…Z" Die Amtsbeauftragte gibt (in Zusammenhang mit der Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbefehl) zu bedenken, dass der Durchsuchungsanordnung bereits umfassende (verdachtsbegründende) Feststellungen zugrunde liegen [wie eingangs angeführt], weshalb eine Abweisung der Beschwerde beantragt werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Unter einer Hausdurchsuchung ist die Durchsuchung von Wohnungen…
…Fall hätte es für das weitere Verfahren genügt, dass ähnlich wie bereits in der Beschwerdesache zu FSRV/0017-G/08, FSRV/0022-G/08 die diesbezügliche Ergänzung der Durchsuchungsanordnung zumindest fernmündlich nachgeholt worden wäre. Insoweit dies unterblieben ist, war auch die gesetzte Zwangsmaßnahme mit Rechtswidrigkeit…
…30 Uhr an den Geschäftsführer der A. F., der zuvor fernmündlich vom Leiter der Amtshandlung vorinformiert worden war, zugestellt und zufolge der mit dem genannten Geschäftsführer aufgenommenen Niederschrift in der Zeit von 09:30 Uhr bis 10:00 Uhr vollzogen. In der Niederschrift begehrte F.…
…Vollzug dieses Hausdurchsuchungsbefehles auch - so aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich - unterblieben ist. Folgerichtig ordnete aber der darüber von den einschreitenden Beamten in Kenntnis gesetzte Spruchssenatsvorsitzende am 22. März 2005 offenbar fernmündlich die Durchsuchung des Lokales Y nach den Beweismitteln gegen GW mit der Abänderung an…
…mit, dass ein Hausdurchsuchungsbefehl vorliege und er in sein Büro in KB kommen solle. Die Beamten warteten das Eintreffen des HS ab. Kurze Zeit nach dem fernmündlichen Kontakt mit HS meldete sich der Genannte nochmals bei K, welche die Dienstausweise der Beamten kopieren sollte. Dieses…
…Vollzug dieses Hausdurchsuchungsbefehles auch - so aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich - unterblieben ist. Folgerichtig ordnete aber der darüber von den einschreitenden Beamten in Kenntnis gesetzte Spruchssenatsvorsitzende am 22. März 2005 offenbar fernmündlich die Durchsuchung des Lokales Y nach den Beweismitteln gegen GW mit der Abänderung an…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…freiwillig Unterlagen zur Verfügung zu stellen, weil im Durchsuchungsbefehl eine Auflistung des Gesuchten nicht enthalten sei (Finanzstrafakt Bl. 27). Der ob dieses Umstandes um 09.30 Uhr fernmündlich kontaktierte Spruchsenatsvorsitzende ergänzte hierauf seinen Bescheid, indem er per Telefon anordnete, dass zu suchen sei nach allen…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 31. Jänner 2011 auf Durchführung einer Hausdurchsuchung an der Anschrift W , zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Durchsuchungsanordnung des Spruchsenatsvorsitzenden insoweit als rechtswidrig erklärt, als diese keine Festlegung beinhaltet, welche Personen oder Gegenstände bei…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des FM vom 15. Februar 2004 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates II als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates (Graz) 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des Herrn A. vom 6. März 2006, gegen den Bescheid (Hausdurchsuchungsbefehl) des Vorsitzenden des Spruchsenates I als Organ des Zollamtes X. als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
…welcher sich nach Beendigung der Zeugeneinvernahme des B erbötig machte, fernmündlich eine Postvollmacht für die Entgegennahme des verfahrensgegenständlichen Bescheides einzuholen, was auch um 15.20 Uhr geschah und die Beamten um 15.25 Uhr zur Übergabe des ins Leere gehenden Hausdurchsuchungsbefehles veranlasste (genannter PASt-Akt…
…zuzustellen gewesen. Besondere Umstände, welche die Einholung eines derartigen mündlichen oder allenfalls fernmündlichen Befehles verhindert hätten, wurden nicht behauptet. Da die einschreitenden Beamten jedoch die Rechtslage verkannt haben und die Beschwerdeführerin bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten in E zwar offenbar letztendlich als Betroffene bewerteten, in…
…werden, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für die Innehabung von Gegenständen der in Abs.2 bezeichneten Art spricht oder die zu durchsuchende Person (hier: Dr. Z) eines Finanzvergehens verdächtig ist. In seinen Durchsuchungsanordnungen hat der Spruchsenatsvorsitzende auch eine Personendurchsuchung des Dr. Z angeordnet. Soweit der Beschwerdeführer einwendet…
…Akt, Bl. 19). Am 18. Dezember 2000 um 09.18 Uhr ordnete der Spruchsenatsvorsitzende (mit welchem offenbar fernmündlich Kontakt aufgenommen worden war) nochmals mündlich die Vornahme einer Hausdurchsuchung bei M an der Anschrift in G an (siehe Einsatzprotokoll vom 18. Dezember 2000, genannter PASt-Akt…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des MS, vertreten durch DDr. Manfred Nordmeyer, Dr. Widukind W Nordmeyer, Rechtsanwälte in 4600 Wels, Pollheimerstraße 12, vom 19. Juli 1996 gegen den Bescheid des…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dipl.Vw. Dr. Kurt Jenewein, wegen Abgabenhinterziehungen gem. § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen GP vertreten durch Mag. Dr. Andreas Mauhart, Rechtsanwalt in 4040 Linz, Jahnstraße 10, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2…