…tätigen. Für andere Firmen habe zu einer solchen Praktik noch viel weniger Veranlassung bestanden, weil dies dazu geführt hätte, dass den Firmen keine Vorsteuer aus den Lieferungen zugestanden wäre (falscher Rechnungsadressat). Wer ungewöhnliche und unwahrscheinliche Verhältnisse behaupte, habe hierfür den Nachweis zu erbringen (vgl. VwGH…
… 11 UStG nicht anerkannt worden. Dazu führte die Bw. aus wie folgt: Die falsche Firmenbuchnummer sei für den Vorsteuerabzug irrelevant, da das Anführen der Firmenbuchnummer schon in § 11 UStG nicht als Erfordernis für den Vorsteuerabzug angeführt werde. Die auf den Rechnungen angeführte UID-Nummer sei…
…Buchführungsmängel (Pkt. 6): Im Zuge der BP seien einige Mängel festgestellt worden, von denen man folgende aufliste: Doppelte Rechnungsnummern, falsche Rechnungsadressaten, Kontoblatt Nr. 4520 könne nicht vorgelegt werden, Buchungen ohne Beleg, falsche Verbuchung lt. Pkt. fünf, die innergemeinschaftlichen Erwerbe stimmten mit den Abfragen nicht überein…
…auf VwGH 98/15/0008)." Auch argumentiere die Behörde unlogisch und widersprüchlich, wenn sie sich auf das Fehlen eines ausländischen Abnehmers berufe. Führe eine falsche Bezeichnung des Abnehmers zu einem Nichtabnehmer, gebe es überhaupt keinen Abnehmer. Ohne Abnehmer gebe es keinen Umsatz und keine Umsatzsteuerpflicht…
…diesen Daten seien die Umsätze im Schätzungswege ermittelt worden. Vorsteuerbeträge seien entweder aus Bescheiden übernommen oder griffweise geschätzt worden. Da bei der GGG wegen der falschen Anschrift des Leistungsempfängers keine Rechnungen im Sinne des § 11 UStG vorgelegen seien, habe man keine Vorsteuern berücksichtigen können. d…
…und ausgeführt, sie sei im anhängigen Fall aufgrund einer völlig unbedenklichen Vollmacht eingeschritten. Aufgrund der ihr damals vorliegenden unbedenklichen Urkunden sei die Eigenschaft der B KG als Rechnungsadressat eindeutig gegeben gewesen. Die Daten der ihr vorliegenden Urkunden würden mit jenen in der Vollmacht übereinstimmen. Für…
…und ausgeführt, sie sei im anhängigen Fall aufgrund einer völlig unbedenklichen Vollmacht eingeschritten. Aufgrund der ihr damals vorliegenden unbedenklichen Urkunden sei die Eigenschaft der B KG als Rechnungsadressat eindeutig gegeben gewesen. Die Daten der ihr vorliegenden Urkunden würden mit jenen in der Vollmacht übereinstimmen. Für…
…und ausgeführt, sie sei im anhängigen Fall aufgrund einer völlig unbedenklichen Vollmacht eingeschritten. Aufgrund der ihr damals vorliegenden unbedenklichen Urkunden sei die Eigenschaft der B KG als Rechnungsadressat eindeutig gegeben gewesen. Die Daten der ihr vorliegenden Urkunden würden mit jenen in der Vollmacht übereinstimmen. Für…
…Bw. Leistungsempfängerin des Gutachtens sei. Im vorliegenden Fall sei nicht von einer zivilrechtlichen Betrachtungsweise auszugehen, da sich der Auftrag zum Gutachten direkt aus dem Gesetz ableite und die zivilrechtliche Betrachtungsweise demnach zu einem falschen rechtlichen Schluss führe. Die BP gehe immer von einem zivil- bzw…
…der richtigen Höhe gekommen. Aus all diesen Umständen ergibt sich zwingend, dass der Bf. von den objektiv falschen Angaben in den dem Spediteur übermittelten Unterlagen Kenntnis hatte. Selbst in dem nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ihm dabei (wie im o.a…
…etwas keiner geachtet habe. Deshalb seien auch ein paar Rechnungen mit einer falschen Hausnummer tituliert. Der Vertreter des Finanzamtes wies darauf hin, dass aufgrund des Rechnungsadressaten im Falle einer Nichtbezahlung die Rechnungsaussteller nur an ihn herantreten würden und nicht an die Gemeinschaft. Dass das Geld…
…vorlägen, wenn gemäß lit. a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, ein falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden sei, oder lit. b) Tatsachen oder Beweismittel (die vor Abschluss des Verfahrens bereits existent gewesen seien) neu hervorgekommen seien, die…
…vom 17.1.2003 an den Betriebsprüfer). Es gibt zwar Indizien für die Nichtexistenz an der angeführten Adresse, konkrete Feststellungen dazu fehlen aber. Es kann daher nach Ansicht des UFS die Rechnungsadresse des Rechnungsausstellers zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht zweifelsfrei als "falsche Adresse" gewertet werden.
…März 2006 wurden u.a. sämtliche Rechnungen der C. GmbH - entsprechend der vom Betriebsprüfer erfolgten Aufstellung - vorgelegt. Sämtliche Rechnungen weisen als Rechnungsadressaten die "D. Ges.m.b.H" auf. Jene Rechnungen, die ein Ausstellungsdatum im Mai oder Juni 2001 aufweisen, führen darüberhinaus als Adresse der…
…Handels sicherzustellen und für die Behörden die Kontrolle der korrespondierenden steuerlichen Behandlung des innergemeinschaftlichen Handels zu ermöglichen. Sie räumt kein eigenständiges Recht auf Vorsteuerabzug ein. Bei fehlender oder falscher Rechnungsadresse genügt der Nachweis einer Abfrage des Gewerberegisters, des Firmenbuches oder einer Anfrage beim Finanzamt nicht…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Fa. P. F. C. S. GmbH & Co KG, xxxx H., V.- - Straße 50, vertreten durch die Fa. Einschreiter, vom 1. März 2005 gegen den an die Fa. "P. F. C KG RNF F. KUNST AG" gerichteten…
…NIN HandelsgmbH. eine Scheinfirma sei, die nur zur Ermöglichung des Vorsteuerabzuges der Bw. gegründet worden sei. Dieser Schluss sei jedoch vollkommen unlogisch und interpretiere die Beweislage falsch. Tatsache sei, dass die Fa. NIN HandelsgmbH. auch andere Kunden neben der Bw. beliefert habe und somit auszuschließen…
die Transportkosten (lt. Berufung) liegt eine unübliche Preisgestaltung vor, die den Verdacht von CF hätte erwecken müssen. Das Vorbringen der Berufung, wonach die billigeren Preise lediglich mit günstigeren Konditionen für den Großhändler NIN zu erklären seien, ist unglaubwürdig. Als ungewöhnlich ist auch das Fehlen jeglicher…
…keinem Unternehmensstandort (mehr) entspricht. Allein die Angabe einer im Zeitpunkt der Rechnungslegung falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt, nach Ansicht des VwGH, für sich schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus, ohne dass es darüber hinaus weiterer Mängel bedarf. Eine ungültige Rechnungsadresse vereitelt daher den Vorsteueranspruch…
…7 Vorsteuerkürzung B. 2001 Im Jahr 2001 waren betreffend des Objektes B. folgende Vorsteuerbeträge mangels Vorliegen einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (Namen und Anschrift des Abnehmers der Lieferung und Leistung waren falsch) durch die Bp. wie folgt zu kürzen: | | 2001(in ATS)…