…Da es sich bei der Bf, wie bereits festgestellt, um eine erfahrene Wirtschaftsbeteiligte handelt, der umfangreiche Erleichterungen bei der Durchführung von Zollverfahren eingeräumt worden sind, ist die Nichteinhaltung einer ausdrücklich im Bewilligungsbescheid vorgesehenen Maßnahme daher zumindest als mangelndes Problembewusstsein zur Last zu legen. Zum Kriterium…
…Da es sich bei der Bf, wie bereits festgestellt, um eine erfahrene Wirtschaftsbeteiligte handelt, der umfangreiche Erleichterungen bei der Durchführung von Zollverfahren eingeräumt worden sind, ist die Nichteinhaltung einer ausdrücklich im Bewilligungsbescheid vorgesehenen Maßnahme daher als mangelndes Problembewusstsein zur Last zu legen. Zum Kriterium "Sorgfalt…
…des Bf. Der Bf. hätte als langjähriger und erfahrener Viehhändler wissen müssen, dass nur die in den Abstammungsnachweisen beschriebenen und mit Ohrmarke und Tätowierung versehenen Tiere als reinrassige Zuchtrinder gälten und nur diese für die jeweilige Ausfuhrerstattung in Betracht gekommen seien. Der Bf. beantragte mit…
…Bf. Der Bf. hätte als langjähriger und erfahrener Viehhändler wissen müssen, dass nur die in den Abstammungsnachweisen beschriebenen und mit Ohrmarke und Tätowierung versehenen Tiere als reinrassige Zuchtrinder gälten und nur diese für die jeweilige Ausfuhrerstattung in Betracht gekommen seien. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. März…
…nachgelesen werden und wären somit für die Bf. erkennbar gewesen. In Bezug auf die Erfahrung des Beteiligten ist zu prüfen, ob es sich um einen professionellen Wirtschaftsbeteiligten handelt, welcher insbesondere in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorgänge durchgeführt hat, für die die Abgaben ordnungsgemäß berechnet worden…
…komplexer Natur oder aber so einfach sind, dass bei einer Prüfung der Fakten der Fehler leicht erkennbar ist. In Bezug auf die Erfahrung des Beteiligten ist zu prüfen, ob es sich um einen professionellen Wirtschaftsbeteiligten handelt, welcher insbesondere in der Vergangenheit, ähnliche Vorgänge durchgeführt hat…
…Da es sich bei der Bf, wie bereits festgestellt, um eine erfahrene Wirtschaftsbeteiligte handelt, der umfangreiche Erleichterungen bei der Durchführung von Zollverfahren eingeräumt worden sind, ist die Nichteinhaltung einer ausdrücklich im Bewilligungsbescheid vorgesehenen Maßnahme daher zumindest als mangelndes Problembewusstsein zur Last zu legen. Zum Kriterium…
…um die erstmalige derartige Pflichtverletzung handelte und nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung der betreffenden Pflichtverletzung ergriffen wurden. Im internationalen Warenverkehr erfahrene Wirtschaftsbeteiligte trifft zwar ein strengerer Maßstab, doch können gerade auch bei Großunternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern Arbeitsfehler nicht ausgeschlossen werden…
…in Verstoß geraten. Gerade wenn es schwer zu erkennen ist, ob ein angeliefertes Fahrzeug ein Zollgut ist oder nicht, besteht bei erfahrenen Wirtschaftsbeteiligten in strenger Bewertung eine hohe Anforderung an einen Vertretungsfall, vor allem wenn es dazu der erste Vertretungsfall überhaupt ist. C, der den…
…Im gleichen Zeitraum wurden aus der Schweiz ca. vierzig Fahrzeuge eingeführt. Bei der Bf handelt es sich mithin um eine erfahrene Wirtschaftsbeteiligte. Ihr ist im Umgang mit Zollmaterie damit ein strenger Prüfungsmaßstab auferlegt. B war sicher seit dem Jahre 2003 auch für die Zollagenden zuständig…
