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UFSW RV/1513-W/02Abfindung einer Altersbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2003

… 67 Abs. 6 EStG 1988 bestimmt, dass sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), "mit dem Steuersatz des Abs. 1" zu versteuern sind, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate…

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…V. für das Unternehmen, die freiwillige Abfindung (die österreichische Bezeichnung Abfertigung ist in Deutschland unüblich) geleistet wurde..." Folgende weitere für das Berufungsverfahren relevante Unterlagen sind in Akt enthalten: - Arbeitsvertrag: "... 1. Beginn und Art der Tätigkeit Sie werden ab 01. Januar 1999 als Leiter F . im…

UFSL RV/1387-L/02Keine Erstattung von Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO wenn Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…Am 10. November 1997 erhielt er von diesem folgendes Schreiben: "Im Zuge der Veränderung Ihres Anstellungs- / Arbeitsvertrages erhalten Sie mit der November-Abrechnung 1997 eine einmalige freiwillige Abfindungszahlung in der Höhe von brutto öS 508.560,--. Sollten Sie bis 1 Jahr nach Auszahlung dieses Betrages…

UFSL RV/1388-L/02Keine Erstattung von Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO wenn eine Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…im Zuge der Veränderung Ihres Anstellungsvertrages mit der nächsten Gehaltsabrechnung eine gesetzliche bzw. eine einmalige freiwillige Abfindungszahlung in der Höhe von brutto öS 154.516,-- erhalten. Sollten Sie bis 1 Jahr nach Auszahlung dieses Betrages aus Gründen, die in Ihrer Person liegen (Kündigung durch Sie…

UFSW RV/0425-W/03freiwillige Abfertigungszahlung anlässlich der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von 20 bzw. 25 Jahren…

UFSW RV/2832-W/10Freiwillige Abfertigung oder Kündigungsentschädigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…sei bei der Abrechnung August 2006 als freiwillige Abfertigung ausbezahlt und nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert worden. Weiters wurde ausgeführt, dass nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 sämtliche Abfertigungen und Abfindungen die aus Anlass der Beendigung eines…

UFSG RV/0105-G/07Stellt die Bezahlung eines nach erfolgter arbeitgeberseitigen Kündigung vertraglich vereinbarten Betrages für die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses an den ehemaligen Geschäftsführer eine freiwillige Abfertigung dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…werten sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern…

UFSG RV/0766-G/07Können freiwillige Abfertigungen im Abfertigungssystem "neu" begünstigt gem. § 67 Abs. 6 EStG 1988 versteuert werden und kann dafür die Befreiungsbestimmung des § 41 Abs. 4 FLAG in Anspruch genommen werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…erwogen: § 67 Abs. 6 EStG 1988 in der im strittigen Jahr anzuwendenden Fassung lautet: "Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu…

UFSG RV/0481-G/09Vergleich oder freiwillige Abfertigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009

…wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen. Für die über dieses Ausmaß hinausgehenden freiwilligen Abfertigungen trifft Abs…

UFSL RV/1422-L/07Freiwillige Abfertigung, Nachweis der Vordienstzeiten und des Nichterhaltes einer früheren Abfertigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2009

…67 Abs. 6 EStG 1988 sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie z.B. freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), nach Maßgabe der nachfolgend angeführten Voraussetzungen mit dem in Absatz 1 genannten Steuersatz zu versteuern. Im…

UFSF RV/0068-F/04Freiwillige Abfertigung bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bei einem anderen Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2006

…Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen) mit dem Steuersatz des Abs. 1 (6%) zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen. Über dieses Ausmaß hinaus enthält der zweite Satz des § 67 Abs. 6 EStG 1988 für freiwillige Abfertigungen…

UFSL RV/0899-L/05Abfindung einer Firmenpension
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2010

…wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen (abhängig…

UFSW RV/0727-W/09Eine anlässlich einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbarte Prämienzahlung kann nicht als freiwillige Abfertigung umgedeutet werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…Bestimmung sind "sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ...)", begünstigt zu besteuern. Typisch für die Auflösung des Dienstverhältnisses sind neben den vom Gesetz demonstrativ genannten freiwilligen Abfertigungen und Abfindungen zB auch Sterbegelder und Todfallsbeiträge. Bezüge…

UFSW RV/1727-W/03Für die Berechnung des Abfertigungsanspruches nach § 67 Abs. 3 EStG 1988 sind Vordienstzeiten, welche in einem Einzeldienstvertrag vereinbart wurden, nicht miteinzubeziehen, da ein Einzeldienstvertrag keine im § 67 Abs. 3 EStG 1988 taxativ angeführte Norm darstellt. Die über das Ausmaß der gesetzlichen Abfertigung bezahlten Beträge sind als freiwillige Abfertigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 zu versteuern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), sind mit den Steuersätzen des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei…

UFSL RV/0576-L/111. Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung im Abfertigungssystem "neu" 2. Begünstigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 und Befreiungsbestimmung nach § 41 Abs. 4 FLAG 1967.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

…Abs. 6 EStG 1988 in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung lautet auszugsweise: Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie z.B. freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen) sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern…

UFSL RV/1072-L/08Zurechnung von "Sechstelüberschreitungen" zu den laufenden Bezügen der letzten zwölf Monate im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2011

…sonstigen Bezug ausgezahlt wird, bereits zu berücksichtigen. ... ... Abs. 6: Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein…

UFSG RV/0409-G/07Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung, wenn diese aus Liquiditätsgründen erst Jahre später an die Erbin ausbezahlt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2009

…erwogen: § 67 Abs. 6 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum gültigen Fassung lautet: "Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu…

UFSW RV/1784-W/04Eine Ertragsbeteiligung, welche in Teilbeträgen zusätzlich zum monatlichen Gehalt ausbezahlt wurde, stellt eine Sonderzahlung und somit einen sonstigen Bezug dar. Die Ertragsbeteiligung zählt nicht zu den laufenden Bezügen der letzten 12 Monate und ist nicht in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der freiwilligen Abfertigung miteinzubeziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…6% (§ 67 Abs. 1 erster Satz EStG 1988). Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf…

UFSW RV/3650-W/02Nachversteuerung einer freiwilligen Abfertigung mangels Nachweis von Vordienstzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen je…

UFSL RV/0232-L/04Abfertigungszahlung an ausscheidenden Geschäftsführer auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder freiwillig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2005

…Arbeitsordnung zu leisten ist. Gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen), mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der…