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UFSL RV/0443-L/08Unwirksamkeit von als Bescheid intendierten Erledigungen bei Feststellung von Einkünften aus V+V nach § 188 BAO einer Miteigentümergemeinschaft vor Bestellung eines Vertreters nach § 81 BAO und folglich ohne Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO. Keine Heilung des Zustellmangels nach § 7 Zustellgesetz. Der Wirksamkeit der nach Bestellung eines Vertreters nach § 81 Abs. 2 BAO mit Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO erlassenen in Berufung gezogenen Bescheide steht § 6 Zustellgesetz nicht entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…ob den oben in der Tabelle angeführten ursprünglichen Erledigungen des Finanzamtes Bescheidcharakter zukommt. Gemäß § 93 Abs. 2 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 (BAO) ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen…

UFSW RV/0817-W/091. Wiederaufnahmeantrag bei der Einkommensteuer nach wiederholtem Verzicht auf Einbringung eines Rechtsmittels bei bekannter Nichtigkeit des Grundlagenbescheides? 2. Antrag auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO ohne Erlassung, Abänderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides nach § 188 BAO? Eintritt der absoluten Verjährung vor Antragstellung, Antrag nach Ablauf von 5 Jahren ab formeller Rechtskraft des Abgaenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an den Zustellbevollmächtigten gelte die Zustellung an alle Mitglieder der Personengemeinschaft bewirkt. Die Wirkung eines Feststellungsbescheides trete somit nur dann ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien: gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides (zu dem auch das…

UFSW RV/3459-W/091. Zulässigkeit eines Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme nach Eintritt der absoluten Verjährung und nach Ablauf von 5 Jahren ab Eintritt der formellen Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides (Einkommensteuer 1989)? 2. Zulässigkeit eines Antrages auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 BAO, wenn ein Grundlagenbescheid weder erlassen noch abgeändert oder aufgehoben wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an den Zustellbevollmächtigten gelte die Zustellung an alle Mitglieder der Personengemeinschaft bewirkt. Die Wirkung eines Feststellungsbescheides trete somit nur dann ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien: gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides (zu dem auch das…

UFSW RV/1290-W/03Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, fehlende Bescheidwirkungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2003

…als einem Gesellschafter zuerst einheitlich und danach gesondert festgestellt worden sind. Nach den Bescheidsprüchen 1988 und 1989 ist deshalb mehr als eine (hier: ehemalige) stille Gesellschaft Bescheidadressat. Jede ehemalige stille Gesellschaft muss im Spruch "gesetzmäßig bezeichnet" sein. "Gesetzmäßige Bezeichnung" der Bescheidadressaten bedeutet: Die aus dem…

UFSG RV/0287-G/06Zurückweisung einer Berufung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, 1. weil die bekämpfte Erledigung an die als Verfahrenspartei nicht mehr existierende Miteigentumsgemeinschaft ergangen ist; 2. wegen Anführung eines ungültig bestellten Zustellungsempfängers in der Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

…der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten und dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs.3 BAO im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO auch die gültige Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtlichen Pflichten einer Personengemeinschaft…

UFSG RV/0423-G/06Zurückweisung einer Berufung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, weil die bekämpfte Erledigung an die als Verfahrenspartei nicht mehr existierende Miteigentumsgemeinschaft ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

…der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten und dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs.3 BAO im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO auch die gültige Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtlichen Pflichten einer Personengemeinschaft…

BFG RV/4100707/2015Bescheidadressierung stille Gesellschaft, Erlassung Prüfungsauftrag unzuständige Behörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.10.2020

…Original vorzulegen und weiters den Streitteilen freigestellt sich zur einschlägigen Judikatur im Zusammenhang mit der Bezeichnung des Bescheidadressaten bei Vorliegen einer atypischen stillen Beteiligung zu äußern. Im Schreiben vom 14.09.2020 vertrat die belangte Behörde - verkürzt dargestellt - die Rechtsauffassung, dass eine Auslegung der angefochtenen…

BFG RV/7103529/2015Gesetzmäßige Bezeichnung aller Bescheidadressaten erforderlich.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.06.2018

…der Bescheid ergeht, ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine Nennung im Adressfeld ebenfalls reicht (vgl. Ritz, BAO6, § 93 Tz 6, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). So wie bei natürlichen Personen die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…Bescheidadressaten hinausgehende Wirkung ein. Bescheidadressat ist (bei aufrechter Gesellschaft) die Personenvereinigung/Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Ohne die Bestimmung des § 191 Abs. 3 lit.b BAO würde ausschließlich diese durch den Feststellungsbescheid berechtigt/verpflichtet. Erst und nur durch § 191 Abs. 3 lit.b BAO wirkt der…