…Kriterium fließt in die Bewertung des Verhaltens der Umfang ein, in dem der Wirtschaftsbeteiligte am Im- und Export teilnimmt. Erfahrene Unternehmer trifft ein strengerer Maßstab. Da es sich bei der Bf um eine erfahrene Wirtschaftsbeteiligte handelt, der umfangreiche Erleichterungen bei der Durchführung von Zollverfahren eingeräumt…
…habe. Selbst bei der Annahme eines aktiven Irrtums der Zollbehörde, hätte dieser für die Bf. erkennbar sein müssen, da diese als erfahrene Wirtschaftsbeteiligte anzusehen wäre. Die Bf. wäre schon seit Jahren gewerbsmäßig im Einfuhrgeschäft tätig. Daher könne bei ihr "eine gewisse Praxis bei der Erklärung…
…als einen im Obsthandel tätigen erfahrenen Wirtschaftsbeteiligten erkennbar. Bei einem erfahrenen Wirtschaftsbeteiligten ist die Kenntnis der Rechtsvorschriften nach der Rechtssprechung vorauszusetzen. Gegenstand dieses Verfahrens war die Überprüfung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung eines mit einem geringeren Betrag als dem gesetzlich geschuldeten Betrag buchmäßig erfassten Abgabenbetrages bzw…
…Schadhaftigkeit der mit der Anmeldung vom 10. Februar 2000 abgefertigten Ware erkannt und bereits am 21. Dezember 2000 die Wiederausfuhr veranlasst habe. Somit sei es der in Zollabfertigungen und den damit verbundenen Folgeanträgen durchaus erfahrenen Bf. durchaus zumutbar gewesen, den erforderlichen Erstattungsantrag bis zum Ablauf…
…befasster Wirtschaftsbeteiligter, dem kaum zuzumuten sei, die Rechtsvorschriften zu verstehen. Ihr müsse zugestanden werden eine Gemeinschaftsware als eine "eigene" Ware anzusehen und nicht erkennen zu müssen, dass Gemeinschaftswaren gem. Art. 4 Nr. 8 Unterabsatz 2 ZK bei Verlassen des Zollgebietes einen Statuswechsel zu Nichtgemeinschaftswaren erfahren…
…werde die Komplexität der Rechtslage deutlich. Als weiteres Kriterium fließe in die Bewertung des Verhaltens der Umfang ein, in dem der Wirtschaftsbeteiligte am Im- und Export teilnimmt. Erfahrene Unternehmer treffe ein strengerer Maßstab. Privatreisende würden großzügiger behandelt. Im vorliegenden Fall sei laut Bf in seinem…
…die die gleiche Tätigkeit ausüben, jedoch nicht, stellt keinen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK dar. Es obliegt den Wirtschaftsbeteiligten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich gegen solche Risiken abzusichern, die in die Kategorie der normalen Berufsrisiken fallen. Im Übrigen müssen die…
…wird die Komplexität der Rechtslage deutlich. Als weiteres Kriterium fließt in die Bewertung des Verhaltens der Umfang ein, in dem der Wirtschaftsbeteiligte am Im- und Export teilnimmt. Erfahrene Unternehmer trifft ein strengerer Maßstab. Privatreisende werden großzügiger behandelt. Im vorliegenden Fall war im Verhalten der Bf…
…wird die Komplexität der Rechtslage deutlich. Als weiteres Kriterium fließt in die Bewertung des Verhaltens der Umfang ein, in dem der Wirtschaftsbeteiligte am Im- und Export teilnimmt. Erfahrene Unternehmer trifft ein strengerer Maßstab. Privatreisende werden großzügiger behandelt. Im vorliegenden Fall war im Verhalten der Bf…
…wird die Komplexität der Rechtslage deutlich. Als weiteres Kriterium fließt in die Bewertung des Verhaltens der Umfang ein, in dem der Wirtschaftsbeteiligte am Im- und Export teilnimmt. Erfahrene Unternehmer trifft ein strengerer Maßstab. Privatreisende werden großzügiger behandelt. Im vorliegenden Fall war im Verhalten des Bf…