…die formalrechtliche Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…Dem steht die Argumentation des VwGH gegenüber, der ausdrücklich darauf abstellt, dass bei der steuerrechtlichen Betrachtung einer Kapitalerhöhung ausschließlich die formalrechtliche Gestaltung ausschlaggebend ist und eine wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht Platz greift. Auch wenn § 1 NEUFÖG als Zweck der Begünstigungsbestimmung die Förderung der Neugründung von Betrieben…
…sind auf den gegenständlichen, ertragsteuerlichen Sachverhalt nicht anzuwenden. Sie betreffen vielmehr gebühren- und verkehrsteuerliche Sachverhalte, bei denen grundsätzlich die rechtliche Anknüpfung (formalrechtliche Betrachtungsweise) vorherrscht (Ritz, BAO2, § 21 Tz 14): - VfGH 27.6.1969, G 17/68 (zitiert in Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht4, 227, FN…
…KVG ("Ersterwerb von Gesellschaftsrechten infolge Kapitalerhöhung")einzubeziehen. Im Hinblick auf die unter Punkt VII.2.) zitierte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass neben der formalrechtlichen auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Gesellschaftsteuer zum Zug kommen kann, ist in der Judikatur dieses Gerichtshofes keine Zäsur zu ersehen…
…die formalrechtliche Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formalrechtliche Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formalrechtliche Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formalrechtliche Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…wirtschaftlich betrachtet, nicht bereichert worden. Zu der ins Treffen geführten wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist festzustellen: Da die Erbschafts- und Schenkungssteuer an Rechtsvorgänge anknüpft, tritt die im Steuerrecht grundsätzlich anzuwendende wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Hintergrund. Für diesen Steuerbereich ist grundsätzlich eine formalrechtliche Betrachtungsweise geboten (VwGH 27. Juni…
…dem KVG bis 1999 die formalrechtliche Betrachtungsweise Platz griff und die Rechtsprechung des VwGH nunmehr eine Zäsur darstelle, die einen Bruch des durch § 117 BAO nF normierten Vertrauensschutzes nach sich zöge. Die Frage ist nun inwieweit das Kapitalverkehrsteuergesetz in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auszulegen oder der zivilrechtlichen…
…sei zweifelsfrei davon auszugehen, dass auch für die Abtretung der Geschäftsanteile eine gültige Erklärung im Sinne des NeuFöG vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich des Verkehrsteuerrechtes die formalrechtliche Betrachtungsweise zu beachten ist, das bedeutet, dass Rechtsvorgänge auf ihren…
…VW dieselben Gesellschafter im selben Verhältnis beteiligt sind nichts an der Tatsache, dass es sich bei den genannten Gesellschaften um zwei verschiedene juristische Personen handelt. Selbst in Rechtsgebieten in denen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Vorzug vor der formalrechtlichen Betrachtungsweise gegeben ist, wie zB dem Körperschaftsteuerrecht…
…die formalrechtliche Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formalrechtliche Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
… 33 TP 5 GebG eine wirtschaftliche Betrachtungsweise für maßgeblich hält. Diese Ansicht widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes. Im Zusammenhang mit der Gebührenbemessung kommt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine Bedeutung zu und die formalrechtliche Betrachtungsweise ist anzuwenden. Wie bereits das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 22…
…dem KVG bis 1999 die formalrechtliche Betrachtungsweise Platz griff und die Rechtsprechung des VwGH nunmehr eine Zäsur darstelle, die einen Bruch des durch § 117 BAO nF normierten Vertrauensschutzes nach sich zöge. Die Frage ist nun inwieweit das Kapitalverkehrsteuergesetz in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auszulegen oder der zivilrechtlichen…
…dem KVG bis 1999 die formalrechtliche Betrachtungsweise Platz griff und die Rechtsprechung des VwGH nunmehr eine Zäsur darstelle, die einen Bruch des durch § 117 BAO nF normierten Vertrauensschutzes nach sich zöge. Die Frage ist nun inwieweit das Kapitalverkehrsteuergesetz in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auszulegen oder der zivilrechtlichen…
…dem KVG bis 1999 die formalrechtliche Betrachtungsweise Platz griff und die Rechtsprechung des VwGH nunmehr eine Zäsur darstelle, die einen Bruch des durch § 117 BAO nF normierten Vertrauensschutzes nach sich zöge. Die Frage ist nun inwieweit das Kapitalverkehrsteuergesetz in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auszulegen oder der zivilrechtlichen…
…dem KVG bis 1999 die formalrechtliche Betrachtungsweise Platz griff und die Rechtsprechung des VwGH nunmehr eine Zäsur darstelle, die einen Bruch des durch § 117 BAO nF normierten Vertrauensschutzes nach sich zöge. Die Frage ist nun inwieweit das Kapitalverkehrsteuergesetz in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auszulegen oder der zivilrechtlichen…
…Veräußerung, Aufgabe, Liquidation, Weiterführung) zuzurechnen. Da der Tatbestand an den die Steuerpflicht geknüpft wird die formalrechtliche Betrachtungsweise erfordert und die Bw. im Testament eindeutig als Erbe und nicht als Legatar eingesetzt wurde kommt die Bestimmung des § 21 (1) BAO nicht zum tragen. Dies unabhängig davon…