…ob den oben in der Tabelle angeführten ursprünglichen Erledigungen des Finanzamtes Bescheidcharakter zukommt. Gemäß § 93 Abs. 2 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 (BAO) ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen…
…Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an den Zustellbevollmächtigten gelte die Zustellung an alle Mitglieder der Personengemeinschaft bewirkt. Die Wirkung eines Feststellungsbescheides trete somit nur dann ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien: gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides (zu dem auch das…
…Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an den Zustellbevollmächtigten gelte die Zustellung an alle Mitglieder der Personengemeinschaft bewirkt. Die Wirkung eines Feststellungsbescheides trete somit nur dann ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien: gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides (zu dem auch das…
…als einem Gesellschafter zuerst einheitlich und danach gesondert festgestellt worden sind. Nach den Bescheidsprüchen 1988 und 1989 ist deshalb mehr als eine (hier: ehemalige) stille Gesellschaft Bescheidadressat. Jede ehemalige stille Gesellschaft muss im Spruch "gesetzmäßig bezeichnet" sein. "Gesetzmäßige Bezeichnung" der Bescheidadressaten bedeutet: Die aus dem…
…der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten und dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs.3 BAO im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO auch die gültige Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtlichen Pflichten einer Personengemeinschaft…
…der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten und dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs.3 BAO im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO auch die gültige Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtlichen Pflichten einer Personengemeinschaft…
…Original vorzulegen und weiters den Streitteilen freigestellt sich zur einschlägigen Judikatur im Zusammenhang mit der Bezeichnung des Bescheidadressaten bei Vorliegen einer atypischen stillen Beteiligung zu äußern. Im Schreiben vom 14.09.2020 vertrat die belangte Behörde - verkürzt dargestellt - die Rechtsauffassung, dass eine Auslegung der angefochtenen…
…der Bescheid ergeht, ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine Nennung im Adressfeld ebenfalls reicht (vgl. Ritz, BAO6, § 93 Tz 6, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). So wie bei natürlichen Personen die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und…
…Bescheidadressaten hinausgehende Wirkung ein. Bescheidadressat ist (bei aufrechter Gesellschaft) die Personenvereinigung/Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Ohne die Bestimmung des § 191 Abs. 3 lit.b BAO würde ausschließlich diese durch den Feststellungsbescheid berechtigt/verpflichtet. Erst und nur durch § 191 Abs. 3 lit.b BAO wirkt der…
…wurde und der Judikatur des VwGH, müsse der Abgabenbehörde klar sein, dass eine falsche/ unrichtige/unvollständige/nicht gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten die Rechtsfolge nach sich ziehe, dass kein Bescheid vorliege. Die belangte Behörde hätte daraus den notwendigen Schluss ziehen müssen, dass auch die Bezeichnungen in…
…aus der T-GmbH und den an ihr beteiligten atypisch still Beteiligten bestehende - Mitunternehmerschaft keine abgabenrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit mehr, sodass § 191 Abs. 2 BAO anzuwenden war. Insbesondere kann aus der Bezeichnung des Bescheidadressaten in dem - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressfeld mit Geschäftsherr "und…
…alle das Bescheiddatum 21.4.2010 tragen. 2.)Bescheidadressat: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß …
…alle das Bescheiddatum 21.4.2010 tragen. 2.)Bescheidadressat: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß …
…Bezeichnung der jeweiligen Zustellungsempfänger iSd § 5 ZustellG Stellung genommen und auf seine bisherige Rechtsprechung (VwGH 24.10.2019, Ra 2018/15/0061, mwN) verwiesen. In diesem Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof aus wie folgt: "18 WM als nach § 81 BAO namhaft gemachte vertretungsbefugte Person war bei…
…ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. In Konkretisierung der Anordnung des § 93 Abs. 2 BAO normiert § 191 BAO die Bescheidadressaten von Feststellungsbescheiden…
…den verfahrensgegenständlichen Fällen lässt sich der den angefochtenen Bescheiden inhärente Widerspruch zwischen der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten und den im Bescheidspruch im Rahmen der gesonderten Gewinnfeststellung ausgewiesenen Gesellschaftern durch eine zulässige Deutung nicht beseitigen. Das Hinzudenken der stillen Gesellschafter bei der Bescheidadressierung würde die Grenze…
…ihres Vor- und Zunamens erforderlich. Bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft ist der Bescheidadressat durch seine Firma anzugeben. (Vgl. VwGH vom 28.2.2007, 2004/13/0151). Auch im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften des Handelsrechtes sind nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates mit ihrem Firmenbuchnamen zu bezeichnen. …
…Bescheide" der Abgabenbehörden zulässig. Dabei ist die Bescheidqualität auch abhängig von der gesetzmäßigen Bezeichnung des Adressaten. So ist gemäß § 93 Abs. 2 BAO "[j]eder Bescheid […] ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft…
…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in…
…Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressanten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach…