Mieteinnahmen des Objektes. Diese Rechtseinräumung wird als höchstpersönliche Dienstbarkeit vereinbart und gehen Rechte hieraus daher nicht auf die Nachkommen oder Rechtsnachfolger von Frau Dr. Z über. Frau Dr. Z kann aus dieser…