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UFSL RV/0763-L/05Schätzung einer Baufirma
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2007Teil 2/3

…tätigen. Für andere Firmen habe zu einer solchen Praktik noch viel weniger Veranlassung bestanden, weil dies dazu geführt hätte, dass den Firmen keine Vorsteuer aus den Lieferungen zugestanden wäre (falscher Rechnungsadressat). Wer ungewöhnliche und unwahrscheinliche Verhältnisse behaupte, habe hierfür den Nachweis zu erbringen (vgl. VwGH…

UFSW RV/2661-W/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Bezeichung des liefernden oder leistenden Unternehmers und bei unzureichender Bezeichnung der erbrachten Leistung auf der Rechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

… 11 UStG nicht anerkannt worden. Dazu führte die Bw. aus wie folgt: Die falsche Firmenbuchnummer sei für den Vorsteuerabzug irrelevant, da das Anführen der Firmenbuchnummer schon in § 11 UStG nicht als Erfordernis für den Vorsteuerabzug angeführt werde. Die auf den Rechnungen angeführte UID-Nummer sei…

UFSL RV/2154-L/02Verdeckte Ausschüttung aufgrund fehlender Verzinsung von Darlehen der Gesellschaft an den Hauptgesellschafter (tschechische Gesellschaft).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2005Teil 1/2

…Buchführungsmängel (Pkt. 6): Im Zuge der BP seien einige Mängel festgestellt worden, von denen man folgende aufliste: Doppelte Rechnungsnummern, falsche Rechnungsadressaten, Kontoblatt Nr. 4520 könne nicht vorgelegt werden, Buchungen ohne Beleg, falsche Verbuchung lt. Pkt. fünf, die innergemeinschaftlichen Erwerbe stimmten mit den Abfragen nicht überein…

UFSI RV/0726-I/07Gutglaubensschutz bei Ausfuhrlieferungen in ein Drittland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…auf VwGH 98/15/0008)." Auch argumentiere die Behörde unlogisch und widersprüchlich, wenn sie sich auf das Fehlen eines ausländischen Abnehmers berufe. Führe eine falsche Bezeichnung des Abnehmers zu einem Nichtabnehmer, gebe es überhaupt keinen Abnehmer. Ohne Abnehmer gebe es keinen Umsatz und keine Umsatzsteuerpflicht…

UFSL RV/0605-L/12Nicht erklärte Umsätze und Lohnabgaben aus LKW-Fahrten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…diesen Daten seien die Umsätze im Schätzungswege ermittelt worden. Vorsteuerbeträge seien entweder aus Bescheiden übernommen oder griffweise geschätzt worden. Da bei der GGG wegen der falschen Anschrift des Leistungsempfängers keine Rechnungen im Sinne des § 11 UStG vorgelegen seien, habe man keine Vorsteuern berücksichtigen können. d…

UFSZ3K ZRV/0302-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…und ausgeführt, sie sei im anhängigen Fall aufgrund einer völlig unbedenklichen Vollmacht eingeschritten. Aufgrund der ihr damals vorliegenden unbedenklichen Urkunden sei die Eigenschaft der B KG als Rechnungsadressat eindeutig gegeben gewesen. Die Daten der ihr vorliegenden Urkunden würden mit jenen in der Vollmacht übereinstimmen. Für…

UFSZ3K ZRV/0301-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…und ausgeführt, sie sei im anhängigen Fall aufgrund einer völlig unbedenklichen Vollmacht eingeschritten. Aufgrund der ihr damals vorliegenden unbedenklichen Urkunden sei die Eigenschaft der B KG als Rechnungsadressat eindeutig gegeben gewesen. Die Daten der ihr vorliegenden Urkunden würden mit jenen in der Vollmacht übereinstimmen. Für…

UFSZ3K ZRV/0300-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…und ausgeführt, sie sei im anhängigen Fall aufgrund einer völlig unbedenklichen Vollmacht eingeschritten. Aufgrund der ihr damals vorliegenden unbedenklichen Urkunden sei die Eigenschaft der B KG als Rechnungsadressat eindeutig gegeben gewesen. Die Daten der ihr vorliegenden Urkunden würden mit jenen in der Vollmacht übereinstimmen. Für…

UFSW RV/1028-W/08Leistungsempfänger des Expertengutachtens nach § 35 AWG 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2008Teil 1/2

…Bw. Leistungsempfängerin des Gutachtens sei. Im vorliegenden Fall sei nicht von einer zivilrechtlichen Betrachtungsweise auszugehen, da sich der Auftrag zum Gutachten direkt aus dem Gesetz ableite und die zivilrechtliche Betrachtungsweise demnach zu einem falschen rechtlichen Schluss führe. Die BP gehe immer von einem zivil- bzw…

UFSZ1W ZRV/0077-Z1W/02Festsetzung einer Zollschuld gegenüber einer Person, die dem Anmelder unrichtige Angaben für die Erstellung der Zollanmeldung geliefert hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.06.2005

…der richtigen Höhe gekommen. Aus all diesen Umständen ergibt sich zwingend, dass der Bf. von den objektiv falschen Angaben in den dem Spediteur übermittelten Unterlagen Kenntnis hatte. Selbst in dem nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ihm dabei (wie im o.a…

UFSL RV/0623-L/11Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2013Teil 1/2

…etwas keiner geachtet habe. Deshalb seien auch ein paar Rechnungen mit einer falschen Hausnummer tituliert. Der Vertreter des Finanzamtes wies darauf hin, dass aufgrund des Rechnungsadressaten im Falle einer Nichtbezahlung die Rechnungsaussteller nur an ihn herantreten würden und nicht an die Gemeinschaft. Dass das Geld…

UFSW RV/0889-W/08Neu hervorgekommene Tatsachen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2012

…vorlägen, wenn gemäß lit. a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, ein falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden sei, oder lit. b) Tatsachen oder Beweismittel (die vor Abschluss des Verfahrens bereits existent gewesen seien) neu hervorgekommen seien, die…

UFSG RV/0168-G/04Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen; Gesellschaftergeschäftsführerwohnung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2006Teil 1/2

…vom 17.1.2003 an den Betriebsprüfer). Es gibt zwar Indizien für die Nichtexistenz an der angeführten Adresse, konkrete Feststellungen dazu fehlen aber. Es kann daher nach Ansicht des UFS die Rechnungsadresse des Rechnungsausstellers zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht zweifelsfrei als "falsche Adresse" gewertet werden.

UFSW RV/1763-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006

…März 2006 wurden u.a. sämtliche Rechnungen der C. GmbH - entsprechend der vom Betriebsprüfer erfolgten Aufstellung - vorgelegt. Sämtliche Rechnungen weisen als Rechnungsadressaten die "D. Ges.m.b.H" auf. Jene Rechnungen, die ein Ausstellungsdatum im Mai oder Juni 2001 aufweisen, führen darüberhinaus als Adresse der…

UFSW RV/2342-W/091. Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides 2. Guter Glaube ersetzt nicht fehlendes Rechnungsmerkmal 3. Der Passivierung der gekürzten Vorsteuer steht eine zu aktivierende Forderung an den Aussteller der mangelhaften Rechnung gegenüber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…Handels sicherzustellen und für die Behörden die Kontrolle der korrespondierenden steuerlichen Behandlung des innergemeinschaftlichen Handels zu ermöglichen. Sie räumt kein eigenständiges Recht auf Vorsteuerabzug ein. Bei fehlender oder falscher Rechnungsadresse genügt der Nachweis einer Abfrage des Gewerberegisters, des Firmenbuches oder einer Anfrage beim Finanzamt nicht…

UFSL RV/1082-L/07Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.09.2007

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Fa. P. F. C. S. GmbH & Co KG, xxxx H., V.- - Straße 50, vertreten durch die Fa. Einschreiter, vom 1. März 2005 gegen den an die Fa. "P. F. C KG RNF F. KUNST AG" gerichteten…

UFSW RV/1749-W/041.) Vorsteuerabzug bei falscher Rechnungsanschrift 2.) Steuerfreie Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2007Teil 1/2

…NIN HandelsgmbH. eine Scheinfirma sei, die nur zur Ermöglichung des Vorsteuerabzuges der Bw. gegründet worden sei. Dieser Schluss sei jedoch vollkommen unlogisch und interpretiere die Beweislage falsch. Tatsache sei, dass die Fa. NIN HandelsgmbH. auch andere Kunden neben der Bw. beliefert habe und somit auszuschließen…

UFSW RV/1749-W/041.) Vorsteuerabzug bei falscher Rechnungsanschrift 2.) Steuerfreie Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2007Teil 2/2

die Transportkosten (lt. Berufung) liegt eine unübliche Preisgestaltung vor, die den Verdacht von CF hätte erwecken müssen. Das Vorbringen der Berufung, wonach die billigeren Preise lediglich mit günstigeren Konditionen für den Großhändler NIN zu erklären seien, ist unglaubwürdig. Als ungewöhnlich ist auch das Fehlen jeglicher…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…keinem Unternehmensstandort (mehr) entspricht. Allein die Angabe einer im Zeitpunkt der Rechnungslegung falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt, nach Ansicht des VwGH, für sich schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus, ohne dass es darüber hinaus weiterer Mängel bedarf. Eine ungültige Rechnungsadresse vereitelt daher den Vorsteueranspruch…

UFSW RV/2255-W/06Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt des Vorliegens der korrigierten Rechnung möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2008

…7 Vorsteuerkürzung B. 2001 Im Jahr 2001 waren betreffend des Objektes B. folgende Vorsteuerbeträge mangels Vorliegen einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (Namen und Anschrift des Abnehmers der Lieferung und Leistung waren falsch) durch die Bp. wie folgt zu kürzen: | | 2001(in ATS)…