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UFSG RV/0532-G/09Pfändungsbescheid im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2009

…HP und Dr. Z ein Sicherstellungsauftrag ausgehändigt worden sei. Dieser Sicherstellungsauftrag sei Grundlage ua. für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. Mit dem Pfändungsbescheid sei "diesem Verfahren Rechnung getragen" worden. Die Sicherungsmaßnahme sei aufgrund des zuvor ergangenen Sicherstellungsauftrages zu Recht erfolgt. Mit Schreiben vom 3. November 2008 beantragte…

UFSS RV/0061-S/10Sicherstellungsauftrag; Sicherungsverfahren; Forderungspfändung; Pfändung von Geldforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Abs. 2 kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen das Vorhandensein eines Sicherstellungsauftrages voraus, dessen…

UFSW RV/0287-W/08Ein Sicherstellungsauftrag ist zwar Grundlage und Titel des Vollstreckungsverfahrens, zusätzlich ist jedoch der Modus, die Pfändung erforderlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2008

…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…

UFSL RV/0831-L/02Pfändung einer Geldforderung zur Sicherung einer Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2004

…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…

UFSL RV/0971-L/08Ein Rückzahlungsantrag, der ein gepfändetes Guthaben betrifft, ist abzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Gemäß …

UFSS RV/0058-S/10Sicherstellungsverfahren; Pfändung von Geldforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…Abs. 2 kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen das Vorhandensein eines Sicherstellungsauftrages voraus, dessen…

UFSW RV/2969-W/09Ein Sicherstellungsauftrag ist allein nicht ausreichend, um eine Sicherung durchzuführen. Dieser ist zwar Grundlage und Titel des Vollstreckungsverfahrens, zusätzlich ist jedoch der Modus, die Pfändung erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…

UFSL RV/1261-L/07Pfändung eines Abgabenguthabens aufgrund eines Sicherstellungsauftrages, Verrechnung von Guthaben nur auf verbuchte Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2009

…Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher und körperlicher Sachen vorgenommen werden (Abs. 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der Gebühren und Kosten des Sicherstellungsverfahrens kann das Bundesministerium für Finanzen von den Grundsätzen…

UFSW RV/2944-W/06Pfändung, mangelhaft begründeter Sicherstellungsauftrag als tauglicher Titel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.03.2008

…Absatz 1). Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I…

UFSW RV/2419-W/09Ein Sicherstellungsauftrag ist zwar Grundlage und Titel des Vollstreckungsverfahrens, zusätzlich ist jedoch der Modus, die Pfändung, erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…

UFSW RV/1478-W/07Aussetzung der Einhebung kann die Wirkung eines zuvor ergangenen Sicherstellungsauftrages nicht beseitigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2008

…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…

UFSK RV/0169-K/07Pfändung einer Geldforderung zur Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2007

…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…

UFSK RV/0316-K/06Pfändung und Überweisung einer Geldforderung aufgrund eines Sicherstellungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2007

…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…

UFSL RV/1156-L/04Eine Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag verhindert nicht die Festsetzung von Pfändungsgebühren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2005

…zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen. Dieser ist Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung). Der Sicherstellungsauftrag bildet bei noch nicht vollstreckbaren Abgaben die Grundlage für die Exekution zur Sicherstellung, durch die der Pfandrang für die nachfolgende, auf Grund…

UFSW RV/1100-W/04Wirtschaftliche Lage des Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2005

…nicht von Bedeutung. Die dubiosen Handygeschäfte seien erst 2003 begonnen worden und bis zur Aufdeckung durch die PAST ungeprüft gewesen. Der Sicherstellungsauftrag sei die Grundlage für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren, eine Einschränkung um bereits sichergestellte Beträge würde dem Sicherungsverfahren den Exekutionstitel entziehen. R.L. habe sich…

UFSS RV/0360-S/04Pfändung eines Treuhandguthabens im finanzbehördlichen Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2008

…Es werde daher beantragt den angefochtenen Bescheid zur Gänze aufzuheben. Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung abgewiesen. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass der Sicherstellungsauftrag die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren sei. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages könne gemäß § 78 Abs…

UFSW RV/2605-W/12Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2013

…233 Abs. 1 BAO ist der Sicherstellungsauftrag Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. Wie dies vorsorglich auch vom Bw angenommen wurde, liegt der gegenständlichen Forderungspfändung der Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes vom 19. August 2011 zugrunde, sodass das Sicherungsverfahren infolge des Vorliegens eines Exekutionstitels gemäß § 233…

UFSL RV/0937-L/10Sicherstellungsauftrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2011

…Rückstandsausweises im Sinne des § 4 AbgEO niemals vorgelegen. Das Finanzamt wies die Anträge mit Bescheid vom 14. Mai 2009 ab. Der Sicherstellungsauftrag sei die Grundlage für das Finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. Im vorliegenden Fall sei die Sicherstellung im Wege einer grundbücherlichen Vormerkung gem. § 38 lit…

UFSW RV/2677-W/10Aussetzungsantrag im Zuge einer Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…nicht vorgesehen, zurückgewiesen. Weiters wurde begründend ausgeführt, dass Sicherstellungsaufträge Sofortmaßnahmen seien, die Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren darstellen würden. Daraus ergebe sich, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich sei (VwGH 7.2.1990, 89…

UFSW RV/0682-W/08Heranziehung des einen Erben, als Haftender gemäß § 13 Abs.2 ErbstG 1955, zur Entrichtung der Hälfte der aushaftenden Erbschaftssteuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…in Betracht zu ziehen. (VwGH 25.6.1992,91/16/0045) Im Sinne des § 3 Abs.2 AbgEO ist das finanzbehördliche Vollstreckungs-und Sicherungsverfahren auf die einfacheren Vollstreckungsarten, nämlich a) Pfändung unbeweglicher körperlicher Sachen b) Pfändung von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen (§…