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UFSZ2L ZRV/0082-Z2L/09Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO im Zusammenhang mit der Antragsfrist des Art. 239 Abs. 2 Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.09.2009

…Möglichkeit nicht nur zur Nacherhebung, sondern auch zur Erstattung und zum Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft (und damit Bestandskraft) von Abgaben generell (insbesondere im Titel VII Kapitel 5 des Zollkodex) innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt, sind im Rahmen des…

BFG RV/7101441/2019Keine Festsetzung mit Null gem. § 201 BAO für DB Beiträge, die nicht zu entrichten gewesen wären, wegen fehlender Abänderungsmöglichkeit von gesetzlich festgelegten Fristen durch ein Stillhalteabkommen mit dem BMF
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.11.2021Teil 1/2

…Begründet wurde dies insb. damit, dass selbst ein Bundesminister für Finanzen keine gesetzlich festgelegten Fristen der BAO mit einem Stillhalteabkommen außer Kraft setzen könne (siehe ausführlich im Verfahrensgang Punkt 4.). Demzufolge stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Revision nicht aufzeigen konnte, dass sie von der…

BFG RV/2100200/2019Ein unrichtig eingereichter Erstattungsantrag ist nicht als fristenwahrend anzusehen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2020

…keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzliche bzw. eine durch eine Verordnung normiere Fallfrist vor (vgl. EuGH 21.6.2012, C-294/11 Elsacom NV). Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Die…

BFG RV/7101442/2019Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist auf Grund eines mit dem BMF abgeschlossenen Stillhalteabkommens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.11.2021Teil 1/2

…§ 201 BAO für den Zeitraum Jänner 1996 bis April 2008 hinsichtlich der zur Dienstleistung zugewiesenen Bundesbediensteten mit "Null" als verspätet - unter Hinweis darauf, dass gesetzlich festgelegte Fristen gem. § 110 BAO nicht außer Kraft gesetzt werden können - zurück. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde dagegen mit…

UFSG RV/0909-G/09Ein verspäteter Antrag auf Erstattung von Vorsteuern führt zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…mit etwaigen Auskünften des Finanzamtes xxxs erübrigt sich daher. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung BGBl. Nr…

UFSG RV/0145-G/03Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung BGBl. 279/1995 sieht keine Möglichkeit zur Verlängerung der in ihrem…

BFG RV/4200004/2023Altlastenbeitragsschuld für Bodenaushubmaterial und Baurestmassen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2025Teil 2/2

…4/2019: 252,40 Tonnen): Hinsichtlich des Betonabbruches, des Bauschuttes und des Bodenaushubmaterials wurden die Lagerfristen von der Bf versehentlich überschritten, im Falle des Bodenaushubmaterials nur geringfügig. Gesetzlich festgelegte Fristen können gemäß § 110 Abs.1 BAO, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden…

UFSG RV/0170-G/13Frist zur Stellung des Erstattungsantrages endet am 30.9. des Folgejahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSG RV/0479-G/04Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

BFG RV/7101453/2019Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO mangels Nennung eines tauglichen Wiedereinsetzungsgrundes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.05.2019

…erst im Jahr 2015, somit Jahre nach Ablauf dieser Fristen, gestellt worden. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO könnten gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt sei, nicht geändert werden. Bei den in § 201 BAO angeführten Fristen handle es sich um solche, die nicht geändert…

BFG RV/7101438/2019Zurückweisung eines Antrages auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.05.2019

…erst im Jahr 2015, somit Jahre nach Ablauf dieser Fristen, gestellt worden. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO könnten gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt sei, nicht geändert werden. Bei den in § 201 BAO angeführten Fristen handle es sich um solche, die nicht geändert…

BFG RV/2100268/2017Verspäteter Erstattungsantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2018

…Frist keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung…

UFSG RV/0256-G/08Verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2008

…Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist auch um nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…

UFSL RV/0452-L/06Mängelbehebungsverfahren bei nicht ausgefüllten Formularen (Steuererklärung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2006

…Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Eine "andere Bestimmung" im Sinne dieser Regelung existiert aber (im Energieabgabenvergütungsgesetz) nicht. Zwar können die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen nach § 134 BAO verlängert werden, der…

BFG RV/2100237/2023Verspätete Einreichung eines Vorsteuererstattungsantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2025

…Frist keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt ist. Die Verordnung…

BFG RV/7104832/2020Bei einer langjährigen Heimunterbringung des Kindes gilt die Haushaltszugehörigkeit als aufgehoben; eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten wurde nicht nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2022Teil 1/2

…normiert, dass (sach-)gesetzlich festgelegte Fristen (im Unterschied zu behördlich festgelegten Fristen) wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden können, wird damit kein(e) bestimmte(r) Zeitpunkt (Zeitspanne) für eine Anbringens /Einbringung festgelegt, sondern lediglich auf die gesetzlich oder behördlich festgelegten Fristen verwiesen…

BFG RV/7400017/2021Aufhebung eines Haftungsbescheides, Antrag nach Ablauf eines Jahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.04.2021

…110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Diese Jahresfrist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge weder erstreckbar noch hemmbar. Aus den angeführten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich somit unmissverständlich, dass…

BFG RV/2101266/2018Fristversäumnis für Einreichung kann mit Ermessen nicht geheilt werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2020

…liegt hier eine gesetzliche bzw. durch eine Verordnung normierte Fallfrist vor (vgl. EuGH 21.6.2012, C-294/11 Elsacom NV). Selbst bei Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag bedingt dies eine Zurückweisung. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn…

BFG RV/2100068/2019Verspätete Einreichung eines Vorsteuererstattungsantrages durch ein Drittlandsunternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2019

…eine gesetzliche bzw. durch Verordnung normierte nicht verlängerbare Ausschlussfrist bzw. Fallfrist vor (vgl. EuGH vom 21.6.2012, Elsacom, C-294/11). Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen…

BFG RV/2100328/2016Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.10.2017

…Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag bedingt die Zurückweisung. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche…