…da es in dem Interesse des Bw. stehe, die unrechtmäßig vorgeschriebenen und eingebrachten Abgaben zu identifizieren. Keinesfalls sei die fünfjährige Frist bezüglich der zu Unrecht am 23. Oktober 2003 verlangten Gerichtsgebühren verstrichen. Wegen der fehlenden Angaben über die Rechtsmittelfristen seien auch die Festsetzungen der gegenständlichen…
…Der Berufung gegen den bekämpften Zurückweisungsbescheid konnte hinsichtlich des Punktes A sublit a bis c nach Ansicht der Berufungsbehörde schon aus obigen Überlegungen kein Erfolg beschieden sein, da kein Bedarf und daher auch kein geschütztes rechtliches Interesse besteht, eine Frist für eine nicht erforderliche bzw…
…wird festgehalten: Gemäß § 115 Abs. 2 BAO ist den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Das Recht auf Gehör besteht vor allem darin, der Partei Gelegenheit zur Äußerung zu behördlichen Sachverhaltsmaßnahmen sowie zur Kenntnisnahme der Ergebnisse des Beweisverfahrens und zur…
…der begünstigten Verwendung die unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben entrichtet werden, unterliegen die Waren gemäß Art. 82 ZK der zollamtlichen Überwachung. Daher liege es im Interesse des Bewilligungsinhabers, dass sich alle Betriebsangehörigen, die bei der Abwicklung dieser Verfahren mitwirken, mit den einschlägigen Vorschriften vertraut machen und sich…
…Verletzung des rechtlichen Gehörs vorgeworfen. "Rechtliches Gehör" ist ein Parteienrecht; die auf dieses Parteienrecht sich beziehende Norm ist § 115 Abs 2 BAO. § 115 Abs 2 BAO idgF lautet: "Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben". "Rechte" und "rechtliche Interessen"…
…um Unterlagen der F.P. KG handelt und nicht um solche der Bw. Die Bw. hat den Betrieb der KG entgeltlich erworben und damit auch ein rechtliches Interesse an der Herausgabe der Unterlagen. Die betriebliche Veranlassung im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG ist somit…
…Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht dem Gesetz. Der Bw habe an der begehrten Wiederaufnahme ein rechtliches Interesse, zumal auch ein (allenfalls) nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid für 1989 den Mangel des seinerzeit fehlenden Grundlagenbescheides nicht heile (VwGH 93/14/0203). Weil der Rechtszustand herzustellen sei…
…Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. An einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO bestehe ein rechtliches Interesse. Der Abänderung gemäß § 295 BAO habe ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom…
…1989 der atypisch stillen Beteiligung auf Ebene des abgeleiteten Bescheides resultierten Einkommensteuernachzahlungen. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO wäre daher auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Sein "rechtliches Interesse" an der Wiederaufnahme begründete der Bw. damit…
…1989 der atypisch stillen Beteiligung auf Ebene des abgeleiteten Bescheides resultierten Einkommensteuernachzahlungen. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO wäre daher auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Sein "rechtliches Interesse" an der Wiederaufnahme begründete der Bw. damit…
…1989 der atypisch stillen Beteiligung auf Ebene des abgeleiteten Bescheides resultierten Einkommensteuernachzahlungen. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO wäre daher auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Sein "rechtliches Interesse" an der Wiederaufnahme begründete der Bw. damit…
…78 Abs. 2 lit. b. BAO nicht vorliege, seien dennoch im konkreten Fall nicht allein wirtschaftliche, sondern vor allem vehemente rechtliche Interessen wesentlich beeinträchtigt worden. Nach § 78 Abs. 3 BAO haben andere als die gesetzlich genannten Parteien, die Rechtstellung einer Partei dann und insoweit, als…
…1989 gem. § 295 BA0 erfolgte auf Basis eines Nichtbescheides und entspricht damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. II. Rechtliche Beurteilung An einer Wiederaufnahme gem. § 303 BA0 besteht aus nachfolgenden Gründen ein rechtliches Interesse: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gem. § 295 BA0 ist nur dann zulässig, wenn…
…beziehe sich die Tätigkeit der Behörde in Bezug auf die G-GmbH zwangsläufig auch auf die Bw, sodass dieser ein rechtliches Interesse an einer abgabenrechtlich richtigen Behandlung auch in Bezug auf die G-GmbH zukomme, da eine buchungsmäßige Richtigstellung zwangsweise auf beiden Steuerkonten vorzunehmen sei…
…Die Abänderung nach § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche nicht den gesetzlichen Bestimmungen. f. An der Wiederaufnahme bestehe ein rechtliches Interesse: Der Abänderung habe ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid für 1989 rechtswidrig erlassen worden sei, müsse dem Wiederaufnahmeantrag…
…1989 gem. § 295 BAO erfolgte auf Basis eines Nichtbescheides und entspricht damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. II. Rechtliche Beurteilung An einer Wiederaufnahme gem. § 303 BAO besteht aus nachfolgenden Gründen ein rechtliches Interesse: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gem. § 295 BAO ist nur dann zulässig, wenn…
…1989 gem. § 295 BAO erfolgte auf Basis eines Nichtbescheides und entspricht damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. II. Rechtliche Beurteilung An einer Wiederaufnahme gem. § 303 BAO besteht aus nachfolgenden Gründen ein rechtliches Interesse: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gem. § 295 BAO ist nur dann zulässig, wenn…
…1989 gem. § 295 BAO erfolgte auf Basis eines Nichtbescheides und entspricht damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. II. Rechtliche Beurteilung An einer Wiederaufnahme gem. § 303 BAO besteht aus nachfolgenden Gründen ein rechtliches Interesse: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gem. § 295 BAO ist nur dann zulässig, wenn…
…gemäß § 295 BAO sei auf der Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Rechtliche Beurteilung: An einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO bestehe aus nachfolgenden Gründen ein rechtliches Interesse: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO sei nur dann zulässig, wenn…
…resultierten Einkommensteuernachzahlungen. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gem. § 295 BAO erfolgte auf Basis eines Nichtbescheides und entspricht damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. II. Rechtliche Beurteilung An einer Wiederaufnahme gem. § 303 BAO besteht aus nachfolgenden Gründen ein rechtliches Interesse: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gem. …