…Erklärung richtig erstellt worden sei. Nachdem er durch eine Veröffentlichung des ÖAMTC erfahren habe, dass das BMF seine Rechtsansicht zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet im August 2009 geändert hat, habe er den Antrag auf…
…SWK 22/2003, S 545). Gegenständlich wurde die Prämie erst nach Zustellung des Einkommensteuerbescheides, nämlich mit der gegen diesen erhobenen Berufung geltend gemacht und kann dem Finanzamt daher nicht zum Vorwurf gemacht werden, es hätte die geänderte Rechtsauffassung des BMfF, an die der unabhängige Finanzsenat…
…Schutz des § 307 Abs. 2 BAO zum Tragen komme, schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf eine "allgemeine Weisung des BMF" stütze. Das BMF habe schließlich in den EStR 2000 die gegenüber den EStR 1984 und den KESt-Richtlinien völlig geänderte Rechtsauffassung…
…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stützt. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die -gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte - Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…
…die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 eine gegenüber den Einkommensteuerrichtlinien 1984 und der Kapitalertragsteuerrichtlinie völlig geänderte Rechtsauffassung vertreten. In den Einkommensteuerrichtlinien 2000 vom 8.November 2000 werde ebenfalls noch die lineare Rechnungsmethode gestattet…
…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…
…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…
…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…
…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stützt. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die -gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte - Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…
…zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung nur dann gebunden, wenn der Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof oder das BMF in einer allgemeinen Weisung zwischen der Erlassung des Erstbescheides und der neuen Sachentscheidung ihre Rechtsauslegung geändert haben. Wird eine Rechtsansicht ua. vom Verwaltungsgerichtshof erstmalig vertreten, so kommt die einschränkende Vorschrift des …
…wobei des den angefochtenen Bescheid gleichzeitig insoweit abänderte, als es den Beitragszahlungen generell die Abzugsfähigkeit im Hinblick auf die später steuerfrei zu stellenden Pensionsbezüge versagte. Der Bw wandte sich gegen den erstinstanzlichen Standpunkt mit Vorlageantrag bzw Berufung. Unter Hinweis auf die Rechtsauffassung des BMF (LStR…
…sodass die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Nichtanerkennung kollektivvertraglich verpflichtender Beiträge (VwGH 17.1.1995, 94/14/0069; VwGH 23.9.2010, 2007/15/0206) einer Auslegung im dargelegten Sinn nicht entgegensteht. Die Rechtsauffassung des BMF (LStR 2002 Rz 245b in der bis 31.12…
…eine Steuererhöhung, die erst durch das EuGH-Urteil im Dezember 2010 bewirkt worden sei, betroffen werden sollten. Die geänderte Rechtsauffassung sei grundsätzlich in allen Fällen, in denen der NoVA-Tatbestand nach dem 22.12.2011 [gemeint offenbar: 22.12.2010] verwirklicht worden sei, zu beachten…
…eine Verletzung der Bundesverfassung darstellen. Der §6 Abs. 6 NoVAG findet daher entgegen der Rechtsauffassung des BMF mittels des Erlasses, GZ BMF-010220/0023-IV/9/2011 keine Rechtsanwendung mehr, da er mit derzeitig gültigem Zweckinhalt, sowohl von EuGH wie auch VwGH als gemeinschaftswidrig erklärt…
…eines Arbeitsberichtes. Der BMF stellte mit Erlass vom 4. April 1995 fest, dass Forschungsstipendien mangels Vorliegen eines Leistungsaustausches dann nicht umsatzsteuerbar sind, wenn die Förderungsmittel unabhängig von einer bestimmten Leistung des Förderungsempfängers zur Erfüllung von im allgemeinen öffentlichen Interesse liegenden Forschungsaufgaben gewährt werden. In der…
…geänderte Auffassung des BMF in den EStR 2000 sei erst nach Einreichung der angesprochenen Kapitalertragsteuer-Anmeldungen bekannt geworden. Entsprechend Abschn 7 der Richtlinie zu § 117 BAO schütze § 117 BAO den Abgabepflichtigen ab Veröffentlichung des Erkenntnisses bzw. der Richtlinie davor, dass die Abgabenbehörde die geänderte Rechtsauffassung…
…ist festzuhalten, dass eine gegenteilige Rechtsauffassung des Ministeriums daraus nicht ableitbar ist. Das Ministerium führt vielmehr aus, dass der Leistungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn die Rechnung alle erforderlichen Merkmale, auch die eigene UID, aufweist. Das BMF weist auch darauf hin, dass eine…
…die spätest mögliche Abgabe des Antrages 2004 möglichen Zeitpunkt bekannt gewesen, dann wäre selbstverständlich ein (falscher ) Antrag auf Erteilung der Investitionszuwachsprämie für 2004 gestellt worden. Dies wäre aber zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bis zum 4.2.2008 vertretenen Rechtsauffassung des BMfF gar nichtnotwendig gewesen…
…anderer Rechtsauffassung wäre zwingend eine Kürzung des Zinsenaufwandes und eine geänderte Darstellung der Bankverbindlichkeiten in der Prüferbilanz vorzunehmen gewesen. Es besteht keine Berechtigung zur Bilanzberichtigung, da die Bilanz nicht unrichtig ist. Sie entspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung und verstößt nicht gegen zwingende Vorschriften des EStG…
…Erläuterungen zum Verordnungsentwurf wird für das Vorliegen einer Unbilligkeit im Sinn des § 3 Z 1 der Verordnung u.a. ermessensrelevant sein, ob dem Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung eine der Rechtsprechung widersprechende Rechtsauffassung des BMF bekannt war oder bekannt hätte sein müssen oder ob er…