…des gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes. Neben dem Gläubigerschutz dient der Kapitalerhaltungsgrundsatz aber auch dem Interesse der Minderheitsgesellschafter und schließlich dem Bestand der Gesellschaft an sich (vgl Amold, Verdeckte Gewinnausschüttung in Handelsrecht, 87). Unzulässig - weil unter das Verbot der unzulässigen Rückgewähr von Einlagen fallend ist jeder Vermögenstransfer von…
…ist. Einlagenrückzahlungen sind als Rücktausch anzusehen und werden als Veräußerungstatbestände bezeichnet, bei denen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage Geld oder sonstiges Vermögen als Gegenleistung für die Rückgabe oder Verminderung eines Anteils an der Körperschaft empfangen wird. Voraussetzung für das Vorliegen einer Einlagenrückzahlung ist somit eine die Anschaffungskosten…
…gemäß § 10 KStG erfasst worden sei. Im Ausmaß dieses Vermögenstransfers sei der Wert der D - GmbH jedoch nachhaltig gesunken. Bezugnehmend auf die gegenständlich beantragte Teilwertabschreibung der Beteiligung an der D - GmbH im Berufungsjahr 1994 führte die Bw. zusammenfassend das Folgende aus: Der Teilwert einer Beteiligung…
…3 genannten Voraussetzungen mit einfacher Stimmenmehrheit von der Hauptversammlung beschlossen werden. Im Beschluss ist der Zweck der Kapitalherabsetzung festzusetzen. Generell gilt, dass der auf gesellschaftsrechlicher Basis stattfindende Vermögenstransfer zwischen einer Körperschaft und den beteiligten Anteilseignern bei der Ermittlung des Einkommens unbeachtlich bleibt (vgl. § 8 Abs…
…Körperschaft vom Anteilsinhaber liquide Mittel oder Wirtschaftsgüter aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen zugewendet werden oder wenn ihr aus Anlass einer rechtsgeschäftlichen Transaktion ein geldwerter Vorteil zukommt, der nur in der Anteilsinhaberstellung seine Erklärung findet. Körperschaftsteuerrechtliche Einlagen setzen einen Vermögenstransfer aus dem Eigentum des Anteilsinhabers in das Eigentum…
…nicht gewährt worden wären. Entscheidendes Merkmal einer vA ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die in ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache ist anhand eines Fremdvergleiches zu ermitteln (vgl. VwGH 31.3…
…müsste doch auch ein Liechtensteinisches Gericht Interesse an der forensischen Erfahrung Österreichs mit den verbesserungswürdigen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Vermögenstransfers in Familienstiftungen der notorischen Steueroase Liechtenstein haben. Schließlich legt nicht nur der Beitrag Pröll den Finger in diese Wunde: Verwiesen sei…
…17.2.1994, 92/16/0089 VwGH 29.11.2001, 99/16/0119). Von einer Rechtspflicht ist auszugehen, wenn eine Leistung (aus gesetzlichen oder gesellschaftsrechtlichen Zwängen heraus) von einer Person, die bereits vorher die volle Rechtstellung eines Gesellschafters erlangt hat, erbracht wird. Eine im Gesellschaftsverhältnis…
…worden. Es sei weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht worden, dass die von B im Prüfungszeitraum 1993 bis 1995 getätigten Einlagen aus der Veräußerung der Liegenschaft in Kroatien im Jahr 1986 stammten. Im Hinblick auf den nicht dokumentierten Vermögenstransfer aus Kroatien, die mangelhaften Angaben der Bw.…
…deren Herkunft nicht vollständig aufgeklärt werden konnte, aus Geschäftsfällen stammen, die außerhalb der steuerlichen Erfassung abgewickelt worden sind. Im Hinblick auf den nicht dokumentierten Vermögenstransfer aus Kroatien, den mangelhaften Angaben der Bw., und der Unmöglichkeit einer Überprüfung der Mittelherkunft beim Gesellschafter und Geschäftsführer der Bw…
…deren Herkunft nicht vollständig aufgeklärt werden konnte, aus Geschäftsfällen stammen, die außerhalb der steuerlichen Erfassung abgewickelt worden sind. Im Hinblick auf den nicht dokumentierten Vermögenstransfer aus Kroatien, den mangelhaften Angaben der Bw., und der Unmöglichkeit einer Überprüfung der Mittelherkunft beim Gesellschafter und Geschäftsführer der Bw…
…deren Herkunft nicht vollständig aufgeklärt werden konnte, aus Geschäftsfällen stammen, die außerhalb der steuerlichen Erfassung abgewickelt worden sind. Im Hinblick auf den nicht dokumentierten Vermögenstransfer aus Kroatien, den mangelhaften Angaben der Bw., und der Unmöglichkeit einer Überprüfung der Mittelherkunft beim Gesellschafter und Geschäftsführer der Bw…
…liegen vor, wenn der Anteilsinhaber der Körperschaft liquide Mittel oder Wirtschaftsgüter aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen zuwendet oder dieser ein geldwerter Vorteil zukommt, der nur in der Anteilsinhaberstellung seine Erklärung findet. Vorausgesetzt ist ein Vermögenstransfer aus dem Eigentum des Anteilsinhabers in das Eigentum der Körperschaft. Auf der…
…die in § 4 Abs. 12 EStG 1988 genannt seien und die in gesellschaftsrechtlich nicht gedeckter Form rückgezahlt würden, ändern nichts am Vorliegen einer Einlagenrückzahlung (Erlass AÖFV 1998/88 1.3). Ob eine Einlagenrückzahlung oder eine Einkommensverwendung vorliege sei in erster Linie und im Zweifelsfall nach…
…hier um die Einbringung von Beteiligungen, wo das Problem eines möglicherweise vorliegenden Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr besteht. Gesellschaftsrechtlich seien es zwei unabhängige Vorgänge (wenn auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der gemeinsamen Gesellschafterin zuzurechnen). Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Zuschuss zugesagt wurde…
…Das KVG erfasst nur die Kapitalbewegung, nicht aber das Vermögen oder den Nutzen respektive Ertrag. Die Gesellschaftsteuer ist eine Kapitalverkehrsteuer, sie knüpft formal an einen Akt des Rechtsverkehrs an, der einen Vermögenstransfer zum Gegenstand hat. (Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz- Kommentar 2008, Rz 12, zu Einleitung). …
…bis 27. August 2007 und von € 2.021.017 am 24. August 2007) erfolgte ohne gesellschaftsrechtliche Verpflichtung der A und bewirkte jede der genannten Leistungen eine Erhöhung des Wertes des Gesellschaftsrechte der Bw. (es erhöhte sich jeweils der Beteiligungsansatz der Bw. bei der A…
…37 am 9. August 2007 und € 30.000,00 am 14. August 2007) erfolgte ohne gesellschaftsrechtliche Verpflichtung der A und bewirkte jede der genannten Leistungen eine Erhöhung des Wertes des Gesellschaftsrechte der Bw. (es erhöhte sich jeweils der Beteiligungsansatz der Bw. bei der A…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen zwei Bescheide gemäß §§ 303 ff BAO und einen endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufungen 1.) bis 3.) der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen die Bescheide 1.) bis 3.) des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS Brigitte Böhm…