…Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist von den Zollbehörden in einem gesetzmäßig geführten Verfahren festzustellen. Mit Bescheid vom 27. Oktober 1998 erging die Mitteilung des Hauptzollamtes Wien mit der Vorschreibung der Zollschuld…
…dass im angefochtene Bescheid weder über ein gesetzmäßiges noch über ein gesetzwidriges Verhalten des Hauptverpflichteten in Bezug auf Verfahrensverletzungen im Versandverfahren abgesprochen worden wäre. Dagegen erhob die Gemeinschuldnerin - unter Wiederholung des Berufungsvorbringens - fristgerecht Beschwerde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Sinne des Artikel 91 ZK…
…als ausreichend, um ein künftig gesetzmäßiges Verhalten des Abgabepflichtigen herbeizuführen, wurde damit dem Gesetzeszweck bereits entsprochen. Zweck der Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen und die Partei zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten. Zwar reichte die Bw. die Abgabenerklärungen nach Festsetzung…
…als ausreichend, um ein künftig gesetzmäßiges Verhalten des Abgabepflichtigen herbeizuführen, wurde damit dem Gesetzeszweck bereits entsprochen. Zweck der Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen und die Partei zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten. Die Bw. reichte die Abgabenerklärungen nach Festsetzung der…
…zu begründen. Der angefochtene Bescheid sei nur hinsichtlich des Grundes (keine termingerechte Einreichung der Steuererklärungen) begründet, hinsichtlich der Höhe der festgesetzten Zwangsstrafe fehle aber eine Begründung. Die fehlende Begründung stelle einen Verfahrensmangel dar, weshalb beantragt werde, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Juni…
…A.K. mit der Begründung ausgesprochen, es habe keine "Haushaltszugehörigkeit eines Anspruchsberechtigten gegeben". Das Verfahren ist allerdings aus folgenden Gründen mit massiven Mängeln behaftet: Zunächst wird angefochten, dass die Behörde kein gesetzmäßiges Ermittlungsverfahren durchgeführt hat. So hat die Behörde erster Instanz es verabsäumt, mich von…
…um ein künftig gesetzmäßiges Verhalten des Abgabepflichtigen herbeizuführen, wurde damit dem Gesetzeszweck bereits entsprochen. Zweck der Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen und die Partei zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten. Trotz der festgesetzten Zwangsstrafe in Höhe von € 300,- war…
…dass jemand erst dann bestraft werden dürfe, wenn Sachverhalt und Verschulden in einem gesetzmäßigen Verfahren festgestellt worden seien. Die Unschuldsvermutung verlange eine gesetzmäßige Ermittlung und sei von allen staatlichen Behörden zu beachten und gelte auch für die Abgabenverwaltung. Die Voraussetzungen für einen vorläufigen Bescheid gemäß…
…das Grundrecht durch (richtige oder unrichtige) Anwendung oder Nichtanwendung einer materiellen Rechtsvorschrift durch die für die Sachentscheidung zuständige Behörde nicht verletzt werden, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter nur das gesetzmäßige Verfahren, nicht aber die Gesetzmäßigkeit des Inhaltes des betreffenden Verwaltungsaktes gewährleistet (Klecatsky-Morschner…
…als selbstverständlich voraussetze, beantrage er die Wiederaufnahme der Verfahren, die Aufhebung der bekämpften Bescheide und die Durchführung eines gesetzmäßigen Verfahrens unter seiner Beiziehung als Partei. Inhaltlich wies er auf die mangelnde Nachvollziehbarkeit der ermittelten Zahlen hin und führte zum Beispiel die zu niedrigen Nachforderungen an…
…verfahrensrechtlichen Grundsatzes auf rechtliches Gehör bedeute und zur Nichtigkeit des Verfahrens führe. Aus diesen Gründen wurden die Anträge gestellt, der Beschwerde gegen die Einleitung Folge zu geben, eine öffentliche, mündliche Verhandlung anzuberaumen, den bekämpften Bescheid zu beheben und der Behörde erster Instanz die gesetzmäßige Verfahrensergänzung…
…die Vermutung, dass solche Wirtschaftsgüter dem privaten Bereich des Steuerpflichtigen angehören, nicht widerlegt werden könnte. Es ist einem gesetzmäßigen Verfahren daher auf Basis des Vorbringens des Steuerpflichtigen und vorgelegter Beweismittel zu prüfen, ob das Wirtschaftsgut aus nahezu ausschließlich betrieblichen bzw. beruflichen Gründen angeschafft bzw. nahezu…
…die Vermutung, dass solche Wirtschaftsgüter dem privaten Bereich des Steuerpflichtigen angehören, nicht widerlegt werden könnte. Es ist einem gesetzmäßigen Verfahren daher auf Basis des Vorbringens des Steuerpflichtigen und vorgelegter Beweismittel zu prüfen, ob das Wirtschaftsgut aus nahezu ausschließlich betrieblichen bzw. beruflichen Gründen angeschafft bzw. nahezu…
…Bei Durchführung der Beweise hätte sich auch gezeigt, dass keinesfalls von einer Vorsatztat ausgegangen werden könne, sondern allenfalls von einer Fahrlässigkeit auszugehen gewesen sei. Bei Durchführung eines gesetzmäßigen Verfahrens hätte die erstinstanzliche Behörde festgestellt, dass dem Bw. keinesfalls eine Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG anzulasten sei. …
…Vermutung, dass solche Wirtschaftsgüter dem privaten Bereich des Steuerpflichtigen angehören, nicht widerlegt werden könnte. Es ist in einem gesetzmäßigen Verfahren daher auf Basis des Vorbringens des Steuerpflichtigen und vorgelegter Beweismittel zu prüfen, ob das Wirtschaftsgut aus nahezu ausschließlich betrieblichen bzw. beruflichen Gründen angeschafft bzw. nahezu…
…und Beweggrund eines Aufwands schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des StPfl. Dabei ist - nach der Rspr. des VwGH - eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden. Es ist in einem gesetzmäßigen Verfahren zu prüfen, ob das Wirtschaftsgut nahezu ausschließl. betriebl. bzw. berufl. verwendet wurde…
…Schüler oder dem Studenten eine Teilnahme an den Familienmahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nicht möglich sei, das Gegenteil wäre von der Behörde auf Grund eines gesetzmäßigen Verfahrens begründet festzustellen. Es sei daher auch bei täglicher Rückkehr zur Wohnung die pauschale Abgeltung für die Mehraufwendungen zu…
…dass es in ihr Belieben gestellt wäre, ein Verfahren wiederaufzunehmen oder nicht: Die Behörde hätte das ihr eingeräumte Ermessen vielmehr im Sinne einer ordnungsgemäß Führung der Verwaltung auszuüben. Der Abgabepflichtige hätte wohl keinen subjektiven Rechtsanspruch auf das gesetzmäßige Tätigwerden der Behörde. Allein nimmt diese - sei…
…Mai 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer war in den Jahren 2003 und 2004 Grenzgänger in die Schweiz. Bei den vom Berufungsführer vorgelegten Lohnzetteln wurde jeweils eine Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von…
…jedenfalls nicht dafür ausschlaggebend gewesen, weil der hohe Darlehensbetrag nicht mit einem guten Verhältnis zu rechtfertigen gewesen wäre (und zwar weder nach damaligem Wissensstand noch nach heutigem Wissensstand). Bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens wird auf die Ausführungen in der Berufung verwiesen. Zu den von der…