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RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…während auf einem anderen Konto desselben Abgabepflichtigen ein Guthaben besteht. Eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben darf nur zu Gunsten fälliger Abgabenschuldigkeiten erfolgen. Rz 805: Da die Verwendung von Guthaben nicht als Einbringungsmaßnahme anzusehen ist, stehen Zahlungserleichterungen einer amtswegigen Umbuchung oder Überrechnung nicht entgegen…

RAE Rz 1620–163519.6. § 236 BAO
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…§ 236 BAO 19.6.1. Nachsicht nur für fällige Abgabenschuldigkeiten Rz 1620: Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag ganz oder zum Teil nachgesehen werden. Für die Nachsicht einer festgesetzten Abgabe ist zwar die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung, doch erscheint es in der Regel unzweckmäßig…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld. Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können gelöscht werden. Wenn auch bei bescheidmäßig festgesetzten Abgaben die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung für eine Löschung ist, so erscheint es in der Regel dennoch nicht zweckmäßig, Abgabenschuldigkeiten vor Eintritt der Rechtskraft zu löschen. Rz 1609: § 235 Abs…

UFSG RV/0525-G/07Können Abgabenschuldigkeiten einer GmbH (vorwiegend Mindestkörperschaftsteuervorauszahlungen) aus Gründen der Erkrankung des Geschäftsführers und zum Ausgleich eines negativen Eigenkapitals nachgesehen werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in …

UFSK RV/0214-K/06Abgabenschuldigkeiten, Löschung, Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.11.2006

…Instanz aufgehoben. Begründung Gemäß § 235 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu…

BFG RV/7101079/2022Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2023

…weder nähere Ausführungen zur finanziellen Situation der Beschwerdeführerin noch substanzielles materiell rechtliches Vorbingen. Rechtlich folgt: Gemäß § 236 Abs 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre…

UFSW RV/2099-W/04Nachsicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2006

… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…

UFSK RV/0217-K/04Nachsicht fälliger Abgabenschuldigkeiten wegen Unbilligkeit der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2005

…Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten gestellt. Infolge der späten Entscheidungsfindung durch die Behörde ergäbe sich nun ein schlechteres Bild der Gesamtsituation und habe dies zu einer schlechteren Stellung vor der Behörde geführt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder…

BFG RV/7101950/2016Nachsicht: Abgabenschuldigkeiten sind uneinbringlich, der Abgabenpflichtige befürchtet eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2016

… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…

UFSK RV/0272-K/10Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2013

…Nutzungsmöglichkeiten infolge vorkommender Felsstürze hin. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs…

UFSK RV/0270-K/08Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit i.S.d…

BFG RV/3100061/2020Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2020

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…

BFG RV/3100062/2020Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2020

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…

BFG RV/7103069/2012Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten bei vermögensloser Verlassenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2018

…und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Die Bf. stellte einen Antrag auf Nachsicht von seit 3. Mai 2012 fälligen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt EUR 142.343,25,-- auf Grund persönlicher Umstände. Dieser Antrag wurde von der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die Bf…

UFSF RV/0249-F/11Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2013

…fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten…

UFSF RV/0351-F/08Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Schulderlass
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten…

UFSF RV/0426-F/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Nach der ständigen…

UFSF RV/0359-F/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

…März 2009 am Abgabenkonto der Bw. aushaftenden, bereits fälligen Abgabenschuldigkeiten sind. Auf Grund der Antragsgebundenheit einer Nachsicht kann daher für die mit den Rentenzahlungen ab September 2009 in Zusammenhang stehenden Abgaben keine Nachsicht gewährt werden. Zu prüfen ist allerdings, ob eine persönlich bedingte Unbilligkeit der…

UFSK RV/0249-K/07Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.12.2009

…Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit i.S.d…

BFG RV/7102633/2023Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten wegen Guthaben aus der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2024

…Erfolg führen werden Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren…