…die Pflegebedürftigkeit seiner Mutter nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht worden. Daraus ergebe sich im Zusammenhang mit den restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen für die Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen und den am Familienwohnsitz in Makedonien mangels Selbsterhaltungsfähigkeit ebenfalls im Haushalt des Bw. lebenden weiteren Familienmitgliedern, die Unzumutbarkeit der Verlegung des…
…2007, 2006/13/0003), begründen schon die (in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung. Auf die Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte der Ehegattin am Ort des Familienwohnsitzes kommt es dabei nicht mehr an (vgl…
…Bauhilfsarbeiter unentgeltlich in einem kleinen Firmenquartier untergebracht. In diesem Firmenquartier sei die Unterbringung von Familienangehörigen nicht gestattet. Ein - aufgrund der fremdenrechtlichen Bestimmungen ohnehin gar nicht möglicher - Familiennachzug wäre für den Bw mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden; ganz abgesehen davon, dass die Lebenserhaltungskosten in Österreich im…
…nach den fremdenrechtlichen Bestimmungen ein Familiennachzug auf Grund der geringen Anzahl der jährlich zugewiesenen Quotenplätze unvorhersehbar und mit jahrelangen Wartezeiten verbunden gewesen wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass schon die (in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls…
…gewesen sei, so macht er damit augenscheinlich ebenfalls fremdenrechtliche Gründe geltend. Nur sofern diese auch tatsächlich bestehen, kann von einer Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich bzw. Wien ausgegangen werden, da fremdenrechtliche Bestimmungen bezüglich Niederlassungen/Aufenthalt grundsätzlich die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründen können (z.B. VwGH…
…Selbsterhaltungsfähigkeit auch noch seine vier bereits volljährigen Kinder. Die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen bzw. Aufenthaltstitel zum Zweck der Familiengemeinschaft mit dem Berufungswerber in Österreich ist zugunsten von volljährigen Kindern gemäß den fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Zudem müsste der Berufungswerber für den Nachzug der gesamten Familie gemäß …
…vor der Pensionierung und ist ihm auch aus diesem Grund eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht mehr zumutbar. Auch fremdenrechtliche Bestimmungen stehen einem Familiennachzug entgegen. Mit Berufungsvorentscheidungen für die Jahre 2006 und 2008 vom 8. Oktober 2010 erfolgte die Abweisung der Begehren des Bw…
…Arbeitsstätten), wodurch eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich ebenfalls unzumutbar sei. Bis zum Jahr 2006 habe sich die Unzumutbarkeit zudem aus den fremdenrechtlichen Bestimmungen über die Erteilung von Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligungen zum Zweck der Familienzusammenführung ergeben. Über Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates führte der Bw. ergänzend…
…Grund der wesentlich höheren Lebenshaltungskosten in Österreich wäre eine Versorgung der Familie in Österreich nicht möglich gewesen) zu Recht erkannt, dass fremdenrechtliche Bestimmungen oder die Bewirtschaftung einer Landwirtschaft Umstände sind, die auch langfristig der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung entgegen stehen können (VwGH vom 21.6.2007…
…Österreich beschäftigt. Bis zum Beitritt Ungarns zur Europäischen Union mit 1. Mai 2004 war eine Verlegung des Familienwohnsitzes schon auf Grund der in Bezug auf den Familiennachzug restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen schwer verwirklichbar und daher unzumutbar (siehe dazu z.B. VwGH 27.2.2008, 2004/13…
…den dauernden Aufenthalt in Österreich eine quotenpflichtige (Erst)Niederlassungsbewilligung zum Zwecke des Familiennachzuges benötigen würde. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass schon die (in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven) fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl…
…§ 3 Abs. 1 und 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Die fremdenrechtliche Prüfung der VwGH-Judikatur betreffe nur arbeitende Asylwerber. Da die Berufungswerberin bis dato noch keiner Beschäftigung nachgegangen sei, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die dagegen eingebrachte Berufung wird im Wesentlichen damit begründet, dass es um…
…4 NAG dar. Das Recht im Inland einen fremdenrechtlichen Antrag in bestimmten Fällen zu stellen verschafft jedoch dem Antragsteller kein Bleiberecht über die zuvor befristet ausgesprochene Aufenthaltsgenehmigung hinausgehend. Die Bestimmungen des § 3 FLAG in der hier anzuwendenden Fassung - soweit diese auf Regelungen des NAG Bezug…
…der Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtssprechung sinngemäß aus: Der Beschwerdeführer hätte im Verwaltungsverfahren darauf verwiesen, dass nach den fremdenrechtlichen Bestimmungen ein Familiennachzug auf Grund der geringen Anzahl der jährlichen Quotenplätze mit jahrelangen Wartezeiten verbunden gewesen wäre, er hätte auch aufgezeigt…
…etc. vermitteln keinen Beihilfenanspruch. Die fremdenrechtliche Prüfung der VwGH-Judikatur gilt nur für arbeitende Asylwerber mit bis Ende 2005 anhängigem Asylverfahren. Da weder Sie noch Ihr Gatte im beantragten Zeitraum einer Beschäftigung nachgegangen sind, ist Ihr Antrag als unbegründet abzuweisen." In der dagegen eingebrachten Berufung…
…Da die Slowakei im Kalenderjahr 2004 noch kein EU-Mitgliedsstaat war und bei Ehegatten aus Drittstaaten ein abgeleiteter Wohnsitz nur dann bestehen kann, wenn eine entsprechende fremdenrechtliche Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, war diesbezüglich abweisend zu entscheiden." Die Berufungsvorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2003 wurde wie folgt begründet: "Grundsätzlich sind…
…Im Erkenntnis vom 19. Oktober 2006, 2005/14/0127, brachte der Verwaltungsgerichtshof zu Ausdruck, dass die in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl I, Nr. 100/2005) - erst mit dem "Fremdenrechtspaket 2005" wurde…
…11.2006) Anspruch auf Gewährung von Leistungen für VK vom 13.9.2001 bis 30.11.2006, sofern nicht auf Grund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eine Anspruchsberechtigung ausgeschlossen sei. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage könne ein Leistungsanspruch für Angehörige bei der vorliegenden Konstellation "weder in der…
… 29 Abs. 4 Fremdengesetz (nunmehr § 47 Abs. 5 FrG 1997) seien EWR-relevante fremdenrechtliche Eingaben stets gebührenfrei zu halten. Analog zu behandelnde Eingaben mit reinem Gemeinschaftsrechtsbezug würden daher der selben Gebührenbefreiung unterliegen, wolle man nicht unsachliche und diskriminierende Unterschiede herbeikonstruieren. Es gäbe sohin im Bereich…
…und A , weshalb für den Berufungswerber das Verlegen des Familienwohnsitzes nach Österreich mit einem erheblichen wirtschaftlichen beziehungsweise finanziellen Nachteil verbunden wäre, und zum anderen aus den restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen. Nach wie vor bestehe eine Quotenpflicht im Zusammenhang mit der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen für sogenannte. Drittstaatsangehörige.…