…HP und Dr. Z ein Sicherstellungsauftrag ausgehändigt worden sei. Dieser Sicherstellungsauftrag sei Grundlage ua. für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. Mit dem Pfändungsbescheid sei "diesem Verfahren Rechnung getragen" worden. Die Sicherungsmaßnahme sei aufgrund des zuvor ergangenen Sicherstellungsauftrages zu Recht erfolgt. Mit Schreiben vom 3. November 2008 beantragte…
…Abs. 2 kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen das Vorhandensein eines Sicherstellungsauftrages voraus, dessen…
…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…
…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…
…Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Gemäß …
…Abs. 2 kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen das Vorhandensein eines Sicherstellungsauftrages voraus, dessen…
…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…
…Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher und körperlicher Sachen vorgenommen werden (Abs. 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der Gebühren und Kosten des Sicherstellungsverfahrens kann das Bundesministerium für Finanzen von den Grundsätzen…
…Absatz 1). Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I…
…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…
…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…
…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…
…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…
…zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen. Dieser ist Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung). Der Sicherstellungsauftrag bildet bei noch nicht vollstreckbaren Abgaben die Grundlage für die Exekution zur Sicherstellung, durch die der Pfandrang für die nachfolgende, auf Grund…
…nicht von Bedeutung. Die dubiosen Handygeschäfte seien erst 2003 begonnen worden und bis zur Aufdeckung durch die PAST ungeprüft gewesen. Der Sicherstellungsauftrag sei die Grundlage für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren, eine Einschränkung um bereits sichergestellte Beträge würde dem Sicherungsverfahren den Exekutionstitel entziehen. R.L. habe sich…
…Es werde daher beantragt den angefochtenen Bescheid zur Gänze aufzuheben. Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung abgewiesen. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass der Sicherstellungsauftrag die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren sei. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages könne gemäß § 78 Abs…
…233 Abs. 1 BAO ist der Sicherstellungsauftrag Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. Wie dies vorsorglich auch vom Bw angenommen wurde, liegt der gegenständlichen Forderungspfändung der Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes vom 19. August 2011 zugrunde, sodass das Sicherungsverfahren infolge des Vorliegens eines Exekutionstitels gemäß § 233…
…Rückstandsausweises im Sinne des § 4 AbgEO niemals vorgelegen. Das Finanzamt wies die Anträge mit Bescheid vom 14. Mai 2009 ab. Der Sicherstellungsauftrag sei die Grundlage für das Finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. Im vorliegenden Fall sei die Sicherstellung im Wege einer grundbücherlichen Vormerkung gem. § 38 lit…
…nicht vorgesehen, zurückgewiesen. Weiters wurde begründend ausgeführt, dass Sicherstellungsaufträge Sofortmaßnahmen seien, die Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren darstellen würden. Daraus ergebe sich, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich sei (VwGH 7.2.1990, 89…
…in Betracht zu ziehen. (VwGH 25.6.1992,91/16/0045) Im Sinne des § 3 Abs.2 AbgEO ist das finanzbehördliche Vollstreckungs-und Sicherungsverfahren auf die einfacheren Vollstreckungsarten, nämlich a) Pfändung unbeweglicher körperlicher Sachen b) Pfändung von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen (§…