…betreffend den Zeitraum von August 2002 bis Juni 2003 und 8 Stangen betreffend Juli 2003) durch den Bf von DZ gekauften Zigaretten ausgegangen. Denn zum einen kommen erfahrungsgemäß die in einem Strafverfahren bei der ersten Vernehmung gemachten Aussagen der Wahrheit am nächsten (vgl. z.B…
…eingeleitet wird. Gegen diesen Bescheid ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Abs. 3 Der Einleitung eines Strafverfahrens ist die erste Vernehmung einer Person als Beschuldigter durch eine andere Dienststelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz gleichzuhalten. Gemäß § 49 Abs. 1 FinStrG macht sich…
…Verhältnissen befähigt war und die ihm auch zuzumuten war, weshalb er das gesetzliche Tatbild der fahrlässigen Unterlassung der Bezahlung des Altlastenbeitrages verwirklicht habe. Die erste Vernehmung des Beschuldigten in der Finanzstrafsache sei am 23. Juli 2007 erfolgt. Ab dem Jahr 2002 sei pro Quartal ein…
…ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (3) Der Einleitung eines Strafverfahrens ist die erste Vernehmung einer Person als Beschuldigter durch eine andere Dienststelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz gleichzuhalten. Zur Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid wurde zu FSRV/65-W/11 ein Rechtsmittelverfahren…
…einvernommen. Gemäß § 83 Abs. 3 FinStrG ist der Einleitung eines Strafverfahrens die erste Vernehmung als Beschuldigter durch eine andere Dienstelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz gleich zu halten. Der beschwerdegegenständliche ausdehnende Einleitungsbescheid beinhaltet die von D. angekauften Zigaretten. D. gab in seiner…
…der ersten Vernehmung durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz erfolgen. Die Verständigung bedarf eines Bescheides, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Gegen diesen Bescheid ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (3) Der Einleitung eines Strafverfahrens ist die erste Vernehmung…
…eines Strafverfahrens die erste Vernehmung einer Person als Beschuldigter durch eine andere Dienststelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz gleichzuhalten ist. Im konkreten Fall erfolgte die Einvernehme des Bf. am 8.11.2007 durch Beamte des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz als…
…Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 83 Abs. 3 FinStrG ist der Einleitung eines Strafverfahrens die erste Vernehmung einer Person als Beschuldigter durch eine andere Dienststelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz gleichzuhalten. Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften…
…sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Gemäß § 83 Abs.3 FinStrG ist der Einleitung eines Strafverfahrens die erste Vernehmung einer Person als Beschuldigter durch eine andere Dienststelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde 1. Instanz gleichzuhalten. Art.6 MRK besagt u.a.…
…Marlboro Lights", 2.400 Stück Zigaretten der Marke "HB" und 2.800 Stück Zigaretten der Marke "Ernte 23" und in der Wohnung 340 Stück Zigaretten der Marke "HB" vorgefunden und sichergestellt. In einer Vernehmung durch Polizeiorgane am selben Tag habe er zugegeben, innerhalb der letzten…
…Konkursgericht wurde über mehrere Monate hinweg noch stets behauptet, dass eine Vollzahlung des Finanzamtes angestrebt werde und möglich sei. Am 7.11.2001 fand die erste Tagsatzung zur Vernehmung des Schuldners statt. Dabei gab der Berufungswerber an, dass die KEG die Abgabenverbindlichkeiten binnen 14 Tagen…
…Berufung wird das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung der erforderlichen umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 4. Juni 2007, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß…
…ausschließlich von der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Gegenstand des Verfahrens bestimmt werden kann und eine Verkürzung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium niemals Sache dieses Finanzstrafverfahrens war, sind die Ausführungen im Erkenntnis zu einer allfälligen Tatentdeckung im Zusammenhang mit Erhebungen sowie zur Verneinung einer strafbefreienden Selbstanzeige gänzlich…
…der Berufung angeregte Vernehmung der Vertragsteile). Auf die Verpflichtung zur Wahrung des Parteiengehörs wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Nach § 289 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen…
…eingeschmuggelt habe. Er sei seit 1990 in Österreich wohnhaft und spreche daher so gut deutsch, dass er die gegenständliche Vernehmung ohne Schwierigkeiten verstehen könne. Daraus ergäben sich, so das Zollamt Linz im angefochtenen Bescheid, genügend Anhaltspunkte für den angenommenen (und dem Abgabenbescheid zu Grunde gelegten…
…und zum Teil neu angeschafftem Hausrat - eingerichtete. Es handelt sich dabei um die Gründung ihres ersten eigenständigen Haushaltes. Bereits am 1.2.2008 (1 Jahr nach Beginn der Entsendung) unterfertigte die Bw einen Dienstvertrag mit Firma Österreich, der sie ab 1.4.2009 in neuer…
…um die 'erste Prüfung mittels Prüfsoftware (ACL)' handelte und 'daher keine Setzung von Prüfungsschwerpunkten im klassischen Sinn, (sondern) eher eine Testprüfung mit der neuen Software' durchgeführt wurde. Dies wird unter anderem auch durch die Aussage des StB WT im Rahmen seiner Vernehmung als Verdächtiger am…
…machen. Anlässlich der Fortsetzung der Vernehmung am 26. September 2002 wurden dem Bf die Ermittlungsergebnisse eröffnet, im Besonderen jene in Bezug auf die durchgeführte Telefonüberwachung. Der Bf hat dazu vor allem gemeint, er müsse in der ganzen Angelegenheit erst mit seinen Brüdern D und E…
…37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 3. Juni 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Mai 2008, Zl…
…keine Subfirmen benannt, vielmehr habe der Vertreter der S Innenausbau KEG, Herr S , in Vernehmungen angegeben, die Rechnungen bloß zum Schein gelegt zu haben, nachdem ihm von Seiten der Bw die bereits von Dritten erbrachten Arbeiten beschrieben und der Rechnungsbetrag genannt worden seien. Hierfür seien…