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UFSZ2L ZRV/0082-Z2L/09Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO im Zusammenhang mit der Antragsfrist des Art. 239 Abs. 2 Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.09.2009

…Möglichkeit nicht nur zur Nacherhebung, sondern auch zur Erstattung und zum Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft (und damit Bestandskraft) von Abgaben generell (insbesondere im Titel VII Kapitel 5 des Zollkodex) innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt, sind im Rahmen des…

UFSG RV/0909-G/09Ein verspäteter Antrag auf Erstattung von Vorsteuern führt zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…mit etwaigen Auskünften des Finanzamtes xxxs erübrigt sich daher. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung BGBl. Nr…

UFSG RV/0145-G/03Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung BGBl. 279/1995 sieht keine Möglichkeit zur Verlängerung der in ihrem…

UFSG RV/0170-G/13Frist zur Stellung des Erstattungsantrages endet am 30.9. des Folgejahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSG RV/0479-G/04Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSG RV/0256-G/08Verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2008

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSL RV/0452-L/06Mängelbehebungsverfahren bei nicht ausgefüllten Formularen (Steuererklärung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2006

…Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Eine "andere Bestimmung" im Sinne dieser Regelung existiert aber (im Energieabgabenvergütungsgesetz) nicht. Zwar können die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen nach § 134 BAO verlängert werden, der…

UFSG RV/0309-G/12Papierantrag im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010) wirkt nicht fristwahrend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSG RV/0311-G/121. Einbringung der Berufung durch eine dazu nicht Legitimierte 2. Unzulässiger Papierantrag im (elektronischen) Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010 für EU-Unternehmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSG RV/0254-G/12Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2012

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSG RV/0299-G/10Verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2010

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSG RV/0567-G/09Die Änderung der Rechtsprechung zur Anspruchsvoraussetzung der Vorsteuererstattung führt nicht zu einer Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Verfristung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSL FSRV/0084-L/07Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Einleitungsbeschwerde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.04.2008

…wonach gesetzlich festgelegte Fristen nicht geändert werden können, wenn im Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Da eine dem § 245 Abs. 3 BAO (Ermessensentscheidung über die Verlängerung der Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen bzw. Hemmung des Fristenlaufes durch einen entsprechenden Antrag) vergleichbare ausdrückliche Vorschrift über die…

UFSG RV/0780-G/06Einfuhrumsatzsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.10.2007

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSG RV/0107-G/05Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2005

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche,…

UFSW RV/0121-W/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2007

…2 BAO können von der Abgabenbehörde festgelegte Fristen verlängert werden. Die Bw. ermittelt ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr, welches jeweils mit 31. Jänner jeden Jahres endet. Die für die Abgabe der Erklärungen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung stehende Frist beträgt vier bis sechs…

UFSW RV/3308-W/09Angemessenheit der Mängelbehebungsfrist; keine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung einer Nachfrist bei Abweisung des Verlängerungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…wird. 2. Zu den Einwendungen betreffend Abweisung des Fristverlängerungsansuchens: Gemäß § 110 Abs. 2 BAO können von der Abgabenbehörde festgelegte Fristen verlängert werden. Die Verlängerung der gesetzten Mängelbehebungsfrist obliegt dem Ermessen der Abgabenbehörde. Dieses Ermessen ist im Sinn der Bestimmungen des § 20 BAO auszuüben. Gem. Abs…

UFSI RV/0592-I/07Säumniszuschlag wegen unterlassenem Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht (§ 99 EStG 1988) und Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Abzugsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.05.2010

…sich die Nachfrist von einem Monat aus § 224 Abs. 1 zweiter Satz BAO oder (wie das Finanzamt meint) aus einer analogen Anwendung des § 210 Abs. 4 BAO ergibt, weil die gesetzlich festgelegte Fälligkeit in beiden Fällen unberührt bleibt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 224, Tz 9…

UFSS RV/0591-S/12Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2012

…1967). Die Prüfung, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde, ist an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum vorzunehmen. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies den Regelungen des § 10 Abs. 2 und 4 entnehmen lässt…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…mitgeteilten und möglicherweise bezahlten Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Diese Bestimmungen des Zollkodex werden von den Artikeln 877 bis 912 ZK-DVO ergänzt. Der Zollkodex kennt zwanzig gesetzlich festgelegte Fälle, in denen die Abgaben erstattet oder erlassen werden können. Diese Fälle wiederum können in vier Fallgruppen gegliedert…