…Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung und den damit verwirkten Säumniszuschlag in seinem Verhalten ein grobes Verschulden an der Säumnis anzulasten sei oder nicht. Dazu seien in der Vergangenheit mehrere Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse ergangen, wobei der Verwaltungsgerichtshof davon ausgehe, dass eine leichte Fahrlässigkeit und somit kein grobes Verschulden dann vorliege…
…mit dem Unfall als leicht oder grob fahrlässig zu qualifizieren ist, entscheidende Bedeutung zu. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung zu § 1324 ABGB dahin auszulegen, dass sich das Versehen über das Maß der alltäglich vorkommenden Fahrlässigkeitshandlungen erheblich und ungewöhnlich heraushebt…
…eventualis). Fahrlässigkeit ist dagegen die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Fahrlässig handelt somit, wer ein Verhalten für erlaubt hält, das erkennbar rechtswidrig ist, wer also bei gehöriger Aufmerksamkeit den Eintritt des Schadens voraussehen hätte können. Je nach Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden…
…im Rahmen der Fahrlässigkeit wohl nur eine Differenzierung in leichte und grobe Fahrlässigkeit als beachtliche Verschuldensgrade zu treffen. Dadurch, dass die Bw. im Rahmen des finanziellen Vorteils lediglich den Jahreszinssatz (2,5 %) auf die jeweilige Dauer der Verspätung in Monaten umrechnet und die einzelnen Umsatzsteuerzahllasten…
…Entnahme der Waren aus dem Zolllager grobe Fahrlässigkeit gegeben war und leichte Fahrlässigkeit schon auszuschließen wäre, weil durch die nachträgliche Ausstellung eines Versandscheines versucht worden wäre, die Entstehung der Zollschuld zu verheimlichen. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde und wiederholte dabei im Wesentlichen die im…
…geführt wird und die auf dem Beleg angeführte St.Nr. 111/0000 beim Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr nicht existiert. Mit Bescheid vom 23. Juni 2009 wies das Finanzamt diesen Antrag ab. Nach Erläuterung der Begriffe "grobes Verschulden" und "leichte Fahrlässigkeit" wurde zur "groben Fahrlässigkeit" angeführt…
…Wortlaut des Gesetzes müsse bei der Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO aber die Verschuldensfrage konkret geprüft werden und zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden werden, denn nur wenn dem Steuerpflichtigen grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) vorwerfbar wäre, wäre die Anwendung von § 217 Abs…
…sich hierbei um einen (einzelstaatlich geregelten) Fall des Erlasses von Zollabgaben handeln würde, der dem EU-Recht und insbesondere Art. 239 ZK widerspricht. Ein Erlass von Zöllen käme nur bei einem minderen Grad des Vorwurfs (leichte Fahrlässigkeit) bzw. bei Fehlen einer vorwerfbaren Handlung in Betracht…
…durch grobe Fahrlässigkeit seinerseits verursacht worden, durch geeignete Beweismittel zu stützen. In einem telefonischen Gespräch habe der Bw. den Unfallhergang kurz geschildert: Er sei auf der Südautobahn A2 Fahrtrichtung Wien unterwegs gewesen, im Wechselgebiet sei die Straße feucht und bei Kilometer 69 eine leichte Kurve…
…müsse bei der Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO aber die Verschuldensfrage konkret geprüft werden und zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterscheiden werden, denn nur wenn dem Steuerpflichtigen grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) vorwerfbar wäre, wäre die Anwendung von § 217 Abs. 7 BAO ausgeschlossen…
…unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Antragstellers zu beurteilen. Bei der Beurteilung ist auch auf die Schwere und Häufigkeit der Unachtsamkeit Rücksicht zu nehmen. Grobes Verschulden fehlt dagegen, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens, das leichter Fahrlässigkeit im Sinne des …
…der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gekommen und daher die beantragte Erstattung zu versagen sei. Der EuGH hat sich im Urteil vom 11.11.1999, Rs. C-48/98 ausführlich mit dem Begriff der Fahrlässigkeit bzw. der Abgrenzung zwischen der groben und leichten Fahrlässigkeit auseinandergesetzt…
…Voraussetzung, nämlich dass keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliege, nicht ein: Für einen Lagerhalter, der Lagerwaren zu Unrecht aus dem Zolllager entnimmt, sei ein strenger Verschuldensmaßstab anzulegen, da ihm infolge seiner Tätigkeit die zollrechtlichen Bestimmungen und die mit seiner Lagerbewilligung verbundenen Pflichten bekannt sein müssten…
…ausgeführt, dass sich der Unfall auf einer bergauf gehenden Fahrbahn fast stehend und nicht mit 50 Km/h ereignet habe und keine grobe Fahrlässigkeit vorliege. Außerdem fahre der letzte Bus nach D um Uhrzeit Die Benützung eines Autos sei daher notwendig. Das Finanzamt hat keine…
…solcher Umstände vor Erlassung des Säumniszuschlagsbescheides wäre überaus verwaltungsaufwendig (vorheriges Ermittlungsverfahren, Parteiengehör). Auf Antrag des zur Selbstberechnung Verpflichteten ist jedoch ein derartiges fehlendes grobes Verschulden (also kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit) zu berücksichtigen. Das Antragsrecht ist nicht befristet (außer durch den Eintritt der Bemessungsverjährung…
…ausgelöst worden sei. Bezüglich der Ausführungen betreffend eines Verspätungszuschlages werde seitens der Abgabenbehörde nicht weiter eingegangen, da dem Abgabenkonto kein Verspätungszuschlag angelastet worden sei. Betreffend grobes Verschulden und leichter Fahrlässigkeit, die gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehen könne, werde seitens der Abgabenbehörde bemerkt, dass es…
…begeht (Ritz, a.a.O., sowie unter Tz 44 zu § 217, jeweils mit weiteren Nachweisen). Keine leichte Fahrlässigkeit - und somit auch kein bloß minderer Grad des Verschuldens - liegt hingegen dann vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt (Ritz, a.a.O., Tz 15 zu § 308; VwGH…
…erstmalig und entsprechend begründet" erfolgt sei. Aus dem Vorliegen einer wiederholten Säumnis werde auf eine auffallende Sorg-losigkeit geschlossen. Dazu werde angemerkt, dass die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO voraussetzt, dass kein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen vorliege. Grobes Verschulden fehle, wenn nur leichte Fahrlässigkeit…
…um leichte Fahrlässigkeit und verwies darauf, dass die Lohnabgaben für Juli 2008 ebenfalls verspätet gemeldet und entrichtet worden seien (am 29. Oktober 2008). Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden des Abgabepflichtigen nicht erweisbar. Ein Verhalten ist grundsätzlich als leicht fahrlässig…
…7 BAO liege grobes Verschulden vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen sei. Grobe Fahrlässigkeit werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen…