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UFSS RV/0128-S/10Verspätet eingebrachter "Antrag auf Rückerstattung der CO2-Abgabe"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…Erklärung richtig erstellt worden sei. Nachdem er durch eine Veröffentlichung des ÖAMTC erfahren habe, dass das BMF seine Rechtsansicht zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet im August 2009 geändert hat, habe er den Antrag auf…

UFSF RV/0139-F/05Investitionszuwachsprämie, Rechtzeitigkeit der Vorlage des Verzeichnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2007

…SWK 22/2003, S 545). Gegenständlich wurde die Prämie erst nach Zustellung des Einkommensteuerbescheides, nämlich mit der gegen diesen erhobenen Berufung geltend gemacht und kann dem Finanzamt daher nicht zum Vorwurf gemacht werden, es hätte die geänderte Rechtsauffassung des BMfF, an die der unabhängige Finanzsenat…

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 1/2

…Schutz des § 307 Abs. 2 BAO zum Tragen komme, schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf eine "allgemeine Weisung des BMF" stütze. Das BMF habe schließlich in den EStR 2000 die gegenüber den EStR 1984 und den KESt-Richtlinien völlig geänderte Rechtsauffassung…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 1/2

…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stützt. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die -gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte - Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…

UFSG RV/0250-G/04Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009Teil 1/2

…die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 eine gegenüber den Einkommensteuerrichtlinien 1984 und der Kapitalertragsteuerrichtlinie völlig geänderte Rechtsauffassung vertreten. In den Einkommensteuerrichtlinien 2000 vom 8.November 2000 werde ebenfalls noch die lineare Rechnungsmethode gestattet…

UFSW RV/3944-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 1/2

…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 1/3

…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 1/3

…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stütze. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die - gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte -Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…

UFSW RV/4684-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003Teil 1/2

…eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf "eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen" stützt. Das BMF habe schließlich in den Einkommensteuer-Richtlinien 2000 die -gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 1984 und den Kapitalertragsteuer-Richtlinien völlig geänderte - Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische Methode anzuwenden…

UFSG RV/0018-G/03Die Absetzung der restlichen aushaftenden Fünfzehntelbeträge der Firmenwertabsetzung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG aF als Buchwertabgang im Falle der Veräußerung des Teilbetriebes der (ehemaligen) übertragenden Gesellschaft ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2004

…zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung nur dann gebunden, wenn der Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof oder das BMF in einer allgemeinen Weisung zwischen der Erlassung des Erstbescheides und der neuen Sachentscheidung ihre Rechtsauslegung geändert haben. Wird eine Rechtsansicht ua. vom Verwaltungsgerichtshof erstmalig vertreten, so kommt die einschränkende Vorschrift des …

UFSF RV/0464-F/12Steuerliche Beurteilung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur zweiten Säule des schweizerischen Vorsorgekonzepts bei öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

…wobei des den angefochtenen Bescheid gleichzeitig insoweit abänderte, als es den Beitragszahlungen generell die Abzugsfähigkeit im Hinblick auf die später steuerfrei zu stellenden Pensionsbezüge versagte. Der Bw wandte sich gegen den erstinstanzlichen Standpunkt mit Vorlageantrag bzw Berufung. Unter Hinweis auf die Rechtsauffassung des BMF (LStR…

BFG RV/5101246/20111. Anwendbarkeit des Wiederaufnahmerechtes idF FVwGG 2012 2. Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes 3. Zustellung an Nachsendeadresse 4. Zustellung durch Hinterlegung im Akt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.07.2014

…des § 303 BAO den "rechtspolitischen (bzw. sogar verfassungsrechtlichen) Bedenken gegen die Unterschiede bei der Wiederaufnahme auf Antrag und jener von Amts wegen Rechnung" trägt. Diese Ausführungen bedeuten aber nicht, dass der Gesetzgeber der bisherigen vom BMF abgelehnten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entgegentreten wollte. Zur "offiziellen" Rechtsauffassung…

BFG RV/7105172/2018Geänderte rechtliche Würdigung kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2019

…vor. Geänderte rechtliche Beurteilung grundsätzlich kein Wiederaufnahmegrund Eine geänderte rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts bzw. eine geänderte Rechtsauffassung stellt beim Neuerungstatbestand grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund i. S. d. § 303 BAO dar (vgl. etwa VwGH 27. 8. 1998, 93/13/0023). Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient…

BFG RV/7101294/2013Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen geänderter rechtlicher Beurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.03.2015

