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661 Treffer194 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0443-L/08Unwirksamkeit von als Bescheid intendierten Erledigungen bei Feststellung von Einkünften aus V+V nach § 188 BAO einer Miteigentümergemeinschaft vor Bestellung eines Vertreters nach § 81 BAO und folglich ohne Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO. Keine Heilung des Zustellmangels nach § 7 Zustellgesetz. Der Wirksamkeit der nach Bestellung eines Vertreters nach § 81 Abs. 2 BAO mit Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO erlassenen in Berufung gezogenen Bescheide steht § 6 Zustellgesetz nicht entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…ob den oben in der Tabelle angeführten ursprünglichen Erledigungen des Finanzamtes Bescheidcharakter zukommt. Gemäß § 93 Abs. 2 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 (BAO) ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen…

UFSW RV/0817-W/091. Wiederaufnahmeantrag bei der Einkommensteuer nach wiederholtem Verzicht auf Einbringung eines Rechtsmittels bei bekannter Nichtigkeit des Grundlagenbescheides? 2. Antrag auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO ohne Erlassung, Abänderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides nach § 188 BAO? Eintritt der absoluten Verjährung vor Antragstellung, Antrag nach Ablauf von 5 Jahren ab formeller Rechtskraft des Abgaenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an den Zustellbevollmächtigten gelte die Zustellung an alle Mitglieder der Personengemeinschaft bewirkt. Die Wirkung eines Feststellungsbescheides trete somit nur dann ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien: gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides (zu dem auch das…

UFSW RV/3459-W/091. Zulässigkeit eines Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme nach Eintritt der absoluten Verjährung und nach Ablauf von 5 Jahren ab Eintritt der formellen Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides (Einkommensteuer 1989)? 2. Zulässigkeit eines Antrages auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 BAO, wenn ein Grundlagenbescheid weder erlassen noch abgeändert oder aufgehoben wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an den Zustellbevollmächtigten gelte die Zustellung an alle Mitglieder der Personengemeinschaft bewirkt. Die Wirkung eines Feststellungsbescheides trete somit nur dann ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien: gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides (zu dem auch das…

UFSW RV/1290-W/03Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, fehlende Bescheidwirkungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2003

…als einem Gesellschafter zuerst einheitlich und danach gesondert festgestellt worden sind. Nach den Bescheidsprüchen 1988 und 1989 ist deshalb mehr als eine (hier: ehemalige) stille Gesellschaft Bescheidadressat. Jede ehemalige stille Gesellschaft muss im Spruch "gesetzmäßig bezeichnet" sein. "Gesetzmäßige Bezeichnung" der Bescheidadressaten bedeutet: Die aus dem…

UFSG RV/0287-G/06Zurückweisung einer Berufung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, 1. weil die bekämpfte Erledigung an die als Verfahrenspartei nicht mehr existierende Miteigentumsgemeinschaft ergangen ist; 2. wegen Anführung eines ungültig bestellten Zustellungsempfängers in der Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

…der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten und dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs.3 BAO im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO auch die gültige Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtlichen Pflichten einer Personengemeinschaft…

UFSG RV/0423-G/06Zurückweisung einer Berufung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, weil die bekämpfte Erledigung an die als Verfahrenspartei nicht mehr existierende Miteigentumsgemeinschaft ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

…der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten und dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs.3 BAO im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO auch die gültige Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtlichen Pflichten einer Personengemeinschaft…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…Bescheidadressaten hinausgehende Wirkung ein. Bescheidadressat ist (bei aufrechter Gesellschaft) die Personenvereinigung/Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Ohne die Bestimmung des § 191 Abs. 3 lit.b BAO würde ausschließlich diese durch den Feststellungsbescheid berechtigt/verpflichtet. Erst und nur durch § 191 Abs. 3 lit.b BAO wirkt der…

