…Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung und den damit verwirkten Säumniszuschlag in seinem Verhalten ein grobes Verschulden an der Säumnis anzulasten sei oder nicht. Dazu seien in der Vergangenheit mehrere Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse ergangen, wobei der Verwaltungsgerichtshof davon ausgehe, dass eine leichte Fahrlässigkeit und somit kein grobes Verschulden dann vorliege…
…mit dem Unfall als leicht oder grob fahrlässig zu qualifizieren ist, entscheidende Bedeutung zu. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung zu § 1324 ABGB dahin auszulegen, dass sich das Versehen über das Maß der alltäglich vorkommenden Fahrlässigkeitshandlungen erheblich und ungewöhnlich heraushebt…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…eventualis). Fahrlässigkeit ist dagegen die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Fahrlässig handelt somit, wer ein Verhalten für erlaubt hält, das erkennbar rechtswidrig ist, wer also bei gehöriger Aufmerksamkeit den Eintritt des Schadens voraussehen hätte können. Je nach Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden…
…Bf. die Säumnisfolge vorhergesehen und deren Eintritt gebilligt hätte, werde durch die prompte Bezahlung ab Kenntnis der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer widerlegt. Fahrlässigkeit wäre die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit werde grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden. Das Verhalten wäre leicht fahrlässig…
…Befähigung des Täters zur Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht und schließlich die Zumutbarkeit der Sorgfaltsanwendung (vgl zB VwGH 27.05.1981, 1256/80, VwGH 28.05.2008, 2008/09/0117). Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden. Leicht fahrlässig ist ein Verhalten…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…und Regressbestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nachgebildet). Für entschuldbare Fehlleistungen besteht keine Haftung. Unter entschuldbarer Fehlleistung ist der leichteste Grad der Fahrlässigkeit zu verstehen, für den nach allgemeinen Vorschriften noch einzustehen wäre. Bei einem darüber hinausgehenden Versehen (leichte und grobe Fahrlässigkeit) kann aus Gründen der Billigkeit und…
…Nachweis erbracht, dass kein grobes Verschulden durch die Antragstellerin vorliegt. Daran ändert nichts, dass der Fehler Kanzleiangestellten für sich auch einem verlässlichen Menschen passieren kann und somit nur als leichte Fahrlässigkeit zu werten wäre. Zudem liegen den von der Bf zitierten UFS Entscheidungen andere, mit…
…im Rahmen der Fahrlässigkeit wohl nur eine Differenzierung in leichte und grobe Fahrlässigkeit als beachtliche Verschuldensgrade zu treffen. Dadurch, dass die Bw. im Rahmen des finanziellen Vorteils lediglich den Jahreszinssatz (2,5 %) auf die jeweilige Dauer der Verspätung in Monaten umrechnet und die einzelnen Umsatzsteuerzahllasten…
…Entnahme der Waren aus dem Zolllager grobe Fahrlässigkeit gegeben war und leichte Fahrlässigkeit schon auszuschließen wäre, weil durch die nachträgliche Ausstellung eines Versandscheines versucht worden wäre, die Entstehung der Zollschuld zu verheimlichen. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde und wiederholte dabei im Wesentlichen die im…