…4/5/10 die Berufung vom 20.4.2009 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 vom "20.11.2008" (richtig wohl: 10.4.2009) ohne weitere Ermittlungen dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz vor und verwies auf den Bescheid der IEF GmbH. Gemäß …
…Haftungsverfahren für beide Geschäftsführer um Ermittlungen, wie zB Zeugenaussagen, die voraussichtlich vor einer Bescheiderlassung einer weiteren Überprüfung bedürfen werden und dem BW vor Bescheiderlassung zur Kenntnis zu bringen sind. Allfällige (ergänzende) Beweisanträge des BW müssten ebenfalls im Verfahren vor dem UFS erstmalig gestellt werden. Damit…
…die Anordnungen des Gesetzgebers unterlaufen, wenn es zu einer Verlagerung nahezu des gesamten Verfahrens zur zweiten Instanz käme. Die erstmalige Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts sollte durch die Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommen werden. Deshalb war das gemäß § 289 Abs. 1 BAO gebotene Ermessen vom UFS dahingehend…
…um Ermittlungen, wie zB Aussagen der beiden Haftungspflichtigen bzw. von Zeugen, die voraussichtlich vor einer Bescheiderlassung einer weiteren Überprüfung bedürfen werden und dem BW vor Bescheiderlassung zur Kenntnis zu bringen sind. Allfällige (ergänzende) Beweisanträge des BW müssten ebenfalls im Verfahren vor dem UFS erstmalig gestellt…
…Besondere Ermittlungen wurden dazu nicht mehr angestellt. Aus den vorliegenden Aussagen und Unterlagen ergeben sich aber Zweifel hinsichtlich des Zeitpunktes des Beginns der tatsächlichen Geschäftsbeziehung zwischen der WP/S und dem Bw, die nur durch weitere (bzw. erstmalige) Ermittlungen zu klären sind: (1) So behauptet…
…wurden im erstinstanzlichen Verfahren Ermittlungen dahingehend, ob die Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum Arbeitgeberin im steuerrechtlichen Sinn/Dienstgeberin im Sinne des FLAG 1967 gewesen ist, zur Gänze unterlassen. Die erstmalige (umfassende) Ermittlung dieses Sachverhaltes und dessen Beurteilung würde nach Auffassung der Berufungsbehörde die Anordnung des Gesetzgebers…
…ist. Vor diesem Hintergrund ist die erstmalige Durchführung sämtlicher Ermittlungen durch den Unabhängigen Finanzsenat als nicht unbeträchtliche Verfahrensverzögerung zu beurteilen, da unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs 2 BAO alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme und Gegenäußerung übermittelt werden müssen. Weiters…
…ist. Vor diesem Hintergrund ist die erstmalige Durchführung sämtlicher Ermittlungen durch den Unabhängigen Finanzsenat als nicht unbeträchtliche Verfahrensverzögerung zu beurteilen, da unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs 2 BAO alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme und Gegenäußerung übermittelt werden müssen. Weiters…
…ist. Vor diesem Hintergrund ist die erstmalige Durchführung sämtlicher Ermittlungen durch den Unabhängigen Finanzsenat als nicht unbeträchtliche Verfahrensverzögerung zu beurteilen, da unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs 2 BAO alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme und Gegenäußerung übermittelt werden müssen. Weiters…
…Vor diesem Hintergrund ist die erstmalige Durchführung sämtlicher Ermittlungen durch den Unabhängigen Finanzsenat als nicht unbeträchtliche Verfahrensverzögerung zu beurteilen, da unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs 2 BAO alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme und Gegenäußerung übermittelt werden müssen. Aus diesen…
…Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 4/2011 vom 14. Juni 2011 rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, dass sie diese wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung infolge unterlassener Ermittlungen erhoben habe, u.zw. ausschließlich hinsichtlich a) des Malus gem § 6a NoVAG (€ 5 159,17)…
…die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 4/2011 vom 14. Juni 2011 eingebrachten Berufung brachte der Bw. vor, dass er diese wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung infolge unterlassener Ermittlungen erhoben habe, u.zw. ausschließlich hinsichtlich a) des Malus gem § 6a NoVAG (€ 5 159,17)…
…der Berechnung des Malus nach § 6a NoVAG für die erstmalige Zulassung eines im Ausland erworbenen Fahrzeuges. Die Berufungswerberin (in der Folge: Bw) erwarb nach den im Akt aufliegenden Unterlagen im März 2010 einen gebrauchten Audi A6 2,7 TDI quattro Avant (Erstzulassung im Nov. 2005…
…für ein abgelaufenes Veranlagungsjahr nicht mehr möglich. Das Finanzamt wies die Berufung ab und hielt begründend fest, dass das Gesetz für die erstmalige Festsetzung einer Vorauszahlung keine zeitliche Einschränkung vorsehe. Eine solche sei daher bis zum Ergehen des Jahresbescheides möglich. Im Vorlageantrag hob die Bw…
…1989. Somit ist die gesamte ausgewiesene Fusionsrücklage nach dem Ermittlungsstand der BP als Gewinnrücklage zu qualifizieren. Zur erstmaligen Bildung des Evidenzkontos wird im Punkt 6.1. des Einlagenrückzahlungserlasses angeführt: Körperschaften haben nach § 124 b Z 3 EStG erstmalig auf Basis des Jahresabschlusses des letzten Wirtschaftsjahres…
…Bw. mittels e-mail vom 19. Oktober 2012 bekannt, dass die (erstmalige) Zulassung des in Rede stehende KfZ am 1. Juli 2005 in Frankreich erfolgt sei und dass dieser am 14. November 2007 aus Frankreich in die Schweiz eingeführt worden sei. Auf Grund des Umstandes…
…Euro 5.000,-- (fünftausend Euro)." Mit Einkommensteuerbescheid 2008 wich das Finanzamt von der Abgabenerklärung ab und setzte bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte diesen mit 5.000 € bewerteten Pachtzins als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an. Die gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 erhobene Berufung…
…als vorweggenommene Werbungskosten, welche die gegenständliche Ausbildungsmaßnahme als Fortbildungsmaßnahme erscheinen lassen könnte, liegt jedoch im Rahmen einer einheitlichen erstmaligen umfassenden Berufsausbildung nicht vor. Sollten die Ermittlungen des Finanzamtes andererseits ergeben, dass im Zusammenhang mit dem Erwerb des Linienpilotenscheines von abgrenzbaren Fortbildungskosten auszugehen ist, ist festzuhalten…
…Bw.) wäre, der alleiniger Aktionär des luxemburgischen Mutterunternehmens M-AG wäre. Im Zuge der Ermittlungen im sogenannten "Frächterskandal" wären Erkenntnisse über die Vorgangsweise der Unternehmensgruppe bei den Ausländerbeschäftigungen aufgetreten. Durch diese kostengünstigen Arbeitskräfte hätten im Konzern sehr hohe Frachtgewinne erzielt werden können. Diese Gewinne wären…
…her nicht unter dieses Regime einordnen lassen, sind als unzulässig zurückzuweisen In Anbetracht der bereits rechtskräftigen Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2004 lässt sich aus den für diesen Zeitraum erstmalig vorgelegten Steuererklärungen und Unterlagen allein nicht ableiten, welchen prozessualen Schritt der Bw.…