UFSW RV/2195-W/10Rechtswidrigkeit des gemäß § 295 BAO abgeleiteten Bescheides, wenn Feststellungsbescheid Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…aus der T-GmbH und den an ihr beteiligten atypisch still Beteiligten bestehende - Mitunternehmerschaft keine abgabenrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit mehr, sodass § 191 Abs. 2 BAO anzuwenden war. Insbesondere kann aus der Bezeichnung des Bescheidadressaten in dem - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressfeld mit Geschäftsherr "und…

UFSS RV/0728-S/11mangelnde Bescheidqualität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…alle das Bescheiddatum 21.4.2010 tragen. 2.)Bescheidadressat: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß …

UFSS RV/0727-S/11mangelnde Bescheidqualität
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.01.2012

…alle das Bescheiddatum 21.4.2010 tragen. 2.)Bescheidadressat: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß …

UFSK RV/0412-K/07Unrichtige Bescheidadressierung bei atypisch Stiller Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.10.2010

…ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. In Konkretisierung der Anordnung des § 93 Abs. 2 BAO normiert § 191 BAO die Bescheidadressaten von Feststellungsbescheiden…

UFSS RV/0380-S/09Zurückweisung wegen Unzulässigkeit, da die Erledigung an eine bereits beendete KG ergangen ist und daher keine Bescheidqualität hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2010

…ihres Vor- und Zunamens erforderlich. Bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft ist der Bescheidadressat durch seine Firma anzugeben. (Vgl. VwGH vom 28.2.2007, 2004/13/0151). Auch im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften des Handelsrechtes sind nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates mit ihrem Firmenbuchnamen zu bezeichnen. …

UFSS RV/0389-S/05Die Festsetzung einer Zwangsstrafe im Konkursverfahren hat direkt an den Masseverwalter zu erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in…

UFSW RV/1738-W/11Zurückweisung der Berufung wegen Zustellung des Bescheides an einen nicht mehr existenten Bescheidadressaten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.10.2013

…Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressanten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach…

UFSW RV/2139-W/08Ist im Adressfeld eines Bescheides eine nicht mehr existente juristische Person des öffentlichen Rechts angeführt, wird kein individueller Verwaltungsakt gesetzt und die eingebrachte Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2010

…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. VwGH vom 15. Februar 2006, 2005/13/0179, mwN). Bei einer natürlichen Person etwa ist zur Bezeichnung des Bescheidadressaten das Anführen…

UFSW RV/2087-W/10Unterfertigung durch einen nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011Teil 1/3

…weshalb die Zustellung an die Geschäftsherrin bzw deren Geschäftsführer daher gegen die berechtigten Interessen der Parteien und außerhalb der gesetzmäßigen Ermessensübung iSd § 20 BAO gelegen sei. Dem Finanzamt als Privatbeteiligtem im Strafverfahren sei bekannt gewesen, dass herrP aufgrund von gerichtlichen Weisungen und auch "physisch" [ev…

UFSG RV/0491-G/05Parteifähigkeit von Personenhandelsgesellschaften (hier: OEG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…Bekanntes und Neues zum Bescheidadressaten und anderen Tücken bei Personengesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der Publikumsgesellschaften in UFSaktuell 2005, 300ff). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personsumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch kein individueller Verwaltungsakt…

UFSG RV/0633-G/08Gelöschte KEG - Bescheidadressat für Feststellungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008

…Bekanntes und Neues zum Bescheidadressaten und anderen Tücken bei Personengesellschaften unter besonderer Berücksichtigung bei Publikumsgesellschaften in UFSaktuell 2005, 300ff). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personsumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch…

UFSG RV/0758-G/07Einheitlichkeitsgebot und Endgültigerklärung nach § 200 Abs 2 BAO im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO einer vollbeendeten KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der gesetzlich vorgesehene Bescheidadressat ist die Partei des Abgabenverfahrens (§ 78 Abs 2 lit a BAO). Die Personenumschreibung ist nach herrschender Auffassung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung…

UFSI RV/0698-I/09Bescheidadressierung an eine beendete Personengemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.07.2011

…des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (zB VwGH 21.10.1999, 99/15/0121; VwGH 20.4.2004, 2003/13/0145; VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Die Personenumschreibung ist notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten…