…auch gar nicht in der Lage gewesen, fehlende oder falsche Losungen oder Kassenfehlbeträge festzustellen, wenn vom Berufungswerber seine Getränkeerlöse nicht tagesbezogen erfasst und aufgezeichnet sowie Unterlagen über die gruppenweise vorgenommene Zusammenfassung von Tageslosungen nicht geführt bzw. nicht vorgelegt wurden. 2.) Prüfung der Ermessensentscheidung: Entsprechend der…
…geltenden § 44 Abs. 5 EStG idF BGBl. Nr. 400/1988 erfolgt, welcher bloß die gruppenweise Aufstellung der Betriebsausgaben fordere und welchem die übermittelten Unterlagen entsprochen hätten. Darüber hinaus seien die Betriebsausgaben aufgegliedert gewesen. Weiters sei dem Finanzamt, wie jedes Jahr, ein Anlageverzeichnis übermittelt worden, aus…
…der Weise, dass eine fortlaufende Liste aller Einnahmen und Ausgaben unter Angabe von Tag, Betreff, Einnahme (in S) oder Ausgabe (in S) den Steuererklärungen beigelegt wurde. Ab 1998 erfolgte eine gruppenweise Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben. Der Finanzamtsakten lässt sich ferner entnehmen, dass DDr. WH…
…seit dem StRefG 1993 nicht mehr zulässig. Zulässig ist es aber, eine größere Anzahl von Forderungen auf Grund konkret zuordenbarer, bis zum Bilanzstichtag eingetretener Umstände gruppenweise nach bestimmten Kriterien (Art der Forderung, Grad der Gefährdung) einheitlich mit einem niedrigeren Wert zu bewerten (Doralt/Mayr, EStG14, …
…2009 bzw. 24. November 2010 bereits aktenkundig gewesenen - Überschussrechnungen (mit summierten und gruppenweise gegliederten Einnahmen und Werbungskosten) sowie Steuererklärungen nicht neu hervorkommen können. Die diesen summierten und gegliederten Überschussrechnungen (Beilagen/Ergänzungen zu den Einkommensteuererklärungen) zugrundeliegenden Aufschreibungen (die man ebenfalls als Überschussrechnungen bezeichnen kann), in denen…
…klargestellt werde, sei die Führung eines Kassabuches grundsätzlich nicht notwendig. Nach Punkt 3.1.2 AÖF 1990/169 sei auch die gruppenweise Zusammenfassung von Betriebseinnahmen zulässig. Der oben zitierte Vorwurf könne daher jedenfalls keinen Mangel in den Aufzeichnungen oder in der Buchführung begründen. Schließlich würde…
…größeren Abständen (Nebensaison) in Summe von der Registrierkasse in den monatlichen Losungsblättern erfasst und sodann hiervon ins Kassabuch übernommen, ohne dass hierzu weitere Aufzeichnungen über die gruppenweise Summenbildungen der Tageserlöse geführt und aufbewahrt wurden, so kann von einer ordnungsgemäßen Kassaführung schon deshalb keine Rede sein…
…genannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ermittelt - seiner Steuererklärung eine Abschrift der Aufstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beifügen. Die Betriebsausgaben müssen in dieser Aufstellung gruppenweise gegliedert dargestellt werden. Auf diese Aufstellung sind die Vorschriften der Bundesabgabenordnung über Aufzeichnungen entsprechend anzuwenden. 1.2. Bestimmung der Einkunftsart Gemäß …
…Abs. 3 (Anm.: so genannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ermittelt - seiner Steuererklärung eine Abschrift der Aufstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beifügen. Die Betriebsausgaben müssen in dieser Aufstellung gruppenweise gegliedert dargestellt werden. Auf diese Aufstellung sind die Vorschriften der Bundesabgabenordnung über Aufzeichnungen entsprechend anzuwenden. Gemäß § 119 Abs…
…Absatz: Richtig ist, dass der Besuch des Betriebsprüfers für den 1.4.2004 angekündigt war, überraschend waren jedoch die von ihm erfolgte Beiziehung der Gruppenleiterin sowie zweier Mitglieder der EDV-Systemgruppe, und die Vornahme der auf Seite 4 der Berufung dargestellten Prüfungshandlungen, insbesondere das EDV…