BFG RV/6100253/2020Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO und Voraussetzungen der Bescheidqualität (Personenumschreibung, Parteifähigkeit, Vertretungsbefugnis, Bescheidadressat)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2021

…wurde und der Judikatur des VwGH, müsse der Abgabenbehörde klar sein, dass eine falsche/ unrichtige/unvollständige/nicht gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten die Rechtsfolge nach sich ziehe, dass kein Bescheid vorliege. Die belangte Behörde hätte daraus den notwendigen Schluss ziehen müssen, dass auch die Bezeichnungen in…

UFSW RV/2195-W/10Rechtswidrigkeit des gemäß § 295 BAO abgeleiteten Bescheides, wenn Feststellungsbescheid Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…aus der T-GmbH und den an ihr beteiligten atypisch still Beteiligten bestehende - Mitunternehmerschaft keine abgabenrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit mehr, sodass § 191 Abs. 2 BAO anzuwenden war. Insbesondere kann aus der Bezeichnung des Bescheidadressaten in dem - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressfeld mit Geschäftsherr "und…

UFSS RV/0728-S/11mangelnde Bescheidqualität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…alle das Bescheiddatum 21.4.2010 tragen. 2.)Bescheidadressat: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß …

UFSS RV/0727-S/11mangelnde Bescheidqualität
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.01.2012

…alle das Bescheiddatum 21.4.2010 tragen. 2.)Bescheidadressat: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß …

BFG RV/3100124/2020Zurückweisung der Beschwerde bei fehlerhafter Bezeichnung des Bescheidadressaten nach Auflösung und Löschung einer Kommanditgesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.08.2020

…Bezeichnung der jeweiligen Zustellungsempfänger iSd § 5 ZustellG Stellung genommen und auf seine bisherige Rechtsprechung (VwGH 24.10.2019, Ra 2018/15/0061, mwN) verwiesen. In diesem Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof aus wie folgt: "18 WM als nach § 81 BAO namhaft gemachte vertretungsbefugte Person war bei…

UFSK RV/0412-K/07Unrichtige Bescheidadressierung bei atypisch Stiller Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.10.2010

…ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. In Konkretisierung der Anordnung des § 93 Abs. 2 BAO normiert § 191 BAO die Bescheidadressaten von Feststellungsbescheiden…

BFG RV/4100201/2012Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Feststellungsbescheid wegen Unzulässigkeit aufgrund unrichtiger Bescheidadressierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.07.2019

…den verfahrensgegenständlichen Fällen lässt sich der den angefochtenen Bescheiden inhärente Widerspruch zwischen der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten und den im Bescheidspruch im Rahmen der gesonderten Gewinnfeststellung ausgewiesenen Gesellschaftern durch eine zulässige Deutung nicht beseitigen. Das Hinzudenken der stillen Gesellschafter bei der Bescheidadressierung würde die Grenze…

UFSS RV/0380-S/09Zurückweisung wegen Unzulässigkeit, da die Erledigung an eine bereits beendete KG ergangen ist und daher keine Bescheidqualität hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2010

…ihres Vor- und Zunamens erforderlich. Bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft ist der Bescheidadressat durch seine Firma anzugeben. (Vgl. VwGH vom 28.2.2007, 2004/13/0151). Auch im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften des Handelsrechtes sind nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates mit ihrem Firmenbuchnamen zu bezeichnen. …

BFG RV/7103063/2018Zur Bescheidqualität einer Erledigung iSd § 299 BAO zu einem Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO nach Firmenbuchlöschung der KG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.07.2026

…Bescheide" der Abgabenbehörden zulässig. Dabei ist die Bescheidqualität auch abhängig von der gesetzmäßigen Bezeichnung des Adressaten. So ist gemäß § 93 Abs. 2 BAO "[j]eder Bescheid […] ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft…

UFSS RV/0389-S/05Die Festsetzung einer Zwangsstrafe im Konkursverfahren hat direkt an den Masseverwalter zu erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in…

UFSW RV/1738-W/11Zurückweisung der Berufung wegen Zustellung des Bescheides an einen nicht mehr existenten Bescheidadressaten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.10.2013

…Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressanten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach…