…Sollten diese Zahlungen überhaupt geflossen sein, können sie daher nur als Zahlungen angesehen werden, deren Ursache die famliäre Beziehung zwischend dem Bw. und der Empfängerin gewesen ist. Die vom Bw. geltend gemachten Zahlungen können daher nicht als Betriebsausgaben insbesondere des Jahres 2002 anerkannt werden. Ausgenommen…
…des Arbeitsplatzes auch kalkuliert werden müsse. Dass die Ehegattin mit Rücksicht auf diese Umstände und mit Rücksicht darauf, dass sie ohne Sprachkenntnisse, ohne gewohnte familiäre Beziehung, einer untragbaren Situation ausgesetzt und deshalb mit einem Umzug nach Österreich gar nicht einverstanden wäre, sei verständlich. All diese…
…weil die Kinder keinen Anspruch vermittelten. In der dagegen erhobenen Berufung führt der Bw. aus, nach der Lebenswirklichkeit läge eine familiäre Beziehung vor, für die ein Anspruch für im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige (welche den Unterhalt vom Bw. beziehen) auch nach Artikel I Buchstabe f…
…Mitgliedschaft zu Vereinen), - familiäre Beziehungen (Zeit, welche mit der Familie Lebensgefährtin, Kinder, Geschwister, Eltern etc. - verbracht wird) - Wo wohnen diese Familienmitglieder (Lebensgefährtin, Kinder, Geschwister, Eltern) - Beziehungen zu Sachen (Vermögen), - Ausübung besonderer Hobbys oder anderer Interessen, Weiters werden Sie ersucht den Luxemburger Steuerbescheid für das Jahr…
…bei Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegenden Akten zu beurteilen. Folgende Fakten sprechen dafür, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. imBerufungszeitraum in Ö. gelegen ist: a) Familiäre Beziehungen Die Ehegattin des Abgabepflichtigen war im Berufungszeitraum in Ö. unbeschränkt steuerpflichtig. Der Bw. besucht seinen in Ö…
…dass die Kinder auch nach der Scheidung - das Sorgerecht wurde der geschiedenen Gattin zuerkannt - Zeiten in der in Österreich befindlichen Eigentumswohnung des Bw zugebracht haben, der Bw somit auf diese Weise auch nach der Scheidung in Österreich familiäre Beziehungen zu seinen Kindern unterhalten hat, ist…
…erfasst wurde. Nach Erfassung wurden die Waren vom Hol- und Bringdienst an die jeweiligen Bereiche weitergeleitet. Z pflegte eine intensive geschäftliche Beziehung zur Y-GmbH , YYY , namentlich zu den beiden Eigentümern Ing.E und Dr.X ; es entstand eine tiefe freundschaftliche, fast familiäre Beziehung, ausgehend…
…Es sei nicht richtig, dass die Familie in die Schweiz übersiedelt sei. Die Ehegattin wohne nicht bei ihm; das Kind seiner Gattin sei nicht seine Tochter. Mittlerweile sei seine Gattin eine andere Beziehung eingegangen; das Scheidungsverfahren laufe seit 2 Jahren und sei noch nicht abgeschlossen…
…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates besteht deshalb die stärkere persönliche (familiäre) Beziehung der Berufungswerberin (selbst unter völliger Außerachtlassung der "Beziehung" zu B G) im Streitjahr jedenfalls zu Österreich. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist die persönliche Beziehung zu ihren minderjährigen Kindern objektiv/erfahrungsgemäß auch als exclusiver…
…und gearbeitet hat und wo sie ihre Familie und ihren Besitz hat, zusammen mit anderen Gesichtspunkten als Zeichen dafür sprechen, dass diese Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen im ersten Staat beibehalten hat. In diesem Zusammenhang werden Sie ersucht, folgende Fragen zu beantworten: - Wirtschaftliche Beziehungen: 1…
…Sie sind weder geeignet, den unbestrittenen beruflichen und familiären Schwerpunkt am Hauptwohnsitz zu entkräften. Auch eine familiäre Beziehung zum Bruder mag den gemeinsamen Wohnsitz mit der Familie und die berufliche Tätigkeit der weiteren Familienmitglieder am Hauptwohnsitz ebenfalls nicht zu widerlegen. Eingetretene Anmeldungen oder auch eine…
…zu widerlegen. Sie sind weder geeignet, den unbestrittenen beruflichen und familiären Schwerpunkt am Hauptwohnsitz zu entkräften. Auch eine familiäre Beziehung zum Bruder mag den gemeinsamen Wohnsitz mit der Familie und die berufliche Tätigkeit der weiteren Familienmitglieder am Hauptwohnsitz ebenfalls nicht zu widerlegen. Eingetretene Schadensfälle, Anmeldungen…
…gelegentlich übernachtet, ist nicht von solchem Gewicht, um ein überwiegendes Naheverhältnis zu diesem Ort zu begründen. Vielmehr überwiegt eindeutig die familiäre Beziehung zu A i.O., wo der Bw gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen minderjährigen Kindern ständig wohnt. Ob der Bw wie behautet, aus…
…Stellenangebote ergeben haben. Die Kontakte zu seiner Gattin beschränkten sich auf das Wochenende. Dies galt auch noch nach der Geburt des ersten Kindes. Die familiäre Beziehung gestaltete sich somit von Anfang an anders, als dies dem von der Behörde herangezogenen Familienbild entspricht. Allerdings versuchte Herr…
…Somit ist A.B. meist den ganzen Tag in der Schule und benötigt daher tagsüber während der Woche keine Aufsicht durch ihre eigene Familie. Frau Bw bzw, deren Lebensgefährte, zu dem das Kind eine sehr familiäre Beziehung hat, holen das Kind nach der Schule ab…
…ist nicht von solchem Gewicht, um ein überwiegendes Naheverhältnis zu diesem Ort zu begründen. Vielmehr überwiegt eindeutig die familiäre Beziehung zu B , wo der Bw ein Einfamilienhaus besitzt und mit seiner (dort mit alleinigen (Haupt)wohnsitz gemeldeten) Ehefrau ständig wohnt, sodass dem Wohnsitz in M…
…Freundeskreis, ehemalige Schulkollegen und Studienkollegen und Berufsfreunde befänden sich nur in S. (4) Zu den Geschwistern und Bekannten des Ehegatten in Österreich habe die Bw. keine Bindung und auch keine familiäre Beziehung. Sie sei daher mit dem gesamten Welteinkommen in der Republik S. zu besteuern…
…Freundeskreis, ehemalige Schulkollegen und Studienkollegen und Berufsfreunde befänden sich nur in S. (4) Zu den Geschwistern und Bekannten des Ehegatten in Österreich habe die Bw. keine Bindung und auch keine familiäre Beziehung. Sie sei daher mit dem gesamten Welteinkommen in der Republik S. zu besteuern…
…getroffen. Ermittlungen zur Berufstätigkeit, zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Vermögens- und Besitzverhältnissen), zum privaten Umfeld (familiäre Beziehungen, Freundeskreis) sind daher ebenso wie Feststellungen zur Aufenthaltsdauer an den beiden Wohnsitzen noch vorzunehmen, um den tatsächlichen Hauptwohnsitz der Bw. im Streitzeitraum feststellen zu können. Der aktenkundige Sachverhalt reicht…
…in Österreich, die er auch besucht hat (vgl. die diesbezügliche Vorbringen in der mündlichen Berufungsverhandlung); - der Berufungswerber hat am Wohnsitz in der Türkei keinerlei familiäre Beziehungen; zum Vorbringen des Berufungswerbers in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass er auch in der Türkei Bekannte habe (vgl. auch die…