…Unrecht geltend gemacht und Vorauszahlungen in zu geringer Höhe entrichtet worden wären, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, wurde laut Urteilstenor (Punkt II des Strafurteils) nur SD schuldig erkannt. Der Berufungswerber wurde vom Tatvorwurf des Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit…
…in der Folge darauf basierend bescheidmäßig festgesetzt, zum Teil jedoch nicht mehr entrichtet und deshalb dem Einschreiter mit dem angefochtenen Haftungsbescheid vorgeschrieben wurden. Mit diesem Strafurteil wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, als Wahrnehmender der steuerlichen Angelegenheiten der B-GmbH. und Beteiligter im gemeinsamen Zusammenwirken mit…
führt rechtsmittelbegründend, weshalb Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Haftungszeitraum unmittelbar vor Konkurseröffnung nicht mehr entrichtet werden hätten können, auch an, dass ihm damals ausschließlich die Mittel des Zessionsrahmens bei der Hausbank mit einer Maximalhöhe von cirka 75 % des Monatsumsatzes der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung gestanden wären…
…VwGH 24.9.1996, 95/13/0214). Eine Bindung der Abgabenbehörde an ein freisprechendes Strafurteil besteht schon wegen der anders gearteten Beweisregeln nicht (vgl. VwGH 30.1.2001, 95/14/0043 und die dort zitierte Judikatur). Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargelegte Rechtslage konnte der…
…= ÖStZB 1986, 288). Solcherart besteht also eine derartige Bindung der Finanzstrafbehörde an eine "fremde" Gerichtsentscheidung hinsichtlich Schuldspruch und den diesen stützenden Sachverhaltsfeststellungen in einem anderen Strafverfahren. An ein freisprechendes Urteil eines Strafgerichts besteht in anderen Verfahren keine Bindung (VwGH 26.4.1994, 93/14…
…BAO, und zwar lit. c, das heißt einer Gerichtsentscheidung über Vorfragen, ausgehe. Es sei jedoch darauf zu verweisen, dass das freisprechende Strafurteil am 8. Oktober 1999 ergangen sei, die Buchungsmitteilungen jedoch vom 21. Jänner 2000 datierten. Damit sei die Vorfrage nicht nachträglich entschieden worden, wie…
…insbesondere durch Zeugenaussagen ermittelt worden. Ziel der Schätzung sei es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Ein rechtskräftiges Strafurteil habe bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen der Spruch beruhe. In der Anzeige der Kriminalabteilung sei angezeigt worden, dass der Bw verdächtig sei…
…Verfahren vorausging, nur für den Fall zivilrechtlicher Vorfragen an, woraus sich durch Umkehrschluss herleiten ließe, dass an Strafurteile keine Bindung besteht, und zwar weder an verurteilende noch an freisprechende. Das bis zur Berufungsvorentscheidung geführte Verfahren bleibe mangelhaft, denn wenn nun auch erwiesen sei, dass der…
…sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dazu wurde in der Begründung dieses Urteiles angeführt, Was letztlich den freisprechenden Teil dieses Urteils anlangt, so hatte das Beweisverfahren den Nachweis für die Tatmenge von 4.000 Stangen…
…Feststellungen im Strafurteil im Falle eines Schuldspruches gebunden, nicht jedoch im Falle eines Freispruches. Diese Behauptung ermangle jeglicher gesetzlichen Grundlage. Die Behörde hätte jedenfalls den Antrag auf Wiederherstellung als Antrag auf Wiederaufnahme werten müssen, weil die Tatsache, dass keine Scheinrechnungen vorliegen, aufgrund des freisprechenden Urteiles…
…auch Ritz, BAO, Rz.14 zu § 116) besteht zwar bei Freisprüchen keine (formelle) Bindung der Abgabenbehörde an tatsächliche Feststellungen, auf denen der Spruch eines (rechtskräftigen) Strafurteils beruht, es können aber in Ansehung des § 166 BAO, wonach im Abgabenverfahren alles als Beweismittel in Frage kommt, was…
…er unterliege nur als Organ den Strafbestimmungen des Finanzstrafgesetzes. Der angefochten Bescheid übersehe, dass sich die bindende Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles nach ständiger Rechtsprechung auf die im Spruch festgestellten Tatsachen erstrecke; ein von einem bindenden strafgerichtlichen Urteil abweichendes verwaltungsbehördliches Finanzverfahren/Finanzstrafverfahren würde zu Lasten der…
mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…
§ 23 Abs. 4 FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen RF., O-Dorf, vertreten durch Dr. Alexander Hacker, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Mirabellplatz 6/II, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen H.S. (Bw.), vertreten durch Edwin Redl, 3843 Dobersberg, Karlsteiner Str. 18, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AW, ehemaliger Geschäftsführer, dzt. arbeitslos, geb. 195X, L, Gstraße, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs. 2 lit…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…