…nicht durch eine freiwillige Übernahme beim Dienstgeber entstanden.Diese seien daher nahezu ident vergleichbar. Es werde daher ersucht, dem gegenständlichen Rechtsmittel stattzugeben". In der mündlichen Verhandlung vom 13.3.2006 wurde ergänzend von der steuerlichen Vertretung Folgendes ausgeführt: Die Höhe der Abzugsteuer im gegenständlichen Fall…
…1 EStG 1988 als Schuldnerin für die Einbehaltung und Abfuhr der Abzugsteuer folgender Steuerbeträge in Anspruch genommen: | Zeitraum | Bemessungs- grundlage | Steuersatz | Abgaben- betrag | bisher gebucht | Nachzahlung | 2000 | 63.175,00 S | 20% | 12.635,00…
…nicht der deutschen KöSt unterlägen, die Vorschreibung der Abzugssteuer EU-widrig sei. Bei diesen beiden Anlegern handle es sich um Steuersubjekte die von der deutschen Ertragssteuer befreit seien und vergleichbare österreichische Versorgungseinrichtungen seien in Österreich ebenfalls von der Ertragsteuer befreit. Wären daher die obigen Anleger…
…in weiterer Folge jedoch, dass Geldbeträge von Besuchern, die den Mädchen für so genannte "Table Dances" direkt zugewendet werden, ebenfalls ein Entgelt für die Tänzerinnen darstellen und die Haftende von diesen freiwilligen Zuwendungen eine Abzugsteuer gem. § 99 EStG einzubehalten und abzuführen hätte. Dabei verkennt die…
…1/23, vom 7. März 2007, vom 28. Feber 2008 und vom 12. Juni 2009 betreffend Feststellung der Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG für die Jahre 2006 bis 2008 nach der am 10. Dezember 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten…
…Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften bzw. Wien 23 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 1998, Festsetzung der Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis Juni 1999 sowie Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 entschieden: Den Berufungen gegen die Umsatzsteuerbescheide 1996, 1997…
…des Investitionsfreibetrages (IFB) sowie gegen eine Nichtanerkennung eines Teilbetrages einer an seine Gattin anlässlich deren Pensionierung gewährten Abfertigung, welcher von der BP als nicht fremdübliche, freiwillige Abfertigung qualifiziert worden war. Auch an die Folgegesellschaften waren nach den BP neue Veranlagungsbescheide für 1994 bzw. 1995 ergangen…
…seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1996 diesen Betrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzurechnen. Als Sonderausgaben beantragte der Bw. 18.605,00 S als freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung, desweiteren 28.570,00 S als Rückzahlung für die Schaffung von Wohnraum zu berücksichtigen. Per 3.8…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Faellen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht moeglich ist, die Abgeltungssteuer durch einen der kuponauszahlenden Stelle in Hoehe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag entrichtet werden kann. Fuer…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Faellen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht moeglich ist, die Abgeltungssteuer durch einen der kuponauszahlenden Stelle in Hoehe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag entrichtet werden kann. Fuer…
…Gewerbebetrieb laut BE (Euro) | - 48.434,34 | 38.590,51 Des weiteren waren im Zuge der Ermittlung des Einkommens der Jahre 1997 und 1998 Sonderausgaben (Prämien für freiwillige Personenversicherungen) waren entsprechend den nachgereichten Bestätigungen in Höhe von öS 30.797,80 (1997) bzw…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Fällen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht möglich ist, die Abgeltungssteuer durch einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag entrichtet werden kann. Für…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Faellen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht moeglich ist, die Abgeltungssteuer durch einen der kuponauszahlenden Stelle in Hoehe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag entrichtet werden kann. Fuer…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Fällen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht möglich ist, die Abgeltungssteuer durch "einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag" entrichtet werden kann. Für…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Fällen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht möglich ist, die Abgeltungssteuer durch "einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag" entrichtet werden kann. Für…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Fällen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht möglich ist, die Abgeltungssteuer durch "einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag" entrichtet werden kann. Für…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Fällen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht möglich ist, die Abgeltungssteuer durch "einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag" entrichtet werden kann. Für…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Fällen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht möglich ist, die Abgeltungssteuer durch "einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag" entrichtet werden kann. Für…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Fällen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht möglich ist, die Abgeltungssteuer durch "einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag" entrichtet werden kann. Für…
…einer Endbesteuerung, dass diese im Wege der Abzugssteuer erfolgt. So sieht § 97 Abs. 2 EStG vor, dass in den Fällen, in denen die Abzugsbesteuerung nicht möglich ist, die Abgeltungssteuer durch "einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag" entrichtet werden kann. Für…