…ohne Einhalten der vertraglichen Bestimmungen abschließt; 4. ohne Zustimmung des Bestandgebers genehmigungspflichtige baulich Veränderungen vornimmt (§ 11 Abs. 4) oder sich vertragswidrig weigert, nützliche oder notwendige bauliche Änderungen zu dulden oder deren Durchführung durch tatsächliche Maßnahmen behindert oder erschwert; 5. sich trotz Mahnung mittels eingeschriebenen Briefes…
…Grund der Zurückziehung des Antrages auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung durch die S. eine Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht gegeben sei oder ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft vorliege, keine Aussage getroffen werden könne. Es werde daher im Rahmen eines Vorhalteverfahrens und entsprechenden Rückfragen bei…
…dass die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde erst am 7.9.2004 erteilt wurde. Daraus folgt rechtlich: a) Bei der Besteuerung der Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten…
…Länder definierte Begriff einer wesentlichen und daher genehmigungspflichtigen Änderung mit dem für die Zwecke der Berechnung der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Begriff der wesentlichen Änderung nicht ident sei. Die Baugesetze der Länder könnten daher für die Begriffsdefinition der wesentlichen planlichen Änderung für die Auslegung des abgabenrechtlich relevanten…
…Länder definierte Begriff einer wesentlichen und daher genehmigungspflichtigen Änderung mit dem für die Zwecke der Berechnung der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Begriff der wesentlichen Änderung nicht ident sei. Die Baugesetze der Länder könnten daher für die Begriffsdefinition der wesentlichen planlichen Änderung für die Auslegung des abgabenrechtlich relevanten…
…Länder definierte Begriff einer wesentlichen und daher genehmigungspflichtigen Änderung mit dem für die Zwecke der Berechnung der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Begriff der wesentlichen Änderung nicht ident sei. Die Baugesetze der Länder könnten daher für die Begriffsdefinition der wesentlichen planlichen Änderung für die Auslegung des abgabenrechtlich relevanten…
…Länder definierte Begriff einer wesentlichen und daher genehmigungspflichtigen Änderung mit dem für die Zwecke der Berechnung der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Begriff der wesentlichen Änderung nicht ident sei. Die Baugesetze der Länder könnten daher für die Begriffsdefinition der wesentlichen planlichen Änderung für die Auslegung des abgabenrechtlich relevanten…
…erscheinende bauliche Änderungen und Erweiterungen im Rahmen der jeweils bestehenden Konzessionen, sowie Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an den vertragsgegenständlichen Anlagen vorzunehmen, Bei baubehördlich genehmigungspflichtigen Erweiterungen der oben angeführten Anlagen ist der Bestandgeber spätestens vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich zu informieren. 3.2. Änderungen an…
… 295a BAO dar, das nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu einer Änderung der Prämiengewährung führe. Für die im Jahr 2004 angeschaffte Sattelzugmaschine (Anschaffungskosten € 72.000,00) sei die Investitionszuwachsprämie 2004 daher um € 7.200,00 zu kürzen. b) Berufung Nach zweimaliger Verlängerung der…
…von der Energieabgabenvergütung ab 2011 als verfassungswidrig. Hinsichtlich des auf den Zeitraum 1/2011 entfallenden Anteils an zu vergütenden Energieabgaben werde, da die Genehmigung der Europäischen Kommission zur Änderung der Rechtslage erst ab 1.2.2011 vorliege, beantragt, diesen Betrag jedenfalls bescheidmäßig zu vergüten und…
…sondern inzwischen auch zu meiner Karenzierung vom Landesdienst geführt. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat mich, nach einem Erlass des LSR, wonach Nebenbeschäftigungen für Landeslehrer/innen melde- und genehmigungspflichtig, selbständige Nebenbeschäftigungen aber ausdrücklich untersagt sind, mit 30. August 2011 vom Landesdienst karenziert ..." Infolge eines Mängelbehebungsauftrages…
…die im § 3 der genannten Verordnung geforderten Rechnungen aber nicht im Original sondern bloß in Kopie vorgelegt werden würden. Da hier auf Grund des Vertragsinhaltes von einem nach dem NÖ Grundverkehrsgesetz genehmigungspflichtigen Rechtsvorgang auszugehen war, erfolgte diesbezüglich durch den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) eine Rückfrage beim…
…Gem. § 7 dieses Gesetzes sind Rechtserwerbe zu Freizeitwohnsitzzwecken an Baugrundstücken in Vorbehaltsgebieten genehmigungspflichtig. Zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung war noch nicht absehbar, ob das Vertragsobjekt nicht zur Gänze oder teilweise zu Freizeitwohnsitzzwecken genutzt würde. Auf Grund der fehlenden rechtskräftigen Baubewilligung konnten auch die weiteren Planungen noch…
…Grund der Zurückziehung des Antrages auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung durch die S. eine Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht gegeben sei oder ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft vorliege, keine Aussage getroffen werden könne. Es werde daher im Rahmen eines Vorhalteverfahrens und entsprechenden Rückfragen bei…
…ihre bereits feststehende Karenzierung per 02/2005 und wesentliche Erweiterung des Dienstverhältnisses einen hohen Arbeitseinsatz. Da die Besprechung der Unterlagen und Änderungen des Jahres 2004 erst Anfang 2005 mit dem Klienten erfolgte, wurde ab März 2005 (mit Erweiterung des Dienstverhältnisses) der Ansatz des notwendigen Sachbezugswertes…
…nicht gegeben, da der Berufungswerber sich schon zu Beginn der Vermietungstätigkeit mit der Vermieterin bezüglich des Bestandes des Mietvertrages im Streit befand. Die Änderung der Sachlage und somit die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit ist auch nicht durch ein unabwägbares Ereignis hervorgerufen worden, da, wie bereits…
… 154 Abs. 3 und die dazu ergangene Rsp anknüpfen. Eine wesentliche Änderung der Rechtslage wird sich daraus nicht ergeben, § 154 Abs. 3 verleiht dem "ordentlichen Wirtschaftsbetrieb" in Anbetracht der detaillierten Aufzählung genehmigungspflichtiger Geschäfte vielleicht sogar mehr Konturen." Gemäß § 154 Abs. 3 ABGB zählen zum außerordentlichen…
…Belastung mangels einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen grundsätzlich nicht behördlich genehmigungspflichtig. cc.) Einigen sich die Mitglieder der Bw. auf eine Änderung des Regelungsplanes (vgl. §§ 88, 89 Kärntner FLG), die auch Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten jedes einzelnen Mitgliedes hätte, wird diese Änderung nur bei Genehmigung der Agrarbehörde wirksam …
…oder Belastung mangels einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen nicht behördlich genehmigungspflichtig. cc.) Einigen sich die Mitglieder der Bw. auf eine Änderung des Regelungsplanes (vgl. §§ 88, 89 Kärntner FLG), die auch Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten jedes einzelnen Mitgliedes hätte, wird diese Änderung nur bei Genehmigung der Agrarbehörde wirksam …
…oder Belastung mangels einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen nicht behördlich genehmigungspflichtig. cc.) Einigen sich die Mitglieder der Bw. auf eine Änderung des Regelungsplanes (vgl. §§ 88, 89 Kärntner FLG), die auch Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten jedes einzelnen Mitgliedes hätte, wird diese Änderung nur bei Genehmigung der Agrarbehörde wirksam …