…Tochter, weshalb dieses als "Wohnversorgung für nahe Angehörige" aus den Besteuerungsgrundlagen auszuscheiden gewesen sei. Die Adaptierung der vom Bw vorgelegten Prognoserechnung (Ausscheiden der Wohnung im Obergeschoß, kein Ansatz eines "freien Marktzinses", da dieser "durch die Beschränkungen des MRG ohnedies niemals zu erreichen" sei) habe ergeben…
…MRG) unterliege und daher ein freier marktkonformer Mietzins nicht verrechnet werden dürfe. Ohne diese gesetzliche Einnahmenbeschränkung wäre ein Gesamtüberschuss erzielbar gewesen. In ergänzenden Schriftsätzen wurde ausgeführt: - 17.05.2004: Aus der beiliegend übermittelten Prognoserechnung ergebe sich, dass unter Ansatz von marktkonformen Mieten laufend Überschüsse erzielt…
…Blumen-, Freier Markt Schifffahrt am Huangpu bis zur Mündung des Yangtze (ca 3:30 h) | 17. Tag | 2.10.01 | 10:40-12:10 | Flug Shanghai-Dalian | 18. Tag | 3.10.01 | | Tag zur freien Verfügung Prof…
…Bereich lag, der der Umrechnung des Kaufpreises in der Bestätigung über den Grundstücksverkauf im Jänner 1989 entspricht (offizieller Kurs 5,5 Rial für 1,- Schilling, freier Marktwert 105,- bis 110,- Rial für 1,- S). Dieses krasse Missverhältnis belegt nach Ansicht des Bw. hinreichend, dass der…
…Preisbildung, nach oben wird der Preis nach der eingetretenen Marktbereinigung durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es kann somit - wie dies durch die tatsächliche Entwicklung auch bestätigt wird - keineswegs davon ausgegangen werden, dass ein freier Markt a priori auf Dauer niedrigere Preise garantieren würde (vgl. Ehrbar…
…die es dem Eigentümer verbiete, mehr als die vom Gesetz vorgegebenen Höchstsätze zu verlangen; damit sei bei der Liebhabereibetrachtung von freier Marktmiete auszugehen. Zu den einzelnen Wohnungen wurden ergänzende Einwendungen erhoben: Zu Top 1: Entsprechend dem Kauf- und Leibrentenvertrag vom August 1972 (!) seien sämtliche Betriebskosten…
…der Annahme geführt, die Gattin des Bw habe die Herrschaft eines Eigentümers über die Sache: nämlich die Befugnis diese zu belasten, am Markt frei zu vermieten oder zu veräußern und jeden Dritten von der Einflussnahme darauf auszuschließen, wirtschaftlich betrachtet gar nicht erlangt. Wirtschaftlicher Eigentümer der…
…Markt wird hypothetisch um persönliche und unredliche Verhältnisse bereinigt. Es wird also ein freier und transparenter Markt ohne Zwang und Not, Zeitdruck oder persönlicher Präferenz postuliert, welcher auch individuelle Erwartungen (Spekulation) außer Acht lässt. Diese Hypothesen lehnen sich an die volkswirtschaftlichen Begriffe des vollkommenen Marktes…
…16.01.2007; N.R. und T.M. je vom 22.01.2007). - Fest steht, dass sich die freien Dienstnehmer bezüglich der Tätigkeiten in den Y. Märkten und div. S. Filialen an die einheitliche Dienstleistungsvorgabe (Dienstanweisung beinhaltend: Dienstplanung, Anmelden bei Dienstbeginn, Pausenregelung, Abmeldung bei Dienstende…
…532,-- + 1996: S 15.993,--) bewirkt, indem er gegenüber der Abgabenbehörde den Umstand seiner gewerblichen Tätigkeit als Marktfierant ab einschließlich 1994 und die von ihm daraus erzielten Erlöse und Umsätze verheimlicht hat, wodurch infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches diese bescheidmäßig festzusetzenden…
…Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet. Wird die "erhöhte" Mitwirkungspflicht verletzt, hat die AbgBeh den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Bei abgabenrechtlichen Beziehungen zum Ausland besteht erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, insbesonders dann, wenn die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten diesfalls eingeschränkt bzw sogar…
…KStG-Kommentar, § 8 Rz 151). 2. Marktstudie Sachverhalt, freie Beweiswürdigung: Laut Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 beschäftigt sich die Bw. mit der Herstellung von feuerfesten Bau- und Isolierstoffen und der Entwicklung auf dem Gebiet der Feuerfesttechnik im Bereich der Eisen- und Stahlindustrie, im Industrieofenbau und…
…Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten als erwiesen angenommen werden. Unbestritten ist, dass die Beschuldigte in den Jahren 2003 und 2004 den Gewerbeschein für Marktfieranterie besaß…
…Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung und Sanktion entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung und Sanktion entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/0000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung und Sanktion entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1999, betreffend Ausfuhrerstattung und Sanktion entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/0000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1999, betreffend Ausfuhrerstattung und Sanktion entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der…