…dass ausgerechnet im gegenständlichen Fall mit einer jeweils 50%igen Beteiligung nur von einem einzigen Unternehmen ausgegangen werde und daher der Vorsteuerabzug bei der OEG nicht zustehe. Die Vertreterin des Finanzamtes verwies auf Randziffer 208 der Umsatzsteuerrichtlinien und die dort zum Ausdruck kommende Rechtsansicht des…
…gelangt der Unabhängige Finanzsenat zu seiner Entscheidung unter gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung des nationalen Rechts. Die Unternehmereinheit zweier eng verbundener, aber nebengeordneter Personengesellschaften ist im nationalen Recht nicht ausdrücklich geregelt, sondern Ergebnis einer Auslegung des nationalen Rechts. Dieser Auslegung ist seit dem Beitritt Österreichs zu den Europäischen…
…die unmittelbare Anwendung der Wanderarbeiter-VO Nr. 1408/71 würden im Inland beschäftigte EU-Bürger Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag erhalten, auch wenn sich das Kind ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalte. Eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 106 Abs. 1 EStG würde bedeuten, dass auch Kinder…
…Umsatzsteuerrichtlinien 2000 demnächst publiziert werde. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Versagung des Vorsteuerabzuges in Höhe von € 62,00 mit angefochtenem Bescheid eine vom Bundesministerium für Finanzen bereits revidierte nicht gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung der entscheidungsrelevanten nationalen Rechtsnormen zugrunde liegt. Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 19…
…Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens zu entscheiden. Eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung gebietet es daher, Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften nicht als Anteil ein einem Investmentfonds anzusehen. Es dürfen nämlich steuerlich nur solche ausländischen Konstruktionen als ausländische Investmentfonds eingestuft werden, die bei enger Auslegung einem inländischen Investmentfonds vergleichbar sind (siehe…
…Entlastung von einer Doppelbesteuerung zwischen Ansässigkeits- und Quellenstaat nicht mehr eingegangen werden. Vielmehr werde im Folgenden auf die relevanten Bestimmungen des zwischen Österreich und Belgien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens und deren gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung eingegangen. 2.3. Pflicht zur Entlastung von der Doppelbesteuerung nach Abkommensrecht Der Methodenartikel des…
…Bestimmtheit zu einer gewissen Rechtsanwendung zu verpflichten und außerdem unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen zu begründen. Im Unterschied dazu sei die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung eine Auslegung nationalen Rechts, die unmittelbare Wirkung von Gemeinschaftsrecht bestehe hingegen in der direkten Berufung auf eine bestimmte gemeinschaftsrechtliche Norm…
…Rechtfertigung erkennbar ist. Eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung gebietet daher, Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften nicht als Anteile an einem Investmentfonds anzusehen. Es dürfen nämlich steuerlich nur solche ausländische Konstruktionen als ausländische Investmentfonds eingestuft werden, die bei enger Auslegung einem inländischen Investmentfonds vergleichbar sind (Jakom/Marschner EStG § 27…
…weil sie eine Steuerregelung betreffe, die in Österreich nicht gelte. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, um die ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder…
…die Auffassung, dass der "Auslandsbegriff" auch bei gemeinschaftsrechtskonformer Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmung im Sinne "aller Gebiete außerhalb des österreichischen Bundesgebietes" zu verstehen sei. Das Finanzamt ist im Gegensatz dazu bei Erlassung des bekämpften Bescheides davon ausgegangen, dass es sich bei Dienstreisen des Berufungswerbers in dessen…
…könnten. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere auch dem Umstand, dass die gemeinschaftsrechtskonforme Anwendung des § 33 Abs. 5 erster Satz iVm. Z 2 EStG 1988 im Vergleich zum Normvollzug ohne gemeinschaftsrechtskonformer Ausweitung des Anwendungsbereiches negative Auswirkungen auf das nationale Steueraufkommen zeitigen kann, keine Beachtlichkeit zu, da…
…müsse durch Auslegung ermittelt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das österreichische Recht in § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG für ausländische Portfoliodividenden im Grundsatz eine bedingte Befreiung vorsehe. Daraus folge, dass zur Herstellung einer gemeinschaftsrechtskonformen Besteuerung auch Portfoliodividenden aus Drittstaaten befreit werden…
…müsse durch Auslegung ermittelt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das österreichische Recht in § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG für ausländische Portfoliodividenden im Grundsatz eine bedingte Befreiung vorsehe. Daraus folge, dass zur Herstellung einer gemeinschaftsrechtskonformen Besteuerung auch Portfoliodividenden aus Drittstaaten befreit werden…
…müsse durch Auslegung ermittelt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das österreichische Recht in § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG für ausländische Portfoliodividenden im Grundsatz eine bedingte Befreiung vorsehe. Daraus folge, dass zur Herstellung einer gemeinschaftsrechtskonformen Besteuerung auch Portfoliodividenden aus Drittstaaten befreit werden…
…140 Abs 7 BVG). Indem die Anlassfallwirkung des § 140 Abs 7 BVG beim konkreten Sachverhalt nicht angewendet werden würde, könnte die gemeinschaftrechtskonforme Regelung wieder hergestellt werden (vgl M. Potacs). Die Anwendung der Anlassfallwirkung des § 140 Abs 7 BVG in Verbindung mit der bisherigen gemeinschaftswidrigen Regelung…
…140 Abs 7 BVG). Indem die Anlassfallwirkung des § 140 Abs 7 BVG beim konkreten Sachverhalt nicht angewendet werden würde, könnte die gemeinschaftrechtskonforme Regelung wieder hergestellt werden (vgl M. Potacs). Die Anwendung der Anlassfallwirkung des § 140 Abs 7 BVG in Verbindung mit der bisherigen gemeinschaftswidrigen Regelung…
…Er gehe davon aus, dass diese Auslegung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Das Finanzamt hat die Berufung gegen die Nichtberücksichtigung der Zuwendungen an das Bundesdenkmalamt in der insgesamt teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 24. September 2007 (Stattgabe allerdings nur hinsichtlich der Besteuerung der Diensterfindungsprämie) als…
…Umsatzsteuer oder weniger Umsatzsteuer zu entrichten, so wären sowohl der Neu- als auch der Gebrauchtwagenpreis entsprechend niedriger, was aber für die österreichische NoVA nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut keine Rolle spiele. Die gegenteilige Auslegung würde einen Teil des § 5 Abs. 2 NoVAG, nämlich den Wortbestandteil "-komponente…
…des § 9 KStG 1988 unvereinbar. Anzumerken sei auch, dass das BMF im Zusammenhang mit den früheren Organschaftsregelungen des § 9 KStG davon ausgegangen sei, dass die erforderliche finanzielle Beteiligung des Organträgers umgründungsbedingt rückwirkend einer andern organträgerfähigen Körperschaft als Rechtsnachfolger zugerechnet werden könne (BMF, KStR 2001, Rz…
…wurde das Kapitalverkehrsteuergesetz an die Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf Ansammlung von Kapital (69/335/EWG) angepasst. Diese Kapitalansammlungsrichtlinie einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH sind bei der Auslegung des KVG zu beachten (siehe Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz Kurzkommentar²…