…des § 303 BAO den "rechtspolitischen (bzw. sogar verfassungsrechtlichen) Bedenken gegen die Unterschiede bei der Wiederaufnahme auf Antrag und jener von Amts wegen Rechnung" trägt. Diese Ausführungen bedeuten aber nicht, dass der Gesetzgeber der bisherigen vom BMF abgelehnten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entgegentreten wollte. Zur "offiziellen" Rechtsauffassung…

BFG RV/7100819/2016Wetten auf aufgezeichnete Hunderennen sind keine Wetten anlässlich sportlicher Veranstaltungen im Sinne des GebG sondern Glücksspiel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.07.2021Teil 1/2

…Entscheidung über das Spielergebnis die Glücksspieleigenschaft zu bejahen ist. Auf diese Rechtsansicht des BMF (vom 28.11.2000) wird sogar in dem von der Bf der Großbetriebsprüfung vorgelegten Rechtsgutachten (von ***10***, 01.03.2002) Bezug genommen. Dies belegt, dass die Rechtsauffassung, nach welcher die in …

UFSF RV/0437-F/10Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen im "vorobligatorischen" und "überobligatorischen" Bereich des Schweizer Vorsorgekonzepts (2. Säule)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013Teil 1/2

…sodass die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Nichtanerkennung kollektivvertraglich verpflichtender Beiträge (VwGH 17.1.1995, 94/14/0069; VwGH 23.9.2010, 2007/15/0206) einer Auslegung im dargelegten Sinn nicht entgegensteht. Die Rechtsauffassung des BMF (LStR 2002 Rz 245b in der bis 31.12…

UFSW RV/0313-W/121. Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs iSd § 1 Z 2 NoVAG 1991 2. Rechtskonformität einer Abgabenerhöhung nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…eine Steuererhöhung, die erst durch das EuGH-Urteil im Dezember 2010 bewirkt worden sei, betroffen werden sollten. Die geänderte Rechtsauffassung sei grundsätzlich in allen Fällen, in denen der NoVA-Tatbestand nach dem 22.12.2011 [gemeint offenbar: 22.12.2010] verwirklicht worden sei, zu beachten…

BFG RV/5100142/20171. Vorschreibung von NoVA und Kfz-Steuer für Zeiträume nach 24.04.2014 (= Wirksamkeit der Änderung des § 82 Abs.8 KFG 1967 mit BGBl I 26/2014) 2. "Verwender" iSd § 1 Z 3 NoVAG 1991 bzw. § 1 Abs.1 Z 3 KfzStG 1992 bei Überlassung eines firmeneigenen Fahrzeuges durch deutschen Arbeitgeber an seine österreichischen Arbeitnehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2018Teil 1/2

…8 KFG (Hinweis auf geänderte Rechtslage ab April 2014, wonach die Monatsfrist durch vorübergehende Verwendung im Ausland ex lege nicht mehr unterbrochen werde) und Darstellung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens wurde Folgendes festgehalten: Der Hinweis auf den BMF-Erlass vom 22.12.2012 in der Beschwerde…

BFG RV/5101348/20171. Vorschreibung der KFZ-Steuer für Zeiträume nach dem 24.04.2014 2. NoVA-Festsetzung ab Wirksamwerden des BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967) 3. Kein Vertrauensschutz und keine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei einer Änderung der Rechtslage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2019Teil 1/2

…aus angetreten worden. Nach Ansicht des Finanzamtes könnten daher Ermittlungen darüber unterbleiben, wo die vom Beschwerdeführer angegebenen 33.059 km genau zurückgelegt worden seien. Die Fahrten seien ebenfalls nicht geeignet, die Standortvermutung zu widerlegen. Der Hinweis auf den BMF-Erlass vom 22. Dezember 2012 in…

BFG RV/5101352/20171. Vorschreibung der KFZ-Steuer für Zeiträume nach dem 24.04.2014 2. NoVA-Festsetzung ab Wirksamwerden des BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967) 3. Kein Vertrauensschutz und keine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei einer Änderung der Rechtslage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2019Teil 1/2

…des Finanzamtes könnten daher Ermittlungen darüber unterbleiben, wo die vom Beschwerdeführer angegebenen 34.851 km genau zurückgelegt worden seien. Diese Fahrten seien ebenfalls nicht geeignet, die Standortvermutung zu widerlegen. Von einer weitaus überwiegenden Verwendung in Deutschland könne keinesfalls gesprochen werden. Der Hinweis auf den BMF…