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UFSG RV/0525-G/07Können Abgabenschuldigkeiten einer GmbH (vorwiegend Mindestkörperschaftsteuervorauszahlungen) aus Gründen der Erkrankung des Geschäftsführers und zum Ausgleich eines negativen Eigenkapitals nachgesehen werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in …

UFSK RV/0214-K/06Abgabenschuldigkeiten, Löschung, Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.11.2006

…Instanz aufgehoben. Begründung Gemäß § 235 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu…

UFSW RV/2099-W/04Nachsicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2006

… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…

UFSK RV/0217-K/04Nachsicht fälliger Abgabenschuldigkeiten wegen Unbilligkeit der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2005

…Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten gestellt. Infolge der späten Entscheidungsfindung durch die Behörde ergäbe sich nun ein schlechteres Bild der Gesamtsituation und habe dies zu einer schlechteren Stellung vor der Behörde geführt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder…

UFSK RV/0272-K/10Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2013

…Nutzungsmöglichkeiten infolge vorkommender Felsstürze hin. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs…

UFSK RV/0270-K/08Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit i.S.d…

UFSF RV/0249-F/11Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2013

…fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten…

UFSF RV/0351-F/08Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Schulderlass
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten…

UFSF RV/0426-F/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Nach der ständigen…

UFSF RV/0359-F/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

…März 2009 am Abgabenkonto der Bw. aushaftenden, bereits fälligen Abgabenschuldigkeiten sind. Auf Grund der Antragsgebundenheit einer Nachsicht kann daher für die mit den Rentenzahlungen ab September 2009 in Zusammenhang stehenden Abgaben keine Nachsicht gewährt werden. Zu prüfen ist allerdings, ob eine persönlich bedingte Unbilligkeit der…

UFSK RV/0249-K/07Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.12.2009

…Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit i.S.d…

UFSK RV/0110-K/10Nachsicht von fälligen Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

…für die Maschinen nicht erzielbar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit i.S.d. …

UFSK RV/0568-K/07Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.05.2012

…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach dem Wortlaut des § 236 BAO ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…

UFSK RV/0150-K/12Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

…zur Anschaffung einer Sehhilfe nach einer Augenoperation benötige. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 235 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht…

UFSK RV/0180-K/08Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…Unbilligkeit die Abweisung der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit i.S.d. …

UFSF RV/0494-F/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeitszeitpunkt weit in der Vergangenheit liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2011

…einer Abgabe ist lediglich insofern von Bedeutung, als das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben bzw. zwangsweise einzubringen durch die in § 238 BAO normierte Einhebungsverjährung befristet wird. Dass hinsichtlich der nachzusehenden Abgabenschuldigkeiten bereits Einhebungsverjährung eingetreten ist, hat die Bw. aber nicht behauptet und ist auch aus…

UFSL RV/1140-L/08Löschung von Abgabenschuldigkeiten stellt erst im Zeitpunkt der Erlassung des Löschungsbescheides einen Erlös dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

…vorzunehmen. 2) Sanierungsgewinn: Strittig ist, ob der Erlass von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 1.032.812,79 € einen tarifbegünstigten Sanierungsgewinn darstellt oder nicht. Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos…

UFSK RV/0437-K/08Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.07.2010

…der gesamten Liegenschaft ebenfalls abgedeckt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit i.S.d. …

UFSK RV/0438-K/08Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.07.2010

…der Bw. angesehen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit i.S.d. § 236…

UFSG RV/0522-G/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten eines Pensionisten, der Familienmitglieder freiwillig finanziell unterstützt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2010

…erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die tatbestandsmäßige Voraussetzung für eine Nachsichtsgewährung ist nach dem Wortlaut des § 236 BAO die…