…Möglichkeit nicht nur zur Nacherhebung, sondern auch zur Erstattung und zum Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft (und damit Bestandskraft) von Abgaben generell (insbesondere im Titel VII Kapitel 5 des Zollkodex) innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt, sind im Rahmen des…
…Begründet wurde dies insb. damit, dass selbst ein Bundesminister für Finanzen keine gesetzlich festgelegten Fristen der BAO mit einem Stillhalteabkommen außer Kraft setzen könne (siehe ausführlich im Verfahrensgang Punkt 4.). Demzufolge stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Revision nicht aufzeigen konnte, dass sie von der…
…keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzliche bzw. eine durch eine Verordnung normiere Fallfrist vor (vgl. EuGH 21.6.2012, C-294/11 Elsacom NV). Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Die…
…§ 201 BAO für den Zeitraum Jänner 1996 bis April 2008 hinsichtlich der zur Dienstleistung zugewiesenen Bundesbediensteten mit "Null" als verspätet - unter Hinweis darauf, dass gesetzlich festgelegte Fristen gem. § 110 BAO nicht außer Kraft gesetzt werden können - zurück. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde dagegen mit…
…mit etwaigen Auskünften des Finanzamtes xxxs erübrigt sich daher. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung BGBl. Nr…
…Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung BGBl. 279/1995 sieht keine Möglichkeit zur Verlängerung der in ihrem…
…4/2019: 252,40 Tonnen): Hinsichtlich des Betonabbruches, des Bauschuttes und des Bodenaushubmaterials wurden die Lagerfristen von der Bf versehentlich überschritten, im Falle des Bodenaushubmaterials nur geringfügig. Gesetzlich festgelegte Fristen können gemäß § 110 Abs.1 BAO, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden…
…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…
…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…
…erst im Jahr 2015, somit Jahre nach Ablauf dieser Fristen, gestellt worden. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO könnten gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt sei, nicht geändert werden. Bei den in § 201 BAO angeführten Fristen handle es sich um solche, die nicht geändert…
…erst im Jahr 2015, somit Jahre nach Ablauf dieser Fristen, gestellt worden. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO könnten gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt sei, nicht geändert werden. Bei den in § 201 BAO angeführten Fristen handle es sich um solche, die nicht geändert…
…Frist keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung…
…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…
…Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Eine "andere Bestimmung" im Sinne dieser Regelung existiert aber (im Energieabgabenvergütungsgesetz) nicht. Zwar können die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen nach § 134 BAO verlängert werden, der…
…Frist keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung…
…normiert, dass (sach-)gesetzlich festgelegte Fristen (im Unterschied zu behördlich festgelegten Fristen) wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden können, wird damit kein(e) bestimmte(r) Zeitpunkt (Zeitspanne) für eine Anbringens /Einbringung festgelegt, sondern lediglich auf die gesetzlich oder behördlich festgelegten Fristen verwiesen…
…110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Diese Jahresfrist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge weder erstreckbar noch hemmbar. Aus den angeführten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich somit unmissverständlich, dass…
…liegt hier eine gesetzliche bzw. durch eine Verordnung normierte Fallfrist vor (vgl. EuGH 21.6.2012, C-294/11 Elsacom NV). Selbst bei Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag bedingt dies eine Zurückweisung. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn…
…eine gesetzliche bzw. durch Verordnung normierte nicht verlängerbare Ausschlussfrist bzw. Fallfrist vor (vgl. EuGH vom 21.6.2012, Elsacom, C-294/11). Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen…
…Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag bedingt die Zurückweisung. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…