…Juni 2005 ergangen. Auf Grund der geschilderten Umstände könne nach Ansicht des Finanzamtes (FA) nicht von einer ernsthaften Vermietungsabsicht ausgegangen werden und liege keine Einkunftsquelle vor. Die erklärten Vorsteuern und Werbungskostenüberschüsse seien nicht anzuerkennen: | Umsatzsteuer: | 2000 | 2003 | | | Vorsteuern |…
…diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, hat die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung festzustellen. Die Frage, ob eine Vermietungsabsicht besteht, ist mit der Wahl jener Möglichkeit zu beantworten…
…der Verhältnisse davon aus, dass es bereits vor dem 1. Jänner 2005 (nämlich mit der 2004 erfolgten Räumung des Objektes durch den Pächter K.) an einer ausreichend ernsthaften Vermietungsabsicht gefehlt hat und eine derartige nicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden konnte, weshalb für das Berufungsjahr…
…des Objektes 2 Doppelwohnhäuser/Rohbauten zum Kaufpreis inkl. Lasten Euro 79.000,-- beauftragt wird." Damit ist wohl eindeutig als erwiesen anzunehmen, dass sie tatsächlich keine ernsthafte Vermietungsabsicht gehabt hat, sondern offensichtlich zielstrebig bemüht war die Liegenschaft zu veräußern. In diesem Sinn sind auch ihre Ausführungen…
…Sanierungsmaßnahmen noch andere Vermietungsbemühungen des Bw. feststellbar gewesen. Auch habe "ein Nachweis der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen nicht erbracht" werden können. Vom Vorliegen einer ernsthaften Vermietungsabsicht sei unter diesen Umständen nicht auszugehen, sodass weder eine ertragsteuerlich beachtliche Einkunftsquelle, noch eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes…
vergleichbaren Sachverhaltskonstellation bestätigt hat, dass fehlende Vermietungsbemühungen während einer Sanierungsphase nicht gegen eine ernsthafte Absicht zur Vermietung nach Beendigung der Sanierung sprechen. Insgesamt wird nach Ansicht des UFS für das Jahr 2000 durch die Verfahrensunterlagen das Fehlen einer eindeutigen Absicht des Bw., zumindest Teile seiner…
…Liegenschaftsanteile zu veräußern besteht seit 1996. Dies gilt auch für die Bw." In der Folge wurde von der Bw. jedoch das Bestehen einer ernsthaften Vermietungsabsicht bezüglich des Objektes in X. bereits ab dem Jahr 1999 behauptet, was von der BP zunächst anerkannt wurde und zur…
…Der Wasserschaden trat erst Anfang März 2006 zutage. Wie bereits ausgeführt, konnte die Bw keine Nachweise vorlegen, aus denen ihre allenfalls noch bestehende ernsthafte Vermietungabsicht klar ersichtlich gewesen wäre. Insbesonders wurde auch durch nichts erwiesen, dass die Verkaufsabsicht - wie von ihr behauptet - erst Anfang April…
…Juli 1991 weiterbenützt wurde. Die Räumung der Wohnung musste gerichtlich betrieben werden. Unterlagen, in denen die bereits in den Jahren 1991 und 1992 bestehende ernsthafte Vermietungsabsicht ihren Niederschlag gefunden hätte, wurden nicht vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG…
…des Mietanbots, den Vermieter hinsichtlich einer Gebührenmithaftung völlig schad- und klaglos zu halten. Nach Ansicht der BP müsste es, wenn ernsthafte Mietabsicht seitens des Mieters vorliegt, doch auch in seinem Interesse sein einen von beiden Seiten unterzeichneten, vergebührten Mietvertrag in Händen zu halten. Die Kosten…
…der Sache abgestellt. In seinem Fall gebe er offen zu, bereits ab Mitte des Jahres 1999 die ausschließliche Vermietungsabsicht nicht mehr getragen zu haben und eine Beendigung der Vermietungstätigkeit aus abgabenrechtlicher Sicht akzeptiere. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der Bw. im Streitzeitraum…
…nur dann (ausnahmsweise) zum Tragen kommen, wenn die ernsthafte Vermietungsabsicht entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder auf Grund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht (in diesem Sinne - neben dem vorzitierten Erkenntnis - etwa auch VwGH vom 18. März 1997…
…sei unmittelbar nach dem Brand im Juni veräußert worden. Wie bereits dargelegt, könnten unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten schon vor der Einkünfteerzielung steuerlich berücksichtigt werden. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes könne die ernsthafte Vermietungsabsicht nicht als klar erwiesen angesehen werden. Bindende Vereinbarungen, wie etwa Mietverträge etc…
…Warten auf eine sich zufällig ergebende Gelegenheit zur Vermietung oder ein Umhören im Bekanntenkreis nach einem allenfalls passenden Mieter können grundsätzlich nicht als ernsthafte Vermietungsabsicht gewertet werden. Die im Jahr 2001 durchgeführten Adaptierungsmaßnahmen in Höhe von S 45.763,96 sind daher nach Beendigung der…
…problematisch geschilderten Verhältnissen in Einklang zu bringen. Auch sie ist nicht in der Lage, eine ernsthafte Vermietungsabsicht zu marktkonformen Bedingungen glaubhaft zu machen oder gar zu beweisen. Dabei spielt die diskutierte Betriebsbewilligung wohl nur eine so untergeordnete Rolle, dass auf ihre nähere Diskussion verzichtet werden…
…Berufungsverfahren für den Berufungszeitraum 2006 bis 2012 nicht glaubhaft gemacht bzw. gibt es derzeit nicht. Der Unabhängige Finanzsenat folgt der Ansicht der Abgabenbehörde, dass eine ernsthafte Vermietungsabsicht der Bw. hinsichtlich der während der Streitjahre noch unvermieteten Objekte als nicht erwiesen angesehen werden muss. Bindende Vereinbarungen…
…folgenden Jahren ein nach außen, gegenüber Dritten ersichtliches Verhalten des Bw. gegeben bzw. glaubhaft gemacht worden, um von einer ernsthaften Vermietungsabsicht ausgehen zu können. Die reine Absichtserklärung gegenüber der Abgabenbehörde, das Objekt (wieder) vermieten zu wollen, ist für die Beurteilung, dass eine steuerlich beachtliche Betätigung…
…ernsthaft und in geeigneter Form nach neuen Mietern gesucht habe. Da der Bw. mit Schreiben vom 5. März 2009 mitgeteilt hat, dass ein Ende des Rechtsstreites bis Mitte 2009 zu erwarten ist, hätte er konsequenterweise, bei tatsächlichem Bestehen einer Vermietungsabsicht bereits zu diesem Zeitpunkt Inserate…
…die ursprünglich geplante Einkunftsart Vermietung und Verpachtung hin, weil die beiden Beteiligten sich bei anderen Liegenschaften vorwiegend mit Vermietung befasst haben. Die Aufgabe der ernsthaften Vermietungsabsicht im Jahr 2001 ist aus der Beilage zur Steuererklärung 1999 ersichtlich. Das Erkennen der Aussichtslosigkeit der Vermietung ist durch…
…Falles ist sohin entscheidungswesentlich, ob eine ernsthafte Vermietungsabsicht des Bw. hinsichtlich der Jahre ab 1999 im Sinne obiger Ausführungen als klar erwiesen angesehen werden kann. Auf Grund der Aktenlage iVm dem Vorbringen des steuerlichen Vertreters des Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung und den Ergebnissen des…