…begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen; dieser ist Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung). Rz 1551: Der Sicherstellungsauftrag bildet bei noch nicht vollstreckbaren Abgaben die Grundlage für die Exekution zur Sicherstellung, durch die der Pfandrang für die nachfolgende, auf…
…HP und Dr. Z ein Sicherstellungsauftrag ausgehändigt worden sei. Dieser Sicherstellungsauftrag sei Grundlage ua. für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. Mit dem Pfändungsbescheid sei "diesem Verfahren Rechnung getragen" worden. Die Sicherungsmaßnahme sei aufgrund des zuvor ergangenen Sicherstellungsauftrages zu Recht erfolgt. Mit Schreiben vom 3. November 2008 beantragte…
…Abs. 2 kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen das Vorhandensein eines Sicherstellungsauftrages voraus, dessen…
…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…
…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…
…gegen den Sicherstellungsauftrag vom 14.11.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf) durch ihre Rechtsvertreterin die Aufschiebung der Vollstreckung und begründete dies wie folgt: „Im Vollstreckungsverfahren betreffend Sicherstellungsaufträge bildet der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsausweis) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung…
…4.2 Aufschiebung aufgrund der Beschwerde gegen den Sicherstellungsauftrag 4.2.1 Vorbemerkung Sofern wie im vorliegenden Fall Exekution zur Sicherstellung geführt werden solle, bilde der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsausweis) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (vgl. RAE Rz 1550 f). Gemäß …
…Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher und körperlicher Sachen vorgenommen werden (Abs. 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der Gebühren und Kosten des Sicherstellungsverfahrens kann das Bundesministerium für Finanzen von den Grundsätzen…
…Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Gemäß …
…Abs. 2 kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen das Vorhandensein eines Sicherstellungsauftrages voraus, dessen…
…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…
…Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher und körperlicher Sachen vorgenommen werden (Abs. 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der Gebühren und Kosten des Sicherstellungsverfahrens kann das Bundesministerium für Finanzen von den Grundsätzen…
…Absatz 1). Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I…
… 78 Abs. Abs. 3 erster Satz AbgEO sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teils sinngemäß anzuwenden. Aus den zitierten Gesetzesbestimmungen ergibt sich, dass im finanzbehördlichen Sicherstellungsverfahren die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen in Betracht kommt. Mit der Pfändung (bzw. Verwahrung) der im…
…um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. ... (2) ... § 233 BAO (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) ... § 78 AbgEO (1) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) kann zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon…
…um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. ... (2) ... § 233 BAO (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) ... § 78 AbgEO (1) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) kann zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon…
…um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. ... (2) ... § 233 BAO (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) ... § 78 AbgEO (1) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) kann zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon…
…um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. ... (2) ... § 233 BAO (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) ... § 78 AbgEO (1) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) kann zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon…
…vorliegenden Fall einen nach den Grundsätzen des § 232 BAO erlassenen Sicherstellungsauftrag voraus. Der Sicherstellungsauftrag ist Titel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. Wie dem festgestellten Sachverhalt zu entnehmen war, wurde der den verfahrensgegenständlichen Pfändungen zugrunde liegende Sicherstellungsauftrag vom 5. November 2024 mit der angeführten Entscheidung des BFG…
…§ 232 f BAO auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren im Strafverfahren auszugehen haben. Dies hat Auswirkungen auf dessen chronologische Einordnung als "einstweilige Maßnahme" vor und im Zusammenhang mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit sowie auch mit Bezug auf deren Wirkung als Titel. Im Falle von Maßnahmen zur Sicherung…