…allenfalls nur auf die Innengestaltung bzw. den Innenausbau betreffend anbringen lassen. Abschließend könne er als bauausführendes Unternehmen sagen, dass sowohl das Baurisiko als auch die finanzielle Risiko zur Aufführung der einzelnen Reihenhäuser, so insbesondere auch des Reihenhauses der Ehegattin St., ausschließlich bei ihm gelegen gewesen…
…allenfalls nur auf die Innengestaltung bzw. den Innenausbau betreffend anbringen lassen. Abschließend könne er als bauausführendes Unternehmen sagen, dass sowohl das Baurisiko als auch die finanzielle Risiko zur Aufführung der einzelnen Reihenhäuser, so insbesondere auch des Reihenhauses der Ehegatten St., ausschließlich bei ihm gelegen gewesen…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft des Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft des Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft des Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft des Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
Da somit weder das Baurisiko noch das finanzielle Risiko bei der Bw lag, die durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten, für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien aber kumulativ vorliegen müssen, hätte die Prüfung der Frage, inwieweit die Bw auf die verwirklichte Gesamtkonstruktion Einfluss nehmen konnte, bereits…
Da somit weder das Baurisiko noch das finanzielle Risiko beim Bw lag, die durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten, für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien aber kumulativ vorliegen müssen, hätte die Prüfung der Frage, inwieweit der Bw auf die verwirklichte Gesamtkonstruktion Einfluss nehmen konnte, bereits unterbleiben…
…Bauherr anzusehen, wenn er 1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmungen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und 3) das finanzielle Risiko tragen muss. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (vgl. VwGH…
(2) Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung oder eines in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages (§ 85) ab, so steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn die Berufung oder der Antrag vor diesem Zeitpunkt, wenn ein Antrag auf Aufhebung gemäß…
…Bauherr anzusehen, wenn er 1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmungen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und 3) das finanzielle Risiko tragen muss. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (vgl. VwGH…
(2) Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung oder eines in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages (§ 85) ab, so steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn die Berufung oder der Antrag vor diesem Zeitpunkt, wenn ein Antrag auf Aufhebung gemäß…
…Abweichungen von der Standardausführung Preisänderungen ergeben, liegt in der Natur der Sache und ändert nichts an der grundsätzlichen Fixpreisvereinbarung und der damit verbundenen Kalkulierbarkeit für den Erwerber. Da somit weder das Baurisiko noch das finanzielle Risiko bei der Bw lagen, die durch die Judikatur des…
Nur dieser im Bauvertrag vereinbarte Fixpreis war gegenständlich vom Vertragsgeflecht erfasst und für die Ermittlung der Gegenleistung heranzuziehen. Das gilt nicht nur für die für die Baustufe I vereinbarten Fixkosten von 1,590.000,00 S inkl. MwSt., sondern auch für die im Bauvertrag